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Autor FerdinantFuchs
 - 29. Oktober 2014, 12:05:23
Erstmal melden ist gut.
Autor itschie
 - 27. Oktober 2014, 13:07:51
Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung erstmal, heißt im schlimmsten Fall gehen sie beim Doc vorbei zum Drogentest und da ich davon ausgehe, dass sie als Pflichtbewußter Soldat keine Drogen nehmen, zumindest die nicht erlaubt sind in Deutschland, wird alles so sein als hätte es die Mail nie gegeben, wenn es die überhaupt gibt. Grundsätzlich denke ich wird man aber solchen hinweisen nachgehen, selbst wenn man Ihnen das in Ihrer Einheit nicht zutrauen würde!
Autor mailman
 - 26. Oktober 2014, 19:54:46
Außerdem wenn man keine Drogen nimmt hat man ja eh nichts zu befürchten. Jeder Test wird ja negativ ausfallen, falls es überhaupt soweit käme.
Autor ulli76
 - 26. Oktober 2014, 18:15:27
Sprich mit deinen Vorgesetzten, damit die nicht aus allen Wolken fallen, wenn was kommt.
Es ist ja noch gar nicht gesagt, dass sie überhaupt was geschickt hat und was genau drin steht. Bis da was kommt, würde ich ansonsten einfach abwarten.
Wenn was kommt, kannst immer noch überlegen, ob du sie anzeigst. Wäre nur doof, wenn du jetzt zur Polizei gehen würdest und dann war es nur ein Bluff von ihr.
Autor wolverine
 - 26. Oktober 2014, 18:14:28
Hm, Anzeige = Strafrecht; Unterlassungsverfügung = Zivilrecht; insgesamt zwei völlig unterschiedliche Dinge!
Autor BulleMölders
 - 26. Oktober 2014, 18:12:39
Zitat von: Den.e am 26. Oktober 2014, 17:57:15
Sie weiß nur in welchem Regiment ich bin mehr nicht und sie hat wohl die Adresse des s1 offz verwendet welche im Internet

In dem Fall kann ich mich nur selber Zitiren:

Zitat von: BulleMölders am 26. Oktober 2014, 17:52:11
"Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten!"
Autor Pofi
 - 26. Oktober 2014, 18:11:18
Ob sie nun eine Anzeige erstatten oder nicht, liegt ganz bei Ihnen. Einen spürbaren Nutzen haben Sie erstmal nicht, außer es läuft auf eine Unterlassungsklage hinaus... Hier würde aber wohl mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.

Bedenken Sie, die Frau ist verletzt, wütend. Das kann man nachvollziehen. Was sie tut ist nicht richtig, aber wenn weiter nichts passiert, kann man es auch mal ignorieren...
Autor Den.e
 - 26. Oktober 2014, 18:07:39
Ne nur ein Wort vergessen  ;) ja das werde ich wohl auch tuhen
Autor Pofi
 - 26. Oktober 2014, 18:06:13
Vom Stuhl gefallen beim Schreiben??? :o

Sprechen Sie mit ihrem Spiess und erklären Sie ihm den Sachverhalt. So weiß dieser wenigstens schon mal bescheid. Ob da irgendetwas kommt oder nicht wird man dann wohl sehen...  ;)
Autor Den.e
 - 26. Oktober 2014, 17:57:15
Sie weiß nur in welchem Regiment ich bin mehr nicht und sie hat wohl die Adresse des s1 offz verwendet welche im Internet
Autor BulleMölders
 - 26. Oktober 2014, 17:52:11
Außerdem müsste die Dame ja gut über Sie bescheid wissen.
Damit so was dann in der Einheit landet, müsste sie ja schon die Einheit wissen es sei denn ihr Name ist so selten, dass er in der Bundeswehr nur ein zwei mal vorkommt.
Einfacher wäre es für die Es-Freundin wenn sie Ihre PK wüsste aber dann würde ich mir an Ihrer stelle schon eher Gedanken darüber machen gegenüber wem sie persönliche Daten preis geben.

Ich frage mich auch gerade, wegen wass Sie die Dame denn Anzeigen wollten?

Wobei ma auch hier natürlich sagen kann, "Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten!"
Autor Pofi
 - 26. Oktober 2014, 17:28:07
Wo wir gerade beim Pinkeln sind... Damit kann man ja schon einiges mit aus der Welt schaffen, sofern du dazu aufgefordert werden solltest...  ;)
Autor Flexscan
 - 26. Oktober 2014, 17:22:07
Ich würd auch erst mal die Füsse still halten, sonst kommt nachher der Bumerang zurück und man pinkelt Dir ans Bein weil garnüscht war.
Erzählen kann man viel.
Autor Den.e
 - 26. Oktober 2014, 15:54:27
Ich habe auch so meine Zweifel das es überhaupt bis in die kompanie gelangt
Autor ulli76
 - 26. Oktober 2014, 15:47:32
Sehe ich genauso.