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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 30. Oktober 2014, 18:10:46
Zitat von: Altrec am 30. Oktober 2014, 17:48:20
[Mich hatte der darauf folgende Teil stutzig gemacht:
Zitatist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil.
Dann ist ein Elternteil der Empfänger und das reicht. Das ist wieder Grundsatz: Sie können ja z. B. auch beim Sachkauf gegenüber "irgendeinem Angestellten des Herstellers" reklamieren und müssen sich nicht zwingend an den gesetzlichen Vertreter - den Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzenden - wenden.
Autor Altrec
 - 30. Oktober 2014, 17:48:20
Zitat von: wolverine am 30. Oktober 2014, 13:47:18
Zitat von: Altrec am 30. Oktober 2014, 13:01:19
Ich habe mir den Paragraphen mal angeschaut, kann aber die Stelle nicht finden, an Hand derer du zu deiner Aussage kommst.
Bin allerdings auch nicht geübt darin, kannst du mir mal helfen?
"Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich"

Mich hatte der darauf folgende Teil stutzig gemacht:
Zitatist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil.
Autor wolverine
 - 30. Oktober 2014, 17:40:51
Naja, mit der Einstellung werden Sie aber immer den Kürzeren ziehen. Ich verurteile das nicht, stelle es nur fest. Fakt ist, dass die Mutter Ihres Sohnes Ihre Rechte aus § 1629 BGB verletzt hat. Nehmen Sie das hin oder gehen Sie dagegen vor.
Autor bastikrem
 - 30. Oktober 2014, 16:55:32
@ Wolverine

Ich weiß das, dass es kein Notfall war. Aber sie vertritt leider standhaft diese Meinung, weil ja schließlich auch bei der Bundeswehr die Ausbildungsplätze rar gesät sind.

Ihr würd ich ja gerne eins reinwürgen... Aber das würde nur auf dem Rücken des Kindes gehen. Dieses will ich niemals!!!!
Autor wolverine
 - 30. Oktober 2014, 13:47:18
Zitat von: Altrec am 30. Oktober 2014, 13:01:19
Ich habe mir den Paragraphen mal angeschaut, kann aber die Stelle nicht finden, an Hand derer du zu deiner Aussage kommst.
Bin allerdings auch nicht geübt darin, kannst du mir mal helfen?
"Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich"

Zitat von: bastikrem am 30. Oktober 2014, 13:21:17
Sie hätte ja schließlich notfallmässig handeln müssen im Sinne ihres Sohnes.
Was für ein Blödsinn. Der Beispielsfall ist hier die Einwilligung zu einer medizinischen Behandlung nach einem Unfall wenn nur ein Elternteil vor Ort ist. So dringend kann ein mehrwöchiges Bewerbungsverfahren wohl nicht gewesen sein.
Autor F_K
 - 30. Oktober 2014, 13:29:36
Es war kein Notfall - und wer eine "Drohkulisse" nicht erfolgreich aufbauen kann, kann nicht verhandeln.

Damit ist das Thema wohl durch.
Autor bastikrem
 - 30. Oktober 2014, 13:21:17
@ F_K

Das habe ich schon versucht. Antwort von ihr war: Ich solle im Interesse des Sohnes die "Füße" stillhalten. Sie hätte ja schließlich notfallmässig handeln müssen im Sinne ihres Sohnes.

Daher hab ich ja jetzt auch hier recht "anonym" und nicht im Karriere-Center nachgefragt.

Niemand möchte schließlich seinem eigenen Kind die Zukunft verbauen!!!
Autor F_K
 - 30. Oktober 2014, 13:11:26
@ bastikrem:

Bei gemeinsamen Sorgerecht ist die Unterschrift BEIDER Eltern erforderlich - weil die Zustimmung kein Notfall ist, und selbst dann wäre der andere Elternteil umgehend zu informieren.

Du kannst die Mutter ja freundlich darauf hinweisen, dass die Erklärung unwirksam ist und Du also ggf. die Karriere bei der Bw "behindern" könntest - und freundlich um die Daten bitten.
Autor bastikrem
 - 30. Oktober 2014, 13:06:03
@ Ulli76

Hier jetzt auszuführen, warum wir keinen Kontakt mehr haben, würde zum einen den Rahmen sprengen und ist auch letztendlich für die Beantwortung der Frage nebensächlich.

Ändern möchte ich doch auch gar nichts daran. Wenn er bei der BW glücklich ist, freu ich mich!
Aber trotzdem möchte man doch wissen, was das leibliche Kind macht, oder? Ich denke mal, dass es jedem Vater so geht, dem der Kontakt aus welchen Gründen auch immer, verwehrt wird.

@ Wolverine
Deshalb hatte ich geschrieben, dass ich nicht möchte, dass mein Sohn Probleme bekommt.
Autor Altrec
 - 30. Oktober 2014, 13:01:19
Zitat von: wolverine am 30. Oktober 2014, 12:36:21
Zitat von: bastikrem am 30. Oktober 2014, 11:55:22
Sorry... aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Dann sollte die Einverständniserklärung zum Dienst in den Streitkräften wohl unwirksam sein ....

Ich habe mir den Paragraphen mal angeschaut, kann aber die Stelle nicht finden, an Hand derer du zu deiner Aussage kommst.
Bin allerdings auch nicht geübt darin, kannst du mir mal helfen?
Autor miT
 - 30. Oktober 2014, 12:49:21
Zitat von: KlausP am 30. Oktober 2014, 12:02:49

@miT: einfach noch mal den Anfang des Eröffnungsbeitrages laaaangsaaaam lesen ... ::) ;)


Bitter, ganz ganz bitter, wenigstens warren nicht alle Informationen unbrauchbar! Sorry
Autor wolverine
 - 30. Oktober 2014, 12:36:21
Zitat von: bastikrem am 30. Oktober 2014, 11:55:22
Sorry... aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Dann sollte die Einverständniserklärung zum Dienst in den Streitkräften wohl unwirksam sein ....
Autor ulli76
 - 30. Oktober 2014, 12:33:49
Jetzt mal unabhängig n der juristischen Seite: Dein fast erwachsener Sohn will keinem Kontakt z dir.Deswegen wird er dir auch nicht gesagt haben, dass er zum Bund geht und als was. Dafür wird er seine Gründe haben. Offenbar hat ja auch die Unterschrift der Mutter gereicht.
Also für was willst du die Info über die Verwedungsplanung. Dran ändern kannst du ja eh nichts mehr. In weniger als einem Jahr ist er volljährig und dann geht es dich auch nichts mehr an.


Autor bastikrem
 - 30. Oktober 2014, 12:17:41
@ KlausP

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir damit sehr weitergeholfen und ich kann nun den anderen Elternteil anschreiben und um eine Kopie der Schriftstücke bitten.  :)
Autor KlausP
 - 30. Oktober 2014, 12:13:50
Ja, Ihr Sohn bekommt bei der Einplanung etwas Schriftliches: Einheit und Ort der Gundausbildung, Einheit, Ort und weitere Verwendung der Stammeinheit.
Sollte er in der Unteroffizier- oder Feldwebellaufbahn eingestellt worden sein, bekommt er während der GA eine "Ausbildungs- und Verwendungsplanung", aus der ersichtlich ist, wann und wo seine weiteren Lehrgänge stattfinden sollen.