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Zitat von: Altrec am 30. Oktober 2014, 17:48:20Dann ist ein Elternteil der Empfänger und das reicht. Das ist wieder Grundsatz: Sie können ja z. B. auch beim Sachkauf gegenüber "irgendeinem Angestellten des Herstellers" reklamieren und müssen sich nicht zwingend an den gesetzlichen Vertreter - den Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzenden - wenden.
[Mich hatte der darauf folgende Teil stutzig gemacht:Zitatist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil.
Zitat von: wolverine am 30. Oktober 2014, 13:47:18Zitat von: Altrec am 30. Oktober 2014, 13:01:19"Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich"
Ich habe mir den Paragraphen mal angeschaut, kann aber die Stelle nicht finden, an Hand derer du zu deiner Aussage kommst.
Bin allerdings auch nicht geübt darin, kannst du mir mal helfen?
Zitatist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Elternteil.
Zitat von: Altrec am 30. Oktober 2014, 13:01:19"Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich"
Ich habe mir den Paragraphen mal angeschaut, kann aber die Stelle nicht finden, an Hand derer du zu deiner Aussage kommst.
Bin allerdings auch nicht geübt darin, kannst du mir mal helfen?
Zitat von: bastikrem am 30. Oktober 2014, 13:21:17Was für ein Blödsinn. Der Beispielsfall ist hier die Einwilligung zu einer medizinischen Behandlung nach einem Unfall wenn nur ein Elternteil vor Ort ist. So dringend kann ein mehrwöchiges Bewerbungsverfahren wohl nicht gewesen sein.
Sie hätte ja schließlich notfallmässig handeln müssen im Sinne ihres Sohnes.
Zitat von: wolverine am 30. Oktober 2014, 12:36:21Zitat von: bastikrem am 30. Oktober 2014, 11:55:22Dann sollte die Einverständniserklärung zum Dienst in den Streitkräften wohl unwirksam sein ....
Sorry... aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Zitat von: KlausP am 30. Oktober 2014, 12:02:49
@miT: einfach noch mal den Anfang des Eröffnungsbeitrages laaaangsaaaam lesen ...![]()
Zitat von: bastikrem am 30. Oktober 2014, 11:55:22Dann sollte die Einverständniserklärung zum Dienst in den Streitkräften wohl unwirksam sein ....
Sorry... aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht.