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Autor tomtom83
 - 02. November 2014, 14:02:26
Feiertage leute 31.10 und 1.11
Autor bayern bazi
 - 01. November 2014, 17:22:46
das A und O de ganzen Angelegenheit ist was für VALUTA angegeben ist - Geld kann auch erst am 5. auf dem Konto sein - wenn Valuta 1. angegeben ist wird zu diesem Zeitpunkt das Geld rückwirkend gutgeschrieben

umgekehrt genau so - wenn die Versicherung am Montag 2.11. abbucht - kann sie das Valuta 1.11. schreiben lassen da die VS am . fällig war

man muss nur aufpassen wenn der überweisende zB  Valuta 28. hat das das Geld dann nicht erst am 5. mit Valuta 5. gutgeschrieben wird  ;)  - denn damit machen die Banken guten Gewinn  :o
Autor StOPfr
 - 01. November 2014, 16:27:08
Die Pro-Kopf-Verschuldung resultiert aber zu einem nicht unerheblichen Teil aus falschem Konsumverhalten und nicht aus der um einen Tag verspäteten Zahlung von Dienstbezügen.   
Autor Flexscan
 - 01. November 2014, 15:36:26
ist schon klar Ralf.

Mir ging es um die pauschalisierte Aussage warum man sich denn aufregt man hat doch Rücklagen....

Ich würde mal einen Blick in die aktuellen Zahlen werfen, was die Pro Kopf Verschuldung angeht.
Autor Ralf
 - 01. November 2014, 15:17:06
Zitat von: Flexscan am 01. November 2014, 15:07:51
Ich find das einfach eine Frechheit, vorauszusetzen, das jeder dicke Rücklagen hat.
Nein darum gehts mir nicht. Es geht mir ausschliesslich um den ersten Monat. Das ist was anderes als wenn es dann im "laufenden Dienstbetrieb" passiert.
Autor Tommie
 - 01. November 2014, 15:14:36
Flex, dieses Statement passt exakt zu der aktuell in Deutschland herrschenden Vollkasko-Mentalität! Wenn ich nicht mehr weiter weiß, ist das garantiert nicht meine Schuld und der Staat muss mir helfen!

Sorry, aber ... am ... da hängt der Hammer!
Autor Flexscan
 - 01. November 2014, 15:07:51
Ich find das einfach eine Frechheit, vorauszusetzen, das jeder dicke Rücklagen hat.
Autor Ralf
 - 01. November 2014, 14:55:37
ZitatEs gibt halt Leute, die das nicht können, zB Schulabgänger die im Oktober grade ihren Dienst angetreten haben
Na dann ist ja gut, dass das Gehalt im voraus bezahlt wird, denn i.d.R. wird der Arbeitslohn erst am Ende des Monats ausbezahlt. Dann waere auch nichts auf dem Kto gewesen.
Autor Flexscan
 - 01. November 2014, 14:45:41
Zitat von: dunstig am 01. November 2014, 11:53:24
Für mich (scheinbar aber nicht für jeden) ist es aber selbstverständlich, für unvorhersehbare Geschehnisse, 1-3 Monatsgehälter als finanzielle Rücklage zu haben.

Es gibt halt Leute, die das nicht können, zB Schulabgänger die im Oktober grade ihren Dienst angetreten haben, längere Zeit arbeitslos gewesende Kameraden etc pp.

Man sollte nicht immer von sich auf andere schließen.
Autor StOPfr
 - 01. November 2014, 14:36:27
Zitat von: wolverine am 01. November 2014, 12:08:47
Aber die Abbuchungen zum 1. sollten doch auch erst am Montag wirksam werden wegen des Feiertags und desWochenendes? ???

Da gibt es, z.B. bei Daueraufträgen, auch andere Regeln, die man sich allerdings aussuchen kann: Ausführung am letzten Buchungstag vor dem Stichtag oder am ersten Buchungstag nach dem Stichtag. Letzteres würde ich, wenn möglich, immer vorziehen.
Autor Tommie
 - 01. November 2014, 13:27:58
Es liegt wohl eher daran, dass in machen Bundesländern am 31.10. tatsächlich Feiertag ist! Ich erhalte zwei Zahlungen von der Bundeskasse in Halle, eine war schon früh um 06:00 Uhr gebucht, weil ich nach dem Aufstehen kontrolliert habe, eine andere wurde erst im Laufe des Nachmittages verbucht und war gut geschrieben, als ich gegen 16:00 Uhr zu Hause nachgeschaut habe!

OK, dann auch nochmal: WBV ist nicht mehr, heißt jetzt Bundesverwaltungsamt (BVA), Außenstelle (ASt) ...
Und Sold wird laut § b2 , Absatz 4, Wehrsoldgesetz immer zum 15. des Monats gezahlt ;) !
Autor KlausP
 - 01. November 2014, 12:15:38
Zitat von: wolverine am 01. November 2014, 12:08:47
Aber die Abbuchungen zum 1. sollten doch auch erst am Montag wirksam werden wegen des Feiertags und desWochenendes? ???

Sehe ich auch so. Sogar mein Auszug, den ich heute um 9 Uhr gezogen habe, trägt als Buchnungsdatum für eine unmittelbar vorher getätigte Überweisung den 03.11.
Btw war mein Ruhegehalt auch noch nicht verbucht. Liegt wohl dann entweder am BVA in Stuttgart oder an der Bundeskasse Halle.
Autor wolverine
 - 01. November 2014, 12:08:47
Aber die Abbuchungen zum 1. sollten doch auch erst am Montag wirksam werden wegen des Feiertags und desWochenendes? ???
Autor funker07
 - 01. November 2014, 11:56:20
Meistens hat man Rücklagen, richtig...

Allerdings kommen solche Probleme, dass man sicher planbares Geld doch nicht bekommt, immer dann, wenn was besonderes ansteht...
-grad n Auto gekauft
-Kredit fürn Hausbau aufgenommen
-Waschmaschine kaputt
Ich musste mal nen Monat aufs Geld warten, als ich SaZ wurde und mir deshalb (Wegfall Bahnfahrkarte) n Auto gekauft hatte und auf mal ne Menge Versicherungen angefallen sind.

Es ist nicht immer (aber leider zu oft) so, dass der Sold bei einigen genau einen Monat lang reicht.
Autor dunstig
 - 01. November 2014, 11:53:24
Zitat von: Flexscan am 01. November 2014, 11:41:03
Weil vielleicht Monatsanfang ist, Miete Strom und sonstiges bezahlt werden müssen?
Wohnt nicht jeder bei Mama und kann das Gehalt für Partys und Auto verprassen.

Das sind alles Ausgaben, welche ich auch habe. Und dazu noch ein paar mehr. ;) Für mich (scheinbar aber nicht für jeden) ist es aber selbstverständlich, für unvorhersehbare Geschehnisse, 1-3 Monatsgehälter als finanzielle Rücklage zu haben. Ich habe einfach im privaten Umfeld oft genug gesehen, wie schnell es passieren kann, dass plötzlich eine dringende größere Reperatur oder Notsituationen im Ausland oder ähnliches anstehen. Darüberhinaus gibt es sehr viele zivile Angestellte, welche ihr Gehalt erst am 3. oder 4. eines Monats beziehen, noch dazu nicht im voraus. Deshalb erscheint es mir nunmal ein wenig unverstädnlich. Aber gut, man sollte nicht immer von sich auch auf andere schließen :)