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Zitat von: schlammtreiber am 05. November 2014, 09:11:59Man erhält also immer noch diese weißen T-Shirts bei der Einkleidung in der JVA?
Zitat von: P.B15 am 04. November 2014, 18:55:29
meine Weste ist so weiß wie das T-Shirt des legendären Meister Proper...
Zitat von: flares am 04. November 2014, 18:29:44
Ach du bist auch in einer solchen Situation... Dann entschuldige.
Zitat von: P.B15 am 04. November 2014, 17:59:00
Soweit ich weiss darf man sich doch bei Eintrag ins Erziehungsregister (Bei Einstellung des Verfahrens mit Verwarnung; Einstellung zwecks Auflagen etc. ) als nicht vorbestraft ausweisen.
Sowie beim Arbeitgeber dies verschweigen.
Berufe mich hierbei auf § 64 BZRG Begrenzungen von Offenbarungspflichten des Betroffenen
Man möge mir bei Unzutreffendem mein fehlendes Verständnis von "Juristen-Deutsch" zu Gute halten
Zitat von: Ralf am 04. November 2014, 18:01:37Abgesehen davon kann auch mehr oder weniger geziehlt danach gefragt werden. Mir wurde zum Beispiel die Frage gestellt, ob ich jemals etwas mit der Polizei zu tun hatte, oder ob ich schon mal vor Gericht gestanden habe...
Es ist recht klar im Bewerbungsbogen beschrieben, was man angeben muss. Hast du da mal reingeschaut?
Zitat von: MKassel93 am 02. November 2014, 22:50:25
Ich möchte schon gerne wissen, ob bzw. welche Daten gespeichert
Zitat von: Ralf am 04. November 2014, 14:01:37Pardon und danke! Jetzt weiß der TE alles bis ins Detail.ZitatRechtsberater entscheidetUms mal ganz genau zu sagen: der RB spricht eine E,pfehlung aus, der Leiter des KB entscheidet.