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Zusammenfassung

Autor InstUffzSEAKlima
 - 03. November 2014, 18:33:30
Es gibt auch in Unternehmen Stellen, die per Regelung von der Gleitzeit ausgenommen sind, weil sie für bestimmte Tätigkeiten fixe Zeitpunkte haben bzw. die Arbeit keine Verschiebung erlaubt. Also alles nichts, was er nur bei der Bw gäbe oder geeignet wäre, von Einzelnen als "Schikane" aufgefaßt zu werden. Es gibt immer noch die Möglichkeit einer Versetzung (int/ext), wenn man nicht zurechtzukommen scheint. Der "normale" Soldat, der nicht im Stab oder einem Amt tätig ist, hat auch feste Zeiten und einen fixen Rahmendienstplan und kennt auch oft nichts anderes.
Autor StOPfr
 - 03. November 2014, 13:44:27
Sehe ich auch so und empfehle daher dem TE, die gegebenen Empfehlungen zu beachten und uns bei passender Gelegenheit über ein Ergebnis zu informieren.
Autor wolverine
 - 03. November 2014, 12:38:33
Irgendwie dreht sich das hier allmählich im Kreis. :-\
Autor Altrec
 - 03. November 2014, 12:34:20
Zitat von: Ralf am 03. November 2014, 10:41:32
@Roadrunner: Die gibt es, ist aber anderslautend
Zitat von: Ralf am 03. November 2014, 04:54:59
Bei uns gibt es einen Abschnitt "Dienstliche Belange" und der besagt in etwa, dass auch bei gleitender Arbeitszeit der Dienstbetrieb sicher zu stellen ist. Dienstbeginn, Dienstunterbrechung und Dienstende sind in Einklag mit den für den Dienstbetrieb erforderlichen Anwesenheiten zu bringen. Beide, also Beschäftigter und Vorgesetzter, tragen hierfür gemeinsam die Verantwortung.

Übertragen auf diesen Fall wäre der Dienstbetrieb aber wohl sicher gestellt.
Er hat ja anscheinend nur eine Anweisung erhalten, wann er zu gehen hat, nicht wann er erscheinen muss. Folglich ist der Dienstbetrieb wohl für den Dienstbeginn, welchen er gewählt hat, sicher gestellt.
Frage wäre dann: Wäre der Dienstbetrieb nicht mehr sicher gestellt, wenn er länger bleibt?

Autor Roadrunner76
 - 03. November 2014, 11:03:12
Ich werde mir unsere BV-Gleitzeit mal anschauen, den Passus mit dem Dienstbetrieb gibt es da bestimmt auch. Meine da auch im Zusammenhang mit den Abteilungen, welche Kundenkontakt haben, von gehört zu haben. Die Mitarbeiter haben dann aber auch eine ordentliche Begründung dafür erhalten, warum ihre Gleitzeit eingeschränkt wird. 
Autor Ralf
 - 03. November 2014, 10:41:32
@Roadrunner: Die gibt es, ist aber anderslautend
Zitat von: Ralf am 03. November 2014, 04:54:59
Bei uns gibt es einen Abschnitt "Dienstliche Belange" und der besagt in etwa, dass auch bei gleitender Arbeitszeit der Dienstbetrieb sicher zu stellen ist. Dienstbeginn, Dienstunterbrechung und Dienstende sind in Einklag mit den für den Dienstbetrieb erforderlichen Anwesenheiten zu bringen. Beide, also Beschäftigter und Vorgesetzter, tragen hierfür gemeinsam die Verantwortung.
Autor Andi
 - 03. November 2014, 10:38:04
Ich habe die Gleitzeit in der Dienststelle in der ich sie erleben durfte auch immer gerne als "flexibele Dienstbeginnverschiebung" bezeichnet, eben weil eine wirkliche Gleitzeit gar nicht bestand. Man konnte zwischen 6 und 9 Uhr anfangen und musste dann sein normales Tagespensum "absitzen". Mit Gleitzeit hatte das nichts zu tun, hieß aber so.

Gruß Andi
Autor Roadrunner76
 - 03. November 2014, 09:59:46
Soweit die Devinition der "freien Wirtschaft", ich bin aber fest davon überzeugt, dass es bei der BW auch eine entsprechende "Betriebsvereinbarung" dazu gibt:

ZitatGleitzeit oder gleitende Arbeitszeit bezeichnet eine in gewissem Rahmen frei geregelte Arbeitszeit. Regelungen zur Gleitzeit werden in Deutschland zumeist zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat festgelegt. Das geschieht über eine Betriebsvereinbarung. In der Regel besteht eine Kernzeit (oft zwischen 9 und 15 Uhr). In dieser Kernzeit müssen die Mitarbeiter anwesend sein. Die Arbeitszeiten vor und nach der Kernzeit sind dem Einzelnen überlassen, doch muss er sich insgesamt im Durchschnitt an die vereinbarte Wochen-Arbeitszeit halten.

http://www.igmetall.de/arbeitslexikon-2351-gleitzeit-2579.htm
Autor KlausP
 - 03. November 2014, 08:44:12
Zitat...  nicht um jedem einzelnem seine Dienstzeit komfortabel einzustellen ...

Nicht? Das enttäuscht mich aber jetzt. Wozu braucht man persönlich dann Gleitzeit?
Autor bayern bazi
 - 03. November 2014, 07:19:55
und wenn z B: der AbtLtr um 0600 kommt und der Stelv sogar erst um 0900 - so ist die ganze Abteilung mit Führungspotential 3 Stunden länger Einsatz- und Arbeitsfähig, dasselbe gilt auf für die untergeordneten Offz und UmP Stellen - aber wieso sollte ein einzelner Mannschafter wenn von denen keiner mehr da ist noch allein im Büro sitzen wenn er keinen Auftrag mehr bekommt ??

Gleitzeit hat was mit Arbeitsfähigkeit und Errecibarkeitsverlängerung zu tun - nicht um jedem einzelnem seine Dienstzeit komfortabel einzustellen
Autor KlausP
 - 03. November 2014, 05:16:47
Vielleicht hat ja sein "neuer" mit seinem "alten" Vorgesetzten etwas ausführlicher kommuniziert.  ::)
Autor Ralf
 - 03. November 2014, 04:54:59
Du pochst ja immer auf die strikte Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften etc. Hast du denn mal in eure Arbeitszeitverordnung reingeschaut? Bei uns gibt es einen Abschnitt "Dienstliche Belange" und der besagt in etwa, dass auch bei gleitender Arbeitszeit der Dienstbetrieb sicher zu stellen ist. Dienstbeginn, Dienstunterbrechung und Dienstende sind in Einklag mit den für den Dienstbetrieb erforderlichen Anwesenheiten zu bringen. Beide, also Beschäftigter und Vorgesetzter, tragen hierfür gemeinsam die Verantwortung.
Von daher ist der erforderliche rechtliche Rahmen, die Gleitzeit einzuschränken auf jeden Fall gegeben. Ob das nun bei dir der Fall ist oder es sich um "Schikane" (oder ist es eine verstärkte Dienstaufsicht, denn diese kann auch Einzelfallregelungen beinhalten) handelt, kann nur im Gespräch geklärt werden. Ist das nicht möglich, bleibt der schriftliche Weg.
Allerdings habe ich noch keinen Vorgesetzten in 25 Jahren Dienstzeit gehabt, der mir auf Nachfrage nicht erklärt hat, warum dies und das so ist. Vielleicht mag ich Glück gehabt haben oder es lag an unserem Miteinander umgehen (wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es hinaus). Auch habe ich selbst nie eine Erklärung verweigert. Allerdings wenn man es dann einmal erklärt hat oder einen Soldaten hat, der ständig jede Anordnung hinterfragt, dann neige ich auch dazu zu sagen: so, nun ist mal gut, weil das "isso".
Autor AlphaBravoCharlie
 - 03. November 2014, 00:44:11
@InstUffzSEAKlima

Das sind sehr interessante Punkte, die Sie hinsichtlich der Gleitzeit aufführen. Sie widersprechen sich aber mit dem, wie meine Einheit mir Gleitzeit verständlich gemacht hat und auch praktiziert, nämlich das Gleitzeit der persönlichen Lebensführung gilt. Hinsichtlich des Arbeitsaufkommens entscheidet jeder oder jede selbst, wie er oder sie das regelt, unabhängig von dem, wie andere es regeln. Das gilt auch für Mannschafter in anderen Bereichen meiner Einheit. Wichtig ist die Anwesenheit während der Kernarbeitszeit und das man nicht zu viele Plus- bzw. Minusstunden aufbaut. Mehr wurde mir dahingehend nicht erklärt.

Eine wie die von Ihnen aufgeführte Absprache mit meinen Vorgesetzten hat noch nie stattgefunden. So habe ich Vorgesetzte in meinem Bereich, die um 06:15 Uhr mit dem Dienst beginnen, und andere erst um 09:00 Uhr. Es kann also tatsächlich sein, dass das Verständnis meiner Einheit, und dementsprechend auch mir, hinsichtlich Gleitzeit fehlerhaft ist. Sollte das Arbeitsaufkommen tatsächlich die Grundlage für meine Sonderregelung sein, dann hat man mir das schlicht und ergreifend nicht verständlich gemacht. 

Autor InstUffzSEAKlima
 - 02. November 2014, 22:09:14
@ABC: Kann es sein, dass du eine Defintion der "Gleitzeit" / flexiblen Arbeits-/Dienstzeitregelung hast? Diese Regelung dient ja nicht primär dazu, dass Du bzw. Beschäftigte allgemein ihre täglichen Arbeitszeiten möglichst komfortabel mit der persönlichen Lebensführung in Einklang bringen können, sondern dass die Arbeitskraft bei wechselndem Arbeitsaufkommen optimal ausgelastet ist und keine Leerläufe bzw. unnötigen Überstunden auflaufen. Leider verstehen immer noch zu viele das Prinzip nicht und missachten bzw. missbrauchen die örtlichen Zeitregelungen bzw. -befehle. In erster Linie zählen also die dienstlichen bzw. geschäftlichen Belange und immer die Absprache mit den Kollegen/Kameraden bzw. Vorgesetzten. Es hat keiner Anspruch darauf, das er seine Freiräume im Rahmen der örtlichen Gleitzeit ausschließlich nach seinem Willen durchsetzt.

Selbst bei mir in der Firma gibt es Kollegen, die sind früh um sechs da, aber können noch nichts arbeiten (weil die anderen "Fachschaften" noch fehlen), sammeln aber fleißig Stunden. Am Nachmittag oder wenn sie wirklich benötigt werden, müssen sie plötzlich weg oder "Stunden abbauen" - purer Egoismus bzw. von den Vorgesetzten geduldet.
Autor wolverine
 - 02. November 2014, 20:19:05
Dann noch einmal: Schreiben Sie Ihre Beschwerde und dann bekommen Sie die Gründe erklärt oder der Beschwerde wird stattgegeben und Ihr Vorgesetzter muss darauf reagieren.
Wie gesagt: Ich verstehe Ihr Problem durchaus, mir würden aber auch durchaus Gründe einfallen, die hier diese Maßnahme rechtfertigen. Ob diese Gründe hier vorliegen, ob es andere Möglichkeiten gibt o. ä. kann ich aber abstrakt nicht entscheiden.