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Zusammenfassung

Autor glanmorangie
 - 14. November 2014, 18:45:20
Nicht entmutigen lassen... und fahr auf jeden Fall nach Hannover! Mein Facharzt meinte auch: "mit den Werten nehmen die Sie nie..." Das hat aber nichts zu sagen. Wurde trotzdem genommen. Versuchen würde ich es auf jeden Fall.
Autor Caladan
 - 12. November 2014, 18:46:17
Zitat von: ulli76 am 12. November 2014, 18:23:12
Beim Bundeswehr-HNO-Arzt?
Wenn nein, ist das zwar ganz nett, hilft dir aber auch nicht unbedingt weiter, weil die meisten zivilen Ärzte die Tauglichkeitskriterien nicht kennen.

Nein, zivil.

Ja, dass der Arzt nichts Definitives wird sagen können ist mir bewusst.

Wenn er mir aber erzählt: "Ich empfehle Ihnen ein Hörgerät!" wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich mir die Reise nach Hannover werde sparen können.  ;)
Autor ulli76
 - 12. November 2014, 18:23:12
Beim Bundeswehr-HNO-Arzt?
Wenn nein, ist das zwar ganz nett, hilft dir aber auch nicht unbedingt weiter, weil die meisten zivilen Ärzte die Tauglichkeitskriterien nicht kennen.
Autor Caladan
 - 12. November 2014, 18:00:16
Danke für die Antworten.

Habe morgen nen Termin beim  HNO Arzt. Der wird mir dann ja sagen können, obs aussichtslos ist oder nicht.
Autor glanmorangie
 - 08. November 2014, 22:25:28
Wenn du zunächst untauglich gemustert wirst, bekommst du je nach Gradation die Auflage zu einem Facharzt zu gehen. Mit dessen Attest kann dann über einen Ausnahmeantrag entschieden werden. Kommt halt ganz auf die Verwendung an und wie "begehrt" du mit deiner Vorbildung bei der Bundeswehr bist.
Autor schlammtreiber
 - 07. November 2014, 09:45:47
Kurz und knapp: noch mal mustern lassen, auf T2 hoffen.
Autor F_K
 - 07. November 2014, 07:34:27
Nur als Ergänzung: Wenn die Ursache damals keine (kurzfristige) Krankheit war, so ist nicht von einer Besserung auszugehen, da das Hörvermögen im Alter eher abnimmt.

Insoweit würde ich eine Wiedereinstellung unter diesen Voraussetzungen nicht als Plan A verfolgen - ein Besuch beim Arzt zur Abklärung kann ja nicht schaden und bringt Gewissheit (trotz Attest wird ein Musterungsarzt sich das im Detail anschauen bzw. vom BWK untersuchen lassen).
Autor Ralf
 - 07. November 2014, 04:59:47
Die Musterungsvorschrift sieht keine altersbedingten Bonus bei der Musterung vor. Umgehen kannst du den Hörtest nicht, du kannst aber hier zumindest den Nachweis erbringen, dass deine Hörfähigkeit wieder den Musterungskriterien entspricht (tut sie das? Kannst du selbst in ZDv 46/1 nachlesen, gibts im Internet). Das wird dann auch mitbetrachtet in der Musterung.
Wenn deine Hörfähigkeit nicht der 46/1 entspricht, wirst du auch keine Tauglichkeit erhalten.
Autor Caladan
 - 06. November 2014, 23:20:28
Moin, moin,

ich hätte da einmal ein paar Fragen an die Gemeinde:

Ich habe 1998 meinen Grundwehrdienst abgeleistet. Die Feldlerche ist Vogel des Jahres, Frank Sinatra stirbt, Schröder wird Bundeskanzler...die Älteren erinnern sich. Sprich: Alles schon etwas her.

Ich wurde damals mit T3 gemustert. Dies lag daran, dass ich bestimmte Frequenzbereiche nicht bzw. nicht gut hören konnte. AGA, Schießausbildung etc. habe ich alles ohne Einschränkungen mitgemacht.

Es hat sich ja einiges geändert. T3 gibt es ja nicht mehr, wurde offenbar in T5 überführt was gleichbedeutend mit Ausmusterung ist.

Nun möchte ich als Feldwebel im allgemeinen Fachdienst (mit Beruf) wieder einsteigen. Bereich Logistik, Personal o.ä. (bin Außenhandelskaufmann).

Fragen: Macht eine Bewerbung überhaupt Sinn?
           Hat die Bundeswehr eigentlich noch meine medizinischen Unterlagen bzw. werden diese zur Musterung verwendet?
           Kann man den Hörtest z.B. durch ein Attest bei einem HNO umgehen?
           Gibt es einen "Bonus" für Geronten, ähnlich wie beim Sporttest (bin 36)?

Das wäre es erstmal. Über Antworten würde ich mich freuen.