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Autor KlausP
 - 07. November 2014, 17:01:36
Schreibe ich wirklich so unverständlich?  >:(
Autor Ralf
 - 07. November 2014, 16:39:28
Und wie lange waere die Strafe gewesen?
Autor SandraEF
 - 07. November 2014, 16:31:18
Zitat von: KlausP am 07. November 2014, 15:07:22
Waren das 2 Jahre Freiheitsstrafe oder 2 Jahre Bewährungszeit?

Es waren 2Jahre Bewährungszeit. In Haft war ich nie.
Autor F_K
 - 07. November 2014, 15:09:27
Genau - eine Strafe von einem Jahr und mehr ist ein absolutes Einstellungshindernis, daher ist gesetzlich eine Einstellung nicht machbar.

In aller Regel führen auch Strafen von einigen Monaten bis zu einem Jahr zur Nichteinstellung bzw. zu langjährigen Bewerbungssperren.
Autor KlausP
 - 07. November 2014, 15:07:22
Waren das 2 Jahre Freiheitsstrafe oder 2 Jahre Bewährungszeit?
Autor SandraEF
 - 07. November 2014, 15:03:35
Zitat von: KlausP am 07. November 2014, 11:31:29
Kommt auf das Strafmaß an. Bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr (auch zur Bewährung ausgesetzt) ist eine Einstellung unmöglich.

Autsch... es war mehr als 1Jahr, 2 um genau zu sein.
Dann brauch ich wohl gar nicht erst anfangen  :'(
Ausgeträumt :(


Danke für die Antwort.
Autor F_K
 - 07. November 2014, 11:50:25
Wie lange war die Bewährungszeit und welche Strafe (zur Bewährung) hast Du erhalten?

Was dies Deine erste Auffälligkeit? Warum dann gleich eine Freiheitsstrafe?
Autor Ralf
 - 07. November 2014, 11:33:47
Wenn du dich bewirbst, musst du das ja sowieso angeben und am besten fügst du die Unterlagen bei.
Ein Rechtsberater wird sich darüber eine Meinung bilden und die fließt dann ein. Das wird auch eine zeitlang dauern.
Ob es klappt, kann dir keiner sagen.
Autor wolverine
 - 07. November 2014, 11:32:35
Und sonst bewertet es der Rechtsberater, weshalb hier keiner etwas zu Chancen sagen kann.
Autor KlausP
 - 07. November 2014, 11:31:29
Kommt auf das Strafmaß an. Bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr (auch zur Bewährung ausgesetzt) ist eine Einstellung unmöglich.
Autor SandraEF
 - 07. November 2014, 11:28:32
Ich möchte mich bei der BW bewerben.
Leider bekam ich im Jahr 2011 wegen Betruges eine Strafe auf Bewährung. (per Gerichtsverhandlung)
Die Bewährung bzw Strafe lief im April diesen Jahres ab und ist somit ohne weitere Vorkommnisse abgelaufen.

Nun weiß ich nicht auf welchem polizeilichem Zeugniss diese Strafe erscheint, ich vermute auf beiden.
Es wird also wohl oder übel so sein das diese Strafe bei einer Prüfung eingesehen wird.
Ansonsten gibt es keinerlei Auffälligkeiten was meine Person betrifft, es war eine große Dummheit die ich schwer bereue.

Kann mir hier irgendwer sagen ob ich mit diesem Strafeintrag (wie erwähnt, Strafe ist verbüst und vom Tisch) eine Chance auf eine Einstellung bei der BW hat?

Danke schonmal für jede Antwort.