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Zitat von: neo_md am 11. November 2014, 23:20:54Ein ähnlicher Fall ist aber eben nicht Ihr Fall und Ihren Fall entscheiden genau die Leute, die dafür zuständig sind. Und die sagen eben das, was Siesten.
Allerdings habe ich einfach gedacht das meinen Beitrag hier irgend jemand ließt der schon einmal einen ähnlichen Fall erlebt/von gehört/mitgemacht hat. Oder nen Hintertürchen kennt was man nutzen kann. Oder sagt geh mal dort und dort hin.
ZitatWas zum Beispiel könnte/sollte man wichtiges/besonderes für die Bw mitbringen (ich meine nicht allgemeine Anforderungen) wenn man im Bereich Versorgung/Nachschub/Personal tätig sein möchte und auch bis auf ärztliche Befunde tauglich ist ?Das sind alles Verwendungen, die höchstens eine kfm. Ausbildung als Vorbildung erfordern und damit keine speziellen mitzubringenden Kenntnisse erfordern, um eine Ausnahmegenehmigung zu rechtfertigen.
ZitatGibt es eine Möglichkeit unverbindlich in sowas reinzuschnuppern ?? Oder auf Probe eingestellt zu werden quasi wie befristet ?
Zitat von: wolverine am 11. November 2014, 21:23:02
Eine Ausnahmeregelung käme ggfs. nur in Frage wenn Sie für eine bestimmte Verwendung Ihre Einschränkung durch Vorkenntnisse ausgleichen könnten; d. h. Im Klartext, dass Sie etwas für die Bw Wichtiges mitbringen. Und selbst da ist fraglich ob Ihre Einschränkungen nicht so stark sind, dass auch das nicht in Betracht kommt.
So, wie ich das lese, bringen Sie aber auch nichts Besonderes mit. Also kommt eine Ausnahme für einen Anfänger nicht in Betracht.
Bleibt wohl nur hinnehmen und abhaken oder weiter Einsprüche schreiben.
Zitat von: ulli76 am 11. November 2014, 21:27:36
Wenn der Dermatologe schon die Einschätzung abgibt, dass die Narben dermaßen umfangreich und einschränkend sind, dass der militärische Dienst dadurch erheblich eingeschränkt ist (geht da sowohl um Bewegungsumfänge, als auch das Tragen von Uniform und Ausrüstung), dann sehe ich für eine Ausnahmegenehmigung schwarz.