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Zusammenfassung

Autor FrauZuhause
 - 18. November 2014, 07:39:48
Nun ja, da wir den Einplaner nun zweimal dazu befragt haben, und auch der Einplaner selbst sich nochmals rückversichert hat, denke ich dass wir damit getan haben was wir konnten.

Dann müssen wir eben nun hoffen dass nichts passiert in den vier Tagen :)

Autor LwPersFw
 - 14. November 2014, 18:43:54
Was Ulli meint ist folgender Passus aus der ZDv 60/7:

Für SaZ und BS gilt:

"101.
Soldatinnen und Soldaten erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung,
solange sie Anspruch auf Besoldung haben (§ 1 Abs. 1 VwV).

102.
Der Anspruch auf Besoldung beginnt nach § 3 BBesG mit dem Tage, an dem die
Ernennung der Besoldungsempfänger wirksam
wird.

(Anm. von mir: Aushändigung und Annahme der Urkunde!).

Sie haben auch vom Beginn des Tages des tatsächlichen Dienstantritts an
Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, wenn ihnen von diesem
Zeitpunkt an eine Entschädigung in Höhe der Besoldung gewährt wird."

(Anm. von mir: Dies ist das von mir beschriebene "faktische" Soldatenverhältnis)

Dies hat nichts damit zu tun, dass, wenn der Dienstantritt vollzogen
und er zum SaZ ernannt wurde, seine Dienstzeit insgesamt ab dem 01.01.15 gerechnet wird!


Eine andere Regelung galt nur für Grundwehrdienstleistende!
Da diese nicht freiwillig Dienst leisteten und deren Dienstzeit immer am 01. des Monats
begann, hatten diese auch ab dem 01. Anspruch auf die utV, selbst wenn im Einzelfall
der tatsächliche Dienstantritt später war.


Und nocheinmal ... vor dem tatsächlichen Dienstantritt gibt es kein Geld bei SaZ/BS !
Das dies nur kaum einer weiß, bzw. auch mitbekommt, liegt einfach daran, dass dies
ja nur diese ersten Tage bei Einstellung betrifft und ja auch nur passiert, wenn der
Diensteintritt nicht gleich Dienstantritt ist.
Autor ulli76
 - 12. November 2014, 16:47:42
Ähm- da sollte er seinen Einplaner nochmal genau in der ZDv 60/7 nachlesen lassen-das ist die Heilfürsorgevorschrift.
Ich bin zur Zeit nicht im Dienst und komme somit auch nicht an die Vorschrift.
Autor FrauZuhause
 - 12. November 2014, 16:42:44
Danke euch allen. Für alle die es noch interessiert:

Er hat nun beim Einplaner angerufen und ist definitiv ab dem 01.01 Soldat, sollte er in den 4 Tagen vor Dienstantritt zB krank werden, dann hat er sich ebenso in der Kaserne zu melden, wie auch während der Dienstzeit wenn er zuhause krank würde.

Grüßle
Autor ulli76
 - 12. November 2014, 14:25:53
@FrauZuhause: Am besten sollte dein Mann mal seinen Einplaner fragen, wie das genau ist.
Zumindest bei SaZ wird das Gehalt ja monatsweise gezahlt und tagesgenau ja nur bei Kündigungen mitten drin berechnet. Ich hab auch noch von keinem gehört, dass irgendwas am Gehalt für die ersten Tage abgezogen wurde.
Und wenn er "normaler" SaZ und kein Eignungsübender wird, dann wird die Dienstzeit nachträglich auf den 1.1. gerechnet.

Evtl. sollte er überlegen, wie das mit der Krankenversicherung für die Tage bis zum Dienstantritt ist.
Autor StOPfr
 - 12. November 2014, 14:22:20
Der kann sich ja schreiben wie er will  ;)!
Autor FrauZuhause
 - 12. November 2014, 14:16:13
Zitat von: ulli76 am 12. November 2014, 09:59:40
Wird er denn jetzt Eignungsübender oder nicht?

Nein. Er wird gleich SaZ.
Autor Franjo78
 - 12. November 2014, 13:57:43
Zitat von: StOPfr am 10. November 2014, 13:41:01
Zitat von: FrauZuhause am 10. November 2014, 11:13:57
Also dubiose Sylvesterfeiern gibts bei uns nicht, wir verbringen Sylvester gemütlich mit den Kindern zuhause :)

Wer ist eigentlich auf die dubiose ( ;)) Idee gekommen, in Deutschland Sylvester mit "Y" zu sdchreiben?

Vielleicht Sylvester Stallone!
Autor ulli76
 - 12. November 2014, 09:59:40
Wird er denn jetzt Eignungsübender oder nicht?
Autor FrauZuhause
 - 12. November 2014, 09:46:43
Na, er hat ja nicht aus Spaß an der Freude gekündigt.
Er hat gekündigt weil der Einplaner ihm das genau so gesagt hatte. Er solle selbst kündigen da ihm als Wiedereinsteller keine "Probezeit" zusteht und, weil eben in dem Fall nicht die Bundeswehr für ihn kündigt sondern er das selbst erledigen soll.
Und der Einplaner hatte auch gesagt er wäre ab dem 01.01. im Dienst.
Er wird nun natürlich heute mittag da nochmal anrufen, ansonsten wird er halt mit dem Chef sprechen dass er die Kündigung bitte um 4 Tage nach hinten verschieben kann...
Autor BulleMölders
 - 12. November 2014, 06:58:20
Die Arbeitslosmeldung mach ja auch schon für die spätere Rente Sinn, da sonst wieder eine Lücke entsteht.
Autor LwPersFw
 - 11. November 2014, 23:45:48
Aus einem Normalfall ist wieder eine "Spezialfall" geworden...

Hätte er nicht gekündigt ... wäre er unter dem Schutz des Arbeitsplatzschutzgesetzes gewesen...

So gibt es jetzt eine Lücke...wenn er aus irgendeinem Grund den Dienst nicht antreten kann bzw.
die Ernnenung zum SaZ nicht vollzogen wird. Denn erst wenn ihm die Ernennungsurkunde
ausgehändigt wurde und er den Diensteid geleistet hat ... ist er "vollwertiger" SaZ !

Ich bin kein Jurist ... aber um sich einfach abzusichern ... empfehle ich Ihnen die Arbeitslosmeldung, sicher ist sicher...
(selbst wenn das Amt sagt, dass sie keine Leistungen erbringen...)

Autor FrauZuhause
 - 11. November 2014, 23:20:51
Ja, eben.
So wie das da drin steht (nach ihrem Dienstantritt...überreicht) ging ich davon aus dass das ziemlich zeitnah, also noch am selben Tag passiert. Wie gesagt, es ist doch schnuppe....
Autor KlausP
 - 11. November 2014, 21:10:57
Nee, nee, ich habe genau deshalb Ihren Text zitiert, in dem Sie was von "am ersten Tag überreicht" geschrieben haben und das sollte so in der "Aufforderung zum Dienstantritt" stehen.  ;)
Autor FrauZuhause
 - 11. November 2014, 20:59:47
Zitat von: LwPersFw am 11. November 2014, 15:37:49
Richtig,

er wird erst ab dem tatsächlichen Dienstantritt ( also dem körperlichen Erscheinen in der Einheit ) seine Bezüge erhalten.

Dabei ist es nicht relevant, ob auch die Ernennung zum SaZ an diesem Tag erfolgt.

Also muss er sich vom 01.01 bis 04.01 arbeitslos melden? Oder ist er da angestellt beim Bund aber ohne Bezüge?

@klausP
Es steht drin: " nach ihrem Dienstantritt erhalten sie die Ernennungsurkunde zum SaZ"
Dann ist das halt erst nach paar tagen, is ja im Prinzip egal :)