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Autor Kobold
 - 10. März 2006, 10:17:53
Und ausserdem heisst es nicht 4. PzBtl. 4./PzBtl XXX heisst 4. Kompanie des PzBtl XXX. Schließlich ist da noch so´n Schrägstrich.
Autor mailman
 - 10. März 2006, 10:00:42
Außerdem heißt es ja nicht das du im Panzer eingsetzt wirst.
Autor peppie
 - 10. März 2006, 01:04:14
Zitat von: Henne am 09. März 2006, 23:40:04
Hallöchen, hab mal ne Frage ich mss zum 03.04 zum 4.Pzbtl. Weiss aber nich ob ich dafür zu gross bin, wie gross seit ihr denn im Durchschnitt


Da du schon gemustert bist und der Musterungsarzt dich tauglich befunden hat für das 4. PzBtl. wirst du nicht zu groß sein :)
Autor Henne
 - 09. März 2006, 23:40:04
Hallöchen, hab mal ne Frage ich mss zum 03.04 zum 4.Pzbtl. Weiss aber nich ob ich dafür zu gross bin, wie gross seit ihr denn im Durchschnitt
Autor Chalyps
 - 09. März 2006, 23:05:05
Zitatich bin am überlegen ob ich eine kriegsdienstverweigerung schreib und stattdessen Zivildienst machen soll.
Meine Überlegung ist aber nun ob ich nach meiner Zivildienstzeit trotz der Kriegsdienstverweigerung eine Ausbildung beim Bund machen kann...

>:( wenn ich sowas schon wieder höre...., nicht bereit sein den dienst an der waffe zu leisten, aber auf kosten des bundes ne ausbildung zu erschnorren... >:(
die bundeswehr ist doch kein "ausbildungsbeschaffungscenter", hier bist du soldat mit allen daraus resultierenden konsequenzen!!
Autor mailman
 - 09. März 2006, 18:36:05
Du müßtest dann deinen KDV-Status rückgänig machen.

Und dann muß du natürlich beim Auswahlverfahren deine veränderte Haltung erklären.

Es ist nicht ungmöglich aber einfach ist es nicht, erst recht bei den sehr hohen Zahlen der Bewerber.
Autor no-name
 - 09. März 2006, 18:06:10
danke für eure Antworten...
habe aber noch eine Frage;)...
ich bin am überlegen ob ich eine kriegsdienstverweigerung schreib und stattdessen Zivildienst machen soll.
Meine Überlegung ist aber nun ob ich nach meiner Zivildienstzeit trotz der Kriegsdienstverweigerung eine Ausbildung beim Bund machen kann...
Autor Dennis812
 - 07. März 2006, 20:02:27
ggf kann dir aber auch eine glatze als selbstverstümmelung ausgelegt werden....wurde uns so bei ersten haar-/bartappell gesagt!
Autor mailman
 - 07. März 2006, 19:14:51
Vom Ausbilder hängt es nicht ab weil der sich an die Vorschrift halten muß.

Der Nacken und die Ohren müßen frei sein und der vorschriftsmäßige Sitz der Kopfbedeckungen (insbesondere Helm und ABC-Schutzmaske) darf nicht beeinträchtigt werden.
Autor Nachtmeister
 - 07. März 2006, 18:53:58
Die Mindestlänge ist 3mm (wenn wir mal Glatze außer Acht lassen). Eine maximal Länge, was du wahrscheinlich eher wissen wolltest, gibt es nach meinem Wissensstand nicht, allerdings müssen die Ohren frei sein und die Haare dürfen nicht länger als der Helmrand sein. Aber die  Angaben sind ohne Gewähr, da ich selbst nicht bei der Bundeswehr bin und es sicherlich auch vom Ausbilder abhängt.
Autor mailman
 - 07. März 2006, 15:29:40
Ob du ganz sicher am 1.10 gezogen wirst können dir nur die Einplaner im KWEA sagen.
Ruf am besten dort an und frag. Dann erfährst du evtl auch deine Einheit.

Zu den Haaren. Die Mindestlänge weiß ich nciht genau ich hatte meine immer 6mm mit Nacken und Ohren frei.
Autor Chalyps
 - 07. März 2006, 15:29:13
ZitatWie sicher ist es denn nun das ich auch an dem 1. Oktober, oder wenigstens am letzten Einberufungstermin eingezogen werd?

sicher ist das erst, wenn du das schwarz auf weiß hast. aber einfach druck machen, nachfragen usw.


Zitatund meine 2. Frage ist die Mindestlänge der Haare bei der AGA..

die mindestlänge beträgt ca. 0 cm ;)
nein, ernsthaft, nutz mal die forensuche, da wurd das thema mein ich schon ausführlich durchgekaut
Autor no-name
 - 07. März 2006, 15:14:27
Hi,
ich hab 2 Fragen. War schon vor 4 MOnaten oder so bei der Musterung. Wurde T2 eingestuft. Ich wurde gefragt ob ich die allg. Grundausbildung sofort nach der Schule antreten will oder ob ich Zivi machen möchte. Ich hab gesagt das ich mich freiwillig melde und ihn sofort antreten will. Daraufhin haben die mir 3 Termine genannt. Unter anderem auch den 1. Okober. Ich sollte einen Wunsch äußern wann ich eingezogen werden möchte und nannte eben diesen 1. Oktober. Nun meine Frage...Wie sicher ist es denn nun das ich auch an dem 1. Oktober, oder wenigstens am letzten Einberufungstermin eingezogen werd? Es gibt ja Leute die gar nicht eingezogen werden. Wenn ich nun keine Lehrstelle hab...wie sicher ist es das ich bald bescheid bekomm´?...
und meine 2. Frage ist die Mindestlänge der Haare bei der AGA...
Ich hoff mir kann jmd helfen. Danke!