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Autor miguhamburg1
 - 14. November 2014, 17:37:33
Der Kraftbootführerschein der Marine kann zivil umgeschrieben werden auf den Sportbootführerschein See - und damit dürfen dann alle Wasserfahrzeuge mit einer Antriebsleistung von mehr als 5 PS an der Welle verantwortlich geführt werden, soweit sie nicht gewerblichen Zwecken dienen.

Diesen Kraftbootführerschein machen neben den Offizieranwärtern, zu deren Ausbildungsgang dies gehört, alle Soldaten, deren Verwendung dies erforderlich macht. Das sind eben die Dienstposten die für das Führen/Steuern von Kraftbooten, Speedbooten, Ribs etc. ausgeplant und in den SollOrg der Marine (mit Masse also im Seebataillon) niedergeschrieben sind. Aber auch in der Kampfschwimmerkompanie und auf allen schwimmenden Einheiten, die mit derartigen Wasserfahrzeugen ausgestattet sind, gibt es Soldaten, die den Kraftbootführerschein erwerben müssen, um in Zweitfunktion diese Wasserfahrzeuge bedienen/fahren zu dürfen.

Insofern besitzen die Masse der (ehemaligen) MSK-Soldaten diesen Führerschein nicht.
Autor Tommie
 - 14. November 2014, 14:55:40
Prinzipiell machen einen Führerschein bei der Bundeswehr immer nur diejenigen Soldaten, die diesen auch dienstlich benötigen! Ob das "jeder" bei den MSK bzw. im Seebataillon ist, wage ich gelinde gesagt sehr stark zu bezweifeln ;) !
Autor flo175
 - 14. November 2014, 14:07:03
Moin.
Der Kraftboot Führerschein. Machen den alle vom (ehemaligen) msk? Und was genau darf ich mit dem fahren? Über 15ps alle sport und hobbyboote? Wie zb. Kajüte boote?