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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 15. November 2014, 09:41:06
Wohnung anerkennen lassen. Wenn sie anerkannt werden sollte, wird sie bei der nächsten Maßnahme (Versetzung/Kommandierung etc) berücksichtigungsfähig sein.
Autor Jägi22
 - 15. November 2014, 09:39:28
Hallo Kameraden & Vorgesetzte.

Ich habe folgende Frage an euch:

Ich bin seit dem 01.10 bei der Bundeswehr und habe bevor ich angefangen habe meinen Mietvertrag nicht eingereicht, da ich derzeit als Untermieter eingetragen war. Jetzt bin ich als Hauptmieter eingetragen (bei meinem Vater im Haus).
Bin ich jetzt berechtigt für das Trennungsgeld? Entfernung zur Kaserne sind ca. 300 KM.
Wie sind die weiteren Schritte?

Beste Grüße,

Jägi