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Autor dunstig
 - 08. Juni 2016, 11:09:23
Na das Thema hatten wir hier aber schon zur Genüge. Einfach mal die Suchfunktion bemühen oder bei der Versicherung anrufen und den Sachverhalt erklären, dass Sie bald Soldat sind, dann werden die schon alles in die Wege leiten und Ihnen mitteilen, was Sie wissen müssen.
Autor dominiquesemmler
 - 08. Juni 2016, 11:04:26
Ich beginne am 04.07.2016 meine GA. Ich bin bereits, seit dem ich denken kann, bei der KKH verwichert. Momentan bin ich leicht überfordert und weiß nicht ob ich im Voraus meine Versicherung informieren usw. Kann mir jemand helfen?

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk

Autor KlausP
 - 01. Dezember 2014, 17:50:26
Und wenn man nicht gerade als Schüler familienversichert ist, muss man die sogar schon vor Diensteintritt haben.
Autor Andi
 - 01. Dezember 2014, 14:47:58
Ab dem ersten Tag als SaZ.
Autor honney
 - 01. Dezember 2014, 14:44:03
Zu wann muss man denn die pflegevers. Abschließen? Schon vor beginn der aga oder reicht es wenn man die 6 mon ' probezeit ' um hat?
Autor LwPersFw
 - 25. November 2014, 23:17:30
Oder einfach etwas mehr die Suchfunktion bemühen... ;-)

Siehe hier:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=47537.0

Mein Beitrag vom 10. November 2014
Autor MarcoCosta
 - 18. November 2014, 13:03:06
Wie bereits gesagt:

Eine Pflegeversicherung ist pflicht, diese müssen Sie abschließen.

Sind Sie aktuell privatversichert sind, sollten Sie eine Anwartschaft abschließen um später wieder ohne eventuelle Risikozuschläge wieder aufgenommen zu werden.

Es gibt zwei arten der Anwartschaft:

Kleine Anwartschaft: Hier sichern Sie sich Ihren jetzigen Gesundheitszustand. Eventuell bestehende Krankheiten oder Unfallfolgen werde bei Wiedereintritt in die Versicherung nicht beachtet.

Große Anwartschaft: wie die kleine, zusätzlich sichern Sie sich Ihr Eintrittsalter. So müssen Sie nicht bei Wiedereintritt einen erhöhten Beitrag bezahlen, wenn Sie einige Jahre mehr auf dem Buckel haben...

Sind Sie Mitglied der GKV benötigen Sie keine Anwartschaft.

Zu allen Versicherungsfragen können Sie mich gerne Anschreiben, als gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen helfe ich gerne weiter.
Autor KlausP
 - 16. November 2014, 19:58:19
... und wenn Sie jetzt auch noch Satzzeichen verwendet hätten, könnte man Ihren Text sogar beim ersten Lesen verstehen.

Als SaZ benötigen Sie gar keine Anwartschaft, wenn Sie nach Ihrer Dienstzeit wieder in die gesetzliche Krankenkasse rutschen. Lediglich die Pflegepflichtversicherung müssen Sie abschließen.
Autor wolverine
 - 16. November 2014, 19:48:35
Das ist eine Restkostenversicherung für beihilfeberechtigte. Sie haben unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung und benötigen keine 30% Versicherungsleistung.

Sie müssen lediglich eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Wenn Sie zusätzlich nicht eine Anwartschaft möchten, können Sie auch das. Aber Sie müssen das nicht.
Autor Manuel123
 - 16. November 2014, 19:46:22
Also meine Frage ist was ist sinnvoll abzuschließen und was nicht
Autor Manuel123
 - 16. November 2014, 19:44:50
Guten Abend ,     ich bin saz 8 und mir wurde gesagt das ich eine pflegepflichtversicherung und eine anwartschaft abschließen soll ich weiß nur momentan nicht ob das dass richtige ist was ich abschließen will hoffe mir kann jemand helfen . In meiner Versicherung steht drinne Beihilfe Ambulant 30% Risiko anwartschaft , Beihilfe Krankenhaus 30% Risiko anwartschaft , Beihilfe Zahn 30% Risiko anwartschaft , Krankenhaustagegeld  und pflegepflichtversicherung ich komme auf 18,33 mir wurde gesagt das sich das ganze um die 10 euro bewegt will ich momentan irgendwas zuviel abschließen oder ist mein Anbieter einfach zu teuer , zusätzlich bin ich auch im bundeswehrverband