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Autor wolverine
 - 18. November 2014, 13:53:09
Jetzt stelle ich mal eine blöde Gegenfrage: Was soll man denn sonst machen außer die Kommandierung aufheben wenn sie die Ausbildung nicht planmäßig weiterführen kann?
Autor bayern bazi
 - 18. November 2014, 13:10:01
wobei ich hier schon mal ein Lob aussprechen muss ;)

die TE fragt vorher nach was wann und wie passieren könnte -  und steht nicht vor vollendete Tatsachen - ich bin jetzt schwanger und ich will ....


noch besser wären halt diese Überlegungen vor der Verpflichtung anzustellen ;)

mei tipp

Ausbildung abschließen und dann als Fw erst an eine geplante Schwangerschaft denken ;)
Autor ulli76
 - 18. November 2014, 12:54:49
Ich hab nen Blog? Das wäre mir neu.

Wenn sie einfach nur nachfragt, wie das prinzipiell im Falle einer Schwangerschaft ist, warum sollte dann ein Vermerk in der Akte gemacht werden?
Sollte sie allerdings schon schwanger sein, muss sie sich eh so schnell wie möglich beim Truppenarzt melden- davon war aber bisher gar nicht die Rede
Autor Altrec
 - 18. November 2014, 12:54:49
Zitat von: hardyef am 18. November 2014, 12:48:32
mit gegenfragen und weisheiten wird hier keiner schlauer.

Na ja, manchmal muss man halt Gegenfragen stellen, um den Sachverhalt klarer zu haben und genauere Antworten zu geben.
Und Weisheiten/ Empfehlungen sollte man eigentlich dankend entgegen nehmen.

Besser so, als später gegebenenfalls selbst aus einem Fehler zu lernen.
Autor hardyef
 - 18. November 2014, 12:48:32
mein frühstück war gut, danke ;)

mir geht es in erster linie um den blog von >ulli76<
mit gegenfragen und weisheiten wird hier keiner schlauer.

problem wird sein wenn man da ofiziell nachfragt hat man gleich nen vermekr in der akte, oder??
Autor SGBunny
 - 18. November 2014, 12:42:54
Zitat von: hardyef am 18. November 2014, 12:34:41
also: wer kann definitiv die frage beantworten, ob man in seine stammeinheit zurück versetzt wird wenn mann im ersten von drei jahren zaw ist?

Zitat von: F_K am 18. November 2014, 10:14:47
Wenn Du von der ZAW aus Gesundheitsgründen abgelöst werden muss, dann geht es in die Stammeinheit - die werden Dich dann "beschäftigen".

Wirklich definitiv und "belastbar" würde ich sagen der zuständige DV.

Gruss
Bunny
Autor turbotyp
 - 18. November 2014, 12:40:34
Zitat von: hardyef am 18. November 2014, 12:34:41
mensch... es gibt halt menschen die gerne ein kind bekommen würden. ist das so schwer? es geht hier um hilfe. also wenn einer was fragt dann will er antworten und kein psychologisches gespräch darum, was sein problem ist und warum er es hat!!!!

also: wer kann definitiv die frage beantworten, ob man in seine stammeinheit zurück versetzt wird wenn mann im ersten von drei jahren zaw ist?

Diese Bedürfnis hat auch niemand in Frage gestellt. Es wurde lediglich angemerkt, dass es nicht wirklich ratsam ist, während der ZAW (geplant) schwanger zu werden.
Autor KlausP
 - 18. November 2014, 12:37:29
Schlecht gefrühstückt?  ::)
Autor hardyef
 - 18. November 2014, 12:34:41
mensch... es gibt halt menschen die gerne ein kind bekommen würden. ist das so schwer? es geht hier um hilfe. also wenn einer was fragt dann will er antworten und kein psychologisches gespräch darum, was sein problem ist und warum er es hat!!!!

also: wer kann definitiv die frage beantworten, ob man in seine stammeinheit zurück versetzt wird wenn mann im ersten von drei jahren zaw ist?
Autor ulli76
 - 18. November 2014, 12:07:56
Ich frag mich nur, warum du unbedingt während der ZAW schwanger werden willst.
Autor littlePrincess
 - 18. November 2014, 11:51:33
Niemals. Ich ziehe immer dahin wo ich stationiert bin. Also darum geht es gar nicht
Autor Ralf
 - 18. November 2014, 11:45:28
Zitat von: littlePrincess am 18. November 2014, 09:46:17
Danke für die antworten.  Ich bin zur zeit stuffz fa und bin gelernte zahnarzthelferin die jedoch beim Bund nicht anerkannt ist.
Ich würde danach gerne die zaw beenden aber mein Problem ist eben die Entfernung zur stammeinheit. Vllt sollte ich um das Problem zu lösen einfach auf ein Kind verzichten.
Vielleicht interpretiere ich das falsch, es fuer mich liesst sich das so, als wenn man ein Kind haben moechte um (temporaer) heimatnah zu sein.  :o
Autor ulli76
 - 18. November 2014, 10:21:04
@LittlePrincess: Du wirfst da einiges durcheinander:
1. Die Ausbildung zur Zahnarzthelferin ist natürlich in der Bundeswehr anerkannt. Es gibt sowohl zivile als auch soldatische Zahnarzthelferinnen bei der Bundeswehr. Entweder hast du dich nicht auf eine entsprechende Stelle beworben oder es war keine entsprechende Stelle frei.
2. Du bist offenbar in der ZAW zur RettAss/NotSan, weil du auf eine Stelle als SanFw RettAss/NotSan eingeplant bist.
3. Wie kommt man auf die Idee, eine Schwangerschaft während einer Ausbildung zu planen, die das Problem birgt, dass man wesentliche Ausbilungsanteile wegen Regelungen des Mutterschutzgesetzes nicht absolvieren kann.
4. Die Bundeswehr kann dir eine Schwangerschaft nicht verbieten. Wie man das mit dir wegen der ZAW regelt, wird man im Einzelfall prüfen müssen- z.B. ob du noch theoretische Ausbildungsanteile absolvierst, ob man dich erstmal in der ZAW-Einheit belässt oder ob man dich zurück in die Stammeinheit schickt.
5. Wieso sollte man dich in die Zahnarztgruppe stecken? Da kann man dich nur sehr begrenzt einsetzen. Wahrscheinlich wird man irgendeinen Innendienstjob in deiner Stammeinheit für dich finden.
Autor F_K
 - 18. November 2014, 10:14:47
Ach FregattenFan,

Deine "Interpretation" ist nicht wirklich wichtig - was es ist, hat Migu beschrieben und Tommie "gemeint" - im zivilen entspricht dies ungefähr einem "ruhenden Arbeitsverhältnis" im Sinne von keine Pflicht zur Dienstleistung - keine Pflicht zur Zahlung von Gehalt / Sold.

@ kleines:

Wenn Du von der ZAW aus Gesundheitsgründen abgelöst werden muss, dann geht es in die Stammeinheit - die werden Dich dann "beschäftigen".
So ist die Lage - unabhängig von Deinen Wünschen bezüglich Pendelzeiten - die hast Du zu verantworten.

Ich würde nicht gleich auf ein Kind verzichten - den Wunsch aber eben nach der ZAW umsetzen - da kannst Du Pendelei doch deutlich besser vermeiden ...
Autor FregattenFan
 - 18. November 2014, 10:09:01
Ich interpretiere es so, dass mein Dienstverhältnis läuft, aber ohne Geld- und Sachbezüge, quasi wie Urlaub. Aber das mein Dienstverhältnis ruht, das sehe ich nicht so.