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Autor bayern bazi
 - 19. November 2014, 07:50:57
und beim BRK / DRK wird sogar bei den Bandschnallen noch unterschieden in Ordensspange (offizielle Orden und Ehrenzeichen wie in der ZDV 37/10) und einer Auszeichenspange - dort werden die RK internen Auszeichnungen (Mitgliedsjahre - Verdienste - Blutspender ecc getragen) - diese Spange wird UNTER der Ordensspange getragen

siehe unter Punkt X 2 und 3
Autor DerTommy86
 - 19. November 2014, 00:14:04
Zitat von: SGBunny am 18. November 2014, 15:44:08
Wobei ich mich frage was eine Bw-Auszeichnung an einer Feuerwehruniform zu suchen hat.
Ich würde mir ja auch kein Feuerwehrleistungsabzeichen (wenn ich eines hätte) an meinen Dienstanzug tackern (wenn ich einen hätte).
Das würde mein Vorgesetzter (wenn ich einen hätte) sicher auch nicht wirklich vorschriftenkonform finden.

Und ich meine auch bei der Feuerwehr gibt es eine "Anzugsordnung"

Eine Auszeichnung, egal welcher Art, ist ja wohl an die Person gebunden und nicht an die Uniform. Sowas sollte eigentlich selbstverständlich sein...
Autor Terek
 - 18. November 2014, 22:55:52
Das ist mir auch grad aufgefallen. Aber es wurde ja, wie gesagt, schon beantwortet...
Autor KlausP
 - 18. November 2014, 22:14:28
Das beantwortet aber nicht die Fragen des TE nach der Schützenschnur - die fällt nämlich (wie bereits geschrieben) nicht darunter.
Autor Terek
 - 18. November 2014, 22:04:32
Der Deutsche Feuerwehrverband hat eine Richtline zur Trageweise von Auszeichnungen herausgegeben. Demnach dürfen auch Ehrenzeichen der Bundeswehr, sowie Einsatzmedallien getragen werden.

http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/Dateien/Service/Ehrungen/120830%20Tragerichtlinie%20DFV.pdf
Autor F_K
 - 18. November 2014, 16:28:03
Es werden auch Küchenmesser verkauft - in der Öffentlichkeit darf man die in der Regel aber NICHT tragen / führen, noch Menschen damit verletzen.

... OrdenG - Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen - und die entsprechenden Vorschriften der Organisationen.
Autor wolverine
 - 18. November 2014, 16:27:00
Zitat von: timxsd_banschnalle am 18. November 2014, 16:21:39
Den nochmal, wieso werden solche Sachen hergestellt bzw. werden solche Spangen verkauft wenn es verboten ist?
Sie kennen Radarwarner?! ???
Autor KlausP
 - 18. November 2014, 16:23:45
In der ZDv 37/10.
Autor timxsd_banschnalle
 - 18. November 2014, 16:22:52
Zitat von: timxsd_banschnalle am 18. November 2014, 16:21:39
Zitat von: F_K am 18. November 2014, 16:13:45
Frage:

- Dein (jetziger) Vorgesetzter kann Gesetze außer Kraft setzen? Er hat Ahnung von dem Thema und macht Rechtsberatung?
- Bei der Bundeswehr halten sich alle an Gesetze?

Erzähle doch bitte nicht so einen Schwachfug ...


ich sage nur das was ich während meiner Dienstzeit gesehen habe. Es kam vereinzelt vor das Kameraden das goldene Leistungsabzeichen als Bandschnalle getragen haben, weil sie das große Steckabzeichen nicht an der Brust haben wollten.

Den nochmal, wieso werden solche Sachen hergestellt bzw. werden solche Spangen verkauft wenn es verboten ist?

wo kann ich das nochmals nachlesen?
Autor timxsd_banschnalle
 - 18. November 2014, 16:21:39
Zitat von: F_K am 18. November 2014, 16:13:45
Frage:

- Dein (jetziger) Vorgesetzter kann Gesetze außer Kraft setzen? Er hat Ahnung von dem Thema und macht Rechtsberatung?
- Bei der Bundeswehr halten sich alle an Gesetze?

Erzähle doch bitte nicht so einen Schwachfug ...


ich sage nur das was ich während meiner Dienstzeit gesehen habe. Es kam vereinzelt vor das Kameraden das goldene Leistungsabzeichen als Bandschnalle getragen haben, weil sie das große Steckabzeichen nicht an der Brust haben wollten.

Den nochmal, wieso werden solche Sachen hergestellt bzw. werden solche Spangen verkauft wenn es verboten ist?
Autor F_K
 - 18. November 2014, 16:13:45
Frage:

- Dein (jetziger) Vorgesetzter kann Gesetze außer Kraft setzen? Er hat Ahnung von dem Thema und macht Rechtsberatung?
- Bei der Bundeswehr halten sich alle an Gesetze?

Erzähle doch bitte nicht so einen Schwachfug ...
Autor Timxsd_bandschnalle
 - 18. November 2014, 15:58:06
Zitat von: F_K am 18. November 2014, 15:49:15
Vorsicht: LHD verkauft alles, womit Geld zu verdienen ist.

Bandschnallen im Sinne von Orden- und Ehrenzeichen gibt es nur für Orden- und Ehrenzeichen.

Leistungsabzeichen und Schützenschnur der Bundeswehr sind "vereinsinterne" Abzeichen, keine O&E.

Sollte durch das Tragen dieser Abzeichen als Bandschnalle der Eindruck erweckt werden, es sei ein O&E, so könnte eine Ordnungswidrigkeit erfüllt sein - kann ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 DM nach sich ziehen ....
Dieser Tatbestand ist insbesondere dann erfüllt, wenn daneben O&E getragen werden.

@ SGBunny:

Dein "virtueller" militärischer Vorgesetzter sollte obigen Sachverhalt kennen - neben der OWi hättest Du dann noch ggf. eine Dienstpflichtverletzung begangen, die Vorschrift ist da eindeutig.

@ Timxsd:

Es ist eben NICHT erlaubt - die mir bekannten Bekleidungsvorschriften der Feuerwehr halten sich schon an geltendes Recht.

Moin,

mein Vorgesetzter meinte das sei erlaubt und man kann es tragen.  Bei der Bundeswehr haben auch einige Kameraden das goldene Leistungsabzeichen als Bandschnalle getragen, weil sie es auf der Brust nicht haben wollten.

Autor F_K
 - 18. November 2014, 15:49:15
Vorsicht: LHD verkauft alles, womit Geld zu verdienen ist.

Bandschnallen im Sinne von Orden- und Ehrenzeichen gibt es nur für Orden- und Ehrenzeichen.

Leistungsabzeichen und Schützenschnur der Bundeswehr sind "vereinsinterne" Abzeichen, keine O&E.

Sollte durch das Tragen dieser Abzeichen als Bandschnalle der Eindruck erweckt werden, es sei ein O&E, so könnte eine Ordnungswidrigkeit erfüllt sein - kann ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 DM nach sich ziehen ....
Dieser Tatbestand ist insbesondere dann erfüllt, wenn daneben O&E getragen werden.

@ SGBunny:

Dein "virtueller" militärischer Vorgesetzter sollte obigen Sachverhalt kennen - neben der OWi hättest Du dann noch ggf. eine Dienstpflichtverletzung begangen, die Vorschrift ist da eindeutig.

@ Timxsd:

Es ist eben NICHT erlaubt - die mir bekannten Bekleidungsvorschriften der Feuerwehr halten sich schon an geltendes Recht.
Autor Timxsd
 - 18. November 2014, 15:47:01
Zitat von: SGBunny am 18. November 2014, 15:44:08
Wobei ich mich frage was eine Bw-Auszeichnung an einer Feuerwehruniform zu suchen hat.
Ich würde mir ja auch kein Feuerwehrleistungsabzeichen (wenn ich eines hätte) an meinen Dienstanzug tackern (wenn ich einen hätte).
Das würde mein Vorgesetzter (wenn ich einen hätte) sicher auch nicht wirklich vorschriftenkonform finden.

Und ich meine auch bei der Feuerwehr gibt es eine "Anzugsordnung"

Naja deine Leistung wurde ausgezeichnet und wieso nicht, wenn es erlaubt ist?
Feuerwehr hat auch eine genau Bekleidungsvorschrift! Je nach Bundesland ändert es sich aber.
Autor Timxsd
 - 18. November 2014, 15:45:07
Zitat von: Ralf am 18. November 2014, 15:39:32
LHD Shop

da finde ich die leider nicht, keine Bandschnallen! Geht ein genauer Link?