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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 20. November 2014, 18:33:49
In der Versetzungsverfügung steht drin, warum die UKV nicht zugesagt ist. Sollte dabei ein Fehler passiert sein, solltest du so schnell wie möglich mit deinem PersFhr Verbindung aufnehmen, damit das geändert wird.

Für alle anderen Fragen ist dein BwDLZ zuständig.
Autor KlausP
 - 20. November 2014, 17:43:19
ZitatWie packt man die Situation am besten an...

Setzen Sie sich mit dem BwDLZ Ihres neuen Standortes in Verbindung. Dort sollte es einen Bearbeiter für Umzugs- und Trennungsgeldangelegenheiten geben.
Autor aqua_culinaris
 - 20. November 2014, 17:41:12
Ganz vergessen...

mein momentaner Wohnort befindet sich leider zu weit entfernt von der neuen Dienststelle um täglich zu pendeln
Autor aqua_culinaris
 - 20. November 2014, 17:38:49
Guten Tag,

ich bin 27 Jahre alt, verheiratet und werde zum 01.01.2015 versetzt an einen neuen Standort. Die Umzugskostenvergütung wurd nicht zugesagt.
So irgendwie kann mir keiner richtige Informationen geben. Ich habe versucht im internet und über Kameraden Infos zu kriegen.


Was ich bisher verstanden habe (korrigieren Sie mich falls es falsch ist)

-Durch die Nichtzusage der UKV bin ich an meinem neuen Standort Trennungsgeldempfänger und kann Reisebeihilfen geltend machen
-an meinem neuen Dienstort gibt es keine Unterkünfte, somit steht mir Mietgeld in der höhe des Mietspiegels des neuen Dienstortes zu

Wie packt man die Situation am besten an... Ich möchte mir eine Penderwohnung zulegen. Wie und von wem erfahre ich wie hoch der Mietspiegel ist ? Wer ist mein Ansprechpartner hinsichtlich der Miete etc ? Wann sollte ich mich die Wohnungssuche kümmern , habe gelesen das die Provision eines Maklers nur zwei Wochen nach Dienstantritt gezahlt wird. Wird nur die Kaltmiete gezahlt ?