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Autor mailman
 - 23. November 2014, 14:06:09
In der Regel eben "Dienst in der Funktion"

Die Nachschubtruppe hat einen "Realauftrag", das heißt wenn es werden immer Transporte durchfgeführt usw.

Der Alltag ist auch von der genauen Verwendung abbhängig (Transportunteroffizier, Nachschubbuchführerunteroffizier, oder Nachschubunteroffizier) dann noch man eingesetzt ist (1. oder 2. Transportzug, Umschlaggruppe Mun, Verpflegung, Personliche Ausrüstung, Feldumgschlaggerätegruppe, NBZ-Zug, EVG/NVG-Zug, beim Schirrmeister, beim Stafffelführer usw.) und nicht zuletzt welche Art von Kompanie, (Instandsetzungskompanie, Transportkompanie, Stabskompanie, Nachschubkompanie, gemischte Nachschub/Transportkompanie)
Autor Zocker92
 - 23. November 2014, 12:13:44
Danke für die Tipps. Ich werde mich dann Anfangs um die Grundausbildung bemühen und dann in einem Zug umziehen wenn ich in meiner Stammeinheit bin.

Hat denn jemand Erfahrung wie so ein Tagesablauf in der Stammtruppe in Burg als Stabsunteroffizier im Nachschub aussieht?
Autor Ralf
 - 23. November 2014, 11:30:06
Wie waere es darum zu bitten, den Dienstantritt zu verschieben. So wie wolve das schon geschrieben hat, es wird viele Abwesenheitszeiten geben.
Und nach einem anstregenden Gelaendetag nach Hause rasen und Risiko eingehen, Zuhause genervt zu sein, weil man uebermuedet ist und vor Augen zu haben, dass man bald wieder (muede) los muss, bringt keinem was.
Da sollte man Prioritaeten setzen. Entweder die Berufsausbildung (sprich die Lehrgaenge) oder das Kind, sonst hat man am Ende nur beides halb.
Autor wolverine
 - 23. November 2014, 11:22:12
Vielleicht bin ich da zu unsensibel aber ich würde mich schon einmal daran gewöhnen für gewisse Zeiten nur am Wochenende verfügbar zu sein. In den ersten Monaten werden Sie genug damit zu tun haben sich selbst zurecht zu finden. Wenn Sie dann in der Stammeinheit sind können Sie dorthin ziehen und sind abends zu Hause.
Autor Flexscan
 - 23. November 2014, 10:43:13
Für die Geburt gibt es mWn Sonderurlaub.
Auch in der GA FA/UA

Hab mal deinen falsch plazierten Post entsorgt  ;)
Autor Zocker92
 - 23. November 2014, 10:41:10
Danke für die Antworten.
Also meint ihr es macht wenig Sinn für das 3/4 Jahr umzuziehen?
Mir geht's nur noch darum nicht zuviel zu verpassen da mein Kind am 1.2.2015 Geburtstermin hat.
Mit dem Auto sind das von mir 1 1/2 h mit dem Auto nach Hause.
Autor KlausP
 - 23. November 2014, 07:05:24
ZitatGrundsätzlich arbeiten die FA/UA-Btl ohne Zapfenstreich

Das war mir neu. Danke.

ZitatSetzt aber eben die Befreiung von der Gemeinschaftsunterkunft voraus.

Nein, das ist ein Trugschluss. Im Rahmen seines freien Ausgangs kann er sich aufhalten wo er will. Dazu benötigt er keine Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft. Die Vorschrift sagt lediglich aus, dass Mannschaften und UoP, die zum Wohnen in der GU und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (Morgenkost) verpflichtet sind, freien Ausgang bis zum Frühstück haben. (ZDv 10/5, Ziffer 217 - so sie denn noch aktuell ist)
Autor DerTommy86
 - 23. November 2014, 02:33:23
Als unter 25-Jähriger unterliegt der Kamerad doch so oder so der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft.

Grundsätzlich arbeiten die FA/UA-Btl ohne Zapfenstreich, es bestünde also die Möglichkeit, sich nach Dienstschluss zu verabschieden und am nächsten Morgen pünktlich zur Vollzähligkeit wieder da zu sein. Setzt aber eben die Befreiung von der Gemeinschaftsunterkunft voraus.
Autor KlausP
 - 22. November 2014, 21:53:58
ZitatIn meiner Stammtruppe 2./ LogBtl 171 in Burg soll ich laut dem Schreiben erst ab dem 01.01.2016 sein! Wie kommt es denn das die Grundausbildung so lange geht?

Das kommt daher, weil Sie nicht die "alte AGA" absolvieren sondern den Unteroffizieranwärter-Lehrgang. Der ist weit umfabgreiche3r als die GA, die die Mannschafter in der Truppe absolvieren. Es ist auch möglich (weiss ich aber nicht genau), dass der UAL ein 4wöchiges Truppenpraktikum in Burg während dieser Zeit beinhaltet.

ZitatWie sieht das aus mit einer Wohnung  nehmen in Sondershausen? Lohnt sich das oder komme ich in der Zeit nicht aus der Kaserne raus?

Meiner Meinung nach lohnt sich das nicht. In den ersten 3 Monaten werden Sie vermutlich wie alle Rekruten dem Zapfenstreich unterliegen, das heisst, dass Sie sonntags und in der Woche spätestens um 23.00 Uhr in Ihrem dienstlich bereitgestellten Bett liegen müssen. Außerdem wird Ihnen ja für den UAL auch die Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt worden sein, mit der Begründung, dass die Verwendungszeit zu kurz ist.
Autor Pericranium
 - 22. November 2014, 21:50:01
2011 auch. Man konnte nach Dienstunterbrechung zwar raus gehen, musste aber halt zum Zapfenstreich wieder da sein.
Also nix mit daheim schlafen.
Autor Deimos
 - 22. November 2014, 21:36:58
Also damals 2008 war es so das man wärend der Aga unter der Woche nicht nach Hause durfte sondern in der Kaserne schlafen musste .
Autor Zocker92
 - 22. November 2014, 21:10:53
Hallo,
zu meiner Person; ich bin 22 Jahre jung und lerne im Januar derzeit den Beruf Hotelkaufmann. Letzte Woche War ich im Karrierecenter Erfurt und habe vor die Laufbahn der Uffz aFD zu bestreiten.

Nun zu meiner Frage: Laut dem Schreiben vom Einplaner bin ich ab dem 01.04.2015 für meine Grundausbildung in Sondershausen beim 1./ FA/UA-Btl1.
In meiner Stammtruppe 2./ LogBtl 171 in Burg soll ich laut dem Schreiben erst ab dem 01.01.2016 sein! Wie kommt es denn das die Grundausbildung so lange geht?
Wie sieht das aus mit einer Wohnung  nehmen in Sondershausen? Lohnt sich das oder komme ich in der Zeit nicht aus der Kaserne raus? Mein Problem ist das ich ab Februar Papa werde und trotz AGA auch neben dem Wochenende was von Frau und Kind haben möchte. Könnt Ihr mir da Tipps geben?
Also gegen umziehen haben wir nichts nur ich möchte eine Gewissheit das man was von hat und ich nicht durchweg unterwegs bin oder ich nicht aus der Kaserne komme außer am WE.

Ich hoffe Ihr könnt mir Tipps geben.