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Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 28. April 2015, 08:14:37
He he he ;D ! Das wäre ein guter Plan gewesen, MMG ;) !

Die Auskunftssperre kann übrigens auch bei Nachweis eines begründeten Interesses einer Privatperson (z. B. wegen Zwangsvollstreckungen!) wieder aufgehoben werden. Die Dauer einer Auskunftssperre ist auf den Rest des aktuellen Kalenderjahres und zwei weitere Kalenderjahre begrenzt und müsste dann verlängert bzw. neu beantragt werden. Ich persönlich halte sie für sehr sinnvoll und habe sie auch immer beantragt und verlängert! Nicht weil ich Schulden habe, sondern weil ich es nicht brauchen kann, dass bei meiner Familie während ich im Einsatz bin, irgendwelche Vögel anrufen und mit denen ein übles Spiel treiben!
Autor MMG-2.0
 - 25. April 2015, 22:43:31
Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 22:29:36
Zitat von: Tommie am 25. April 2015, 22:22:16
Der MAD bekommt immer Auskunft, denn die Auskunftssperre gilt immer nur für Privatpersonen, Firmen, etc. aber nicht für Behörden!
Gut, wieder was dazu gelernt - ist halt nicht mein Kompetenzschwerpunkt  ;)
Da hätten einigen alleine schon wegen der ehm. GEZ die Auskunftssperre beantragt.
Autor MMG-2.0
 - 25. April 2015, 22:41:55
Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 22:19:29
Um nochmal darauf zurückzukommen - was ist denn das Schlimmste, das passieren kann, wenn man von der Sperre nicht Gebrauch macht? [...]
Sollte doch im Vortrag S2 erörtert worden sein!?

Gerade bei Einsatzunfällen/tote wurden Angehörige immer wieder mit Telefonaten konfrontiert, in denen
man ihnen mitteilte, dass der Soldat verstorben sei. So etwas sollte vermieden werden. Für eine absolut
alleinstehende Personen, mag das nicht so von Bedeutung sein, es sei denn, die/das Wohnung/Haus wird
während des Auslandseinsatz nicht bewohnt. Daher die Auskunftssperre.


Autor HCRenegade
 - 25. April 2015, 22:29:36
Zitat von: Tommie am 25. April 2015, 22:22:16
Der MAD bekommt immer Auskunft, denn die Auskunftssperre gilt immer nur für Privatpersonen, Firmen, etc. aber nicht für Behörden!


Gut, wieder was dazu gelernt - ist halt nicht mein Kompetenzschwerpunkt  ;)
Autor Tommie
 - 25. April 2015, 22:28:39
Gib einfach mal "Auskunftssperre", "Meldegesetz" und das Bundesland in dem Du wohnt, dann findest Du z. B. für Bayern das hier:

https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/33997662504

Andere Bundesländer regeln dass nahezu gleich!
Autor Tommie
 - 25. April 2015, 22:22:16
Oh Mann, Du hast echt keine Ahnung ;D ! Der MAD bekommt immer Auskunft, denn die Auskunftssperre gilt immer nur für Privatpersonen, Firmen, etc. aber nicht für Behörden!

Es kam in der Vergangenheit schon vor, dass Frauen von Soldaten im Einsatz Anrufe bekommen haben, die sie nicht wirklich erfreut haben. So etwas unterbindet man u. a. damit!
Autor HCRenegade
 - 25. April 2015, 22:19:29
Um nochmal darauf zurückzukommen - was ist denn das Schlimmste, das passieren kann, wenn man von der Sperre nicht Gebrauch macht? "Ausspioniert" werden, ohne dass ich es merke, kann ich doch auch, wenn ich hier bin.
Und vllt war es ganz klug, das (noch) nicht zu beantragen - sonst hätte es evtl Probleme mit der Ü1 geben können, wenn der MAD keine Auskunft bekommt.
Autor Tommie
 - 25. April 2015, 22:00:58
Zitat von: MMG-2.0 am 25. April 2015, 21:58:52Die S2 Aussage ist totaler Mumpitz!

Nicht nur das, sie konterkariert auch die aktuelle Befehlslage von Seiten des EinFüKdoBw! Der Typ hat nicht nur keinen Plan, er möchte auch eigene Regeln erfinden.
Autor chewbaccaxD
 - 25. April 2015, 22:00:44
Tommie, ich wollte hier auch lediglich auf die "relevanten" Dinge eingehen.
Wie Internet, Naschzeug, Sport, etc.

Aber hier wurde ja schon alles gesagt  :).

Alternativ gibt es auch SIM-Karten für 10 Euro mit mobilen Internet.
Autor Tommie
 - 25. April 2015, 21:59:12
Du bist im Einsatz, nicht im Knast ;D ! Und auch der Pillendreher macht mal eine Juckuhu-Tour zum Einkaufen nach Pristina ;) ! Was es beim Marketender gibt? Parfum, Uhren, Elektrogeräte, Reiseutensilien, Dinge des täglichen und Hygienebedarfs, Kippen, Alk soweit erlaubt!), Süßigkeiten, etc. ...
Autor MMG-2.0
 - 25. April 2015, 21:58:52
Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 21:40:01
Mit der Begründung, dass man damit ja zeige, "angeblich wichtig" zu sein - so dass derjenige, der einen "ausspionieren" will, umso mehr nachbohrt.

Das hatte zumindest der S2 bei seinem Unterricht so erklärt.[...]

Die S2 Aussage ist totaler Mumpiz!

Da hätte ich den S2 mal gefragt, ob er seine Haustür auch offen stehen lässt, wenn
er sein Haus verlässt.

Es ist doch eher wahrscheinlicher, dass jemand aufhört "nachzubohren" als wenn die Daten frei Haus geliefert werden.

Autor HCRenegade
 - 25. April 2015, 21:56:42
Zitat von: Tommie am 25. April 2015, 21:45:18
einkaufen kann man beim "Marketender" und im türkischen PX im Field Camp Prizren, sowie -wenn man denn dorthin kommt!- in der "Schinkenstraße" im Camp Film City!

Ich gehe mal davon aus, letzteres nicht "zu Gesicht zu bekommen" - wie ist denn der Marketender so ausgestattet? Kann mir darunter nicht allzuviel vorstellen.
Autor Tommie
 - 25. April 2015, 21:52:25
Ach ja, im Einsatz ist der Soldat 7 x 24 Stunden im Dienst ;) ! Wann Dienstunterbrechung ist, hat jedoch im Forum nichts verloren, OPSEC und so ... woisch ;) !
Autor Tommie
 - 25. April 2015, 21:45:18
Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 21:41:53Ja, die grobe (aktuelle) Übersicht wäre gut - bezüglich Internet (Qualität+Kosten), Verpflegung, (Rahmen-)Dienstzeiten und "Einkaufsmöglichkeiten" im Lager.

Internet kann man sich auf die Stube legen lassen, je nach gewünschter Geschwindigkeit ab ca. 20 Ocken im Monat, die Verpflegung erfolgt in der Truppenküche in "Bad Prizren", einkaufen kann man beim "Marketender" und im türkischen PX im Field Camp Prizren, sowie -wenn man denn dorthin kommt!- in der "Schinkenstraße" im Camp Film City!
Autor Tommie
 - 25. April 2015, 21:42:43
Zitat von: HCRenegade am 25. April 2015, 13:36:46Hat es für mich irgendeinen praktischen Nutzen/Bedeutung, dass dort explizit die "besondere Auslandsverwendung" vermerkt ist?

Na ja, letztendlich sind es mehr organisatorische bzw. rechtliche Grundlagen ;) ! Deine Wehrübungstage kommen aus einem anderen Budget als die für Inlands-RDLs, eine "besondere Auslandsverwendung" darf bis zu 210 Wehrübungstage umfassen und Dein Einberufungsbescheid ist die Grundlage zur Erstellung einer Kommandierung in den Einsatz, für die Berechnung des Urlaubs, etc. ...

Rechtsgrundlage für eine "normale" RDL im Inland ist der § 61 des Soldatengesetzes (SG), eine besondere Auslandsverwendung erfolgt nach § 62 SG, deswegen ist diese auch extra auf dem Einberufungsbescheid vermerkt!

@ chewbaccaxD:

Zur aktuellen Lage im Kosovo hat allenfalls J3 im HQ KFOR einen aktuellen und umfassenden Überblick, aber niemals ein deutscher Soldat, der in Prizren stationiert ist ;) ! Und "HCRenegade" weiß ganz genau, wie er an solche Infos heran kommen kann ...

@ HCRenegade:

EinsFüKdoBw hat extra ein Schreiben erstellt für die Soldaten, die im Einsatz sind, dass diese die Auskunftssperre eintragen lassen können. Der S2 vom ZEUS macht da wohl ein wenig auf "dicke Hose" ;D !