Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor aktiver Refü
 - 26. November 2014, 16:42:36
Auch wenn Sie weiterhin in allen möglichen Foren (zivil und militärisch)
die gleiche Frage stellen.
Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standortservice (Refü),
alles andere was verbreitet wird ist gefährliches Halbwissen
(damals.. / ich kenne da jemanden der jemanden kennt...).
Autor KlausP
 - 25. November 2014, 09:51:09
Die Trennungsgeldverordnung.
Autor kleenemaus_1990
 - 25. November 2014, 09:18:09
und gibt es da eine Gesetzesvorlage oder ZDV, wo dies drin steht?
Autor Rollo83
 - 23. November 2014, 19:07:05
Es dürften nicht genug Unterkünfte am Dienstort vorhanden sein, dann wird einem TG Empfänger Trennungsübernachtungsgeld bezahlt und man kann sich für Summe X (abhängig vom Ort) eine Wohnung oder ähnliches an Mieten.
Da sie jetzt eine Stube haben wird es wohl genügend Unterkunftskapazitäten geben. Ich würde trotzdem mal den Spieß/Kasernenkommandant auf die Situation an sprechen was da möglich ist.
Autor kleenemaus_1990
 - 23. November 2014, 19:04:02
Guten Abend,

habe von einer Kameradin gehört , dass unter Umständen die Möglichkeit besteht, eine Wohnung als TG-Empfänger bezahlt zu bekommen.

Nun habe ich eine Frage, welche Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um am Dienstort eine Wohnung bezahlt zu bekommen.

Folgende Situation:

Ich, 24, verheiratet, TG-Empfänger bin mit meinem Mann, 28, kein TG-Empfänger in der selben Kompanie. Wir haben zum Wohnort eine Entfernung von 63 km/60 min. Deshalb machen wir es so, dass wir 2 Tage in der Kaserne bleiben und 2 Tage heim fahren.

Nächstes Jahr steht die Kinderplanung an. Wir würden es jedoch so beibehalten mit 2 x Kaserne, 2 x heim. Jedoch, wissen wir nicht, was Spieß/Chef dazu sagen würden (ist ja auch noch nicht spruchreif).

Deshalb wäre es für uns interessant, zu wissen, welche Vorraussetzungen vorliegen müssen.

Derzeit haben wir eine gemeinsame Stube (ohne Bad oder Waschbecken, also nur "ein Raum mit Möbeln".


Vielen Dank für die Hilfe