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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 14. August 2020, 17:04:15Ah sehe jetzt, dass KlausP allgemein die SÜ anspricht. Pardon. Ich bezog mich auf die Unterschiede der Stufen.
@ Ceeya:
Was meinst Du damit?
Zitat von: Tommie am 26. November 2014, 07:21:35Zum Ersteren: Nicht für Stufe 1.
Eine (erfolgreich absolvierte!) Sicherheitsüberprüfung berechtigt den Soldaten zum dienstlichen Zugriff auf Dokumente, die höher eingestuft sind als das allseits beliebte "VS - NfD" (aka "Vom Spieß - Nur für Dich"!). Welchen Sinn würde es da machen, auf einen Auszug aus dem Bundeszentralregister zu verzichten? Diese Anfrage ist nach meiner Meinung das mindeste und das erste, was passieren muss, nachdem eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet wurde!
Zitat... 1) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 8 (einfache Sicherheitsüberprüfung, Ü1 - Bemerkung von mir) trifft die mitwirkende Behörde folgende Maßnahmen:
1. sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder,
2.Einholend einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Ersuchen um eine Datenübermittlung aus dem Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, ...
Zitat
Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) werden zunächst die Angaben der Sicherheitserklärung (s. u.) der zu überprüfenden Person unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder bewertet. Bei Angehörigen der Bundeswehr (Soldaten wie auch Zivilpersonal) führt die Überprüfung der Militärische Abschirmdienst durch. Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes.