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Autor F_K
 - 27. November 2014, 11:03:13
Och Cally,

dann schaue Dir doch mal das Thema "Ablösesummen" im Profifußball an - das sind Arbeitsverträge.
Autor Cally
 - 27. November 2014, 10:59:23
Zitat von: F_K am 26. November 2014, 14:30:45
Ich frage mal vorsichtig nach:

ZitatNein, ich hab einen unbefristeten Vertrag. Aber muss eben bis 2016 bleiben.

Dies könnte man schon in einem Vertrag regeln - auch unter "Strafe".

Insoweit würde mich die Vertragsformulierung interessieren.

ZitatZum unbefristeten Arbeitsvertrag: Das heisst nicht, dass du diesen Vertrahg erfuellen musst

.. Verträge muss man schon erfüllen - stellt sich halt die Frage, wie dieser Vertrag gestaltet ist.

Soweit ich weiß sind Vertragsstrafen nur in extrem beschränkten Maß möglich und ich denke nicht dass es überhaupt möglich wäre, wenn man einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach 2 Jahren kündigt. Vielleicht in Form von Rückzahlung irgendwelcher Leistungen (Fortbildungskosten etc.), aber sicher nicht mit "Sollten Sie irgendwann mal kündigen, schulden Sie uns Betrag X"
Autor F_K
 - 26. November 2014, 15:56:25
Wenn Du ein "Stellenangebot" nicht annimmst / antritts, kann es durchaus sein, das später andere, besser qualifizierte Bewerber vorhanden sind bzw. dann keine Stellen mehr zur Verfügung stehen - insoweit ist jeder seines Glückes Schmied.
Autor shibu
 - 26. November 2014, 15:45:47
Ich muss für jemand einspringen und will das Team nicht hängen lassen, deshalb muss/soll/will ich bleiben ;) nach Ablauf der Frist kommt die ursprüngliche Person wieder auf die Stelle.
Verträge in der Verwaltung sind hier so gestaltet, dass man jederzeit überall eingesetzt werden kann.
Autor F_K
 - 26. November 2014, 14:30:45
Ich frage mal vorsichtig nach:

ZitatNein, ich hab einen unbefristeten Vertrag. Aber muss eben bis 2016 bleiben.

Dies könnte man schon in einem Vertrag regeln - auch unter "Strafe".

Insoweit würde mich die Vertragsformulierung interessieren.

ZitatZum unbefristeten Arbeitsvertrag: Das heisst nicht, dass du diesen Vertrahg erfuellen musst

.. Verträge muss man schon erfüllen - stellt sich halt die Frage, wie dieser Vertrag gestaltet ist.
Autor shibu
 - 26. November 2014, 13:23:27
Vielen Dank, mach ich :)
Autor Ralf
 - 26. November 2014, 13:21:56
Gesundheitszustand war der Bewerbungsbogen. Da hast du das unterschrieben.

Zum unbefristeten Arbeitsvertrag: Das heisst nicht, dass du diesen Vertrahg erfuellen musst. Bitte folge meinem Rat und lies dich in die beiden Gesetze ein (keine Ahnung welches auf dich zutrifft, ob du Eignungsuebende bist oder nicht). Die sind nicht lang.
Autor KlausP
 - 26. November 2014, 13:17:36
ZitatWelches Formular war denn das mit dem Gesundheitszustand? Hab ja nicht direkt n Arbeitsvertrag unterschrieben sondern nur vorläufig eingeplant.

Wie wär's mit Telefon? Außerdem: Als Soldat unterschreiben Sie niemals einen "Arbeitsvertrag" sondern eine Verpflichtungserklärung. Diese Verpflichtung nimmt der Dienstherr an und plant Sie entsprechend ein - egal erst einmal ob nur vorläufig oder mit fester Zusage.

Autor shibu
 - 26. November 2014, 13:09:34
Nein, ich hab einen unbefristeten Vertrag. Aber muss eben bis 2016 bleiben. Dem Einplaner hab ich damals aber gesagt wenn dann erst Oktober 2015 weils eher nicht geht, da wusste ich aber noch nicht, das ich die Stelle hier bekomme.
Kann ich dem Einplaner nun sagen es geht frühstens April oder Oktober 2016 oder muss ich meine Bewerbung zurückziehen?

Welches Formular war denn das mit dem Gesundheitszustand? Hab ja nicht direkt n Arbeitsvertrag unterschrieben sondern nur vorläufig eingeplant.

Ich hab kein bock mehr auf nur reine Büroarbeit :(. Ist nichts für mich.
Autor Ralf
 - 26. November 2014, 13:04:09
Die erste Frage verstehe ich nicht so wirklich. Gehts um Kuendigung? Dann Arbeitsplatzschutzgesetz oder ggf. Eignungsuebungsgesetz lesen.

Zu 2: Du hast unterschrieben, jede Aenderung deines Gesundheitszustandes zu melden.

ZitatIst es überhaupt ratsam von ner Kreisverwaltung zum Bund zu wechseln?
Waere diese Ueberlegung nicht eigentlich an erster Stelle gewesen?
Autor shibu
 - 26. November 2014, 12:58:55
Hallo ihr Lieben,

ich hätte mal zwei Fragen.

1. Mein Arbeitsvertrag geht jetzt noch bis April/Mai 2016, da ich aber schon im  August im KC war und dort die Feldwebeleignung bekommen habe und vorläufig für 10/15 eingeplant wurde (keine passende Stelle frei gewesen), frag ich mich jetzt an wen ich mich wenden muss. An den Einplaner? Ist es überhaupt ratsam von ner Kreisverwaltung zum Bund zu wechseln?

2. Ich hatte vor ca. 1 1/2 Monaten einen Unfall. Dabei hab ich mir Schulter und Kopf verletzt, was bis heute Schmerzen nach sich zieht. Muss ich das melden? Bin zuversichtlich, dass das wieder weggeht. Aber muss das gemeldet werden?

Liebe Grüße :)