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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 26. November 2014, 18:09:02
Themen heute:

   • Deutsches Engagement bei Krisenprävention

   • Rüstung: Kontrollen über den Endverbleib


Deutsches Engagement bei Krisenprävention

Auswärtiges/Unterrichtung - 26.11.2014

Berlin: (hib/AHE) Nordafrika, der Nahe Osten, Mali und Westafrika, der Sudan und der Südsudan sowie Afghanistan waren in den vergangenen Jahren regionale Schwerpunkte des deutschen bilateralen Engagements für zivile Krisenprävention. Das geht aus dem ,,Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans ‚Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung‘" für den Zeitraum 2010 bis 2014 hervor, der als Unterrichtung vorliegt (18/3213).

Auf multilateraler Ebene habe sich die Bundesregierung insbesondere während der nicht-ständigen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (2011-2012) und als Vorsitz der VN-Kommission für Friedenskonsolidierung (2010) für Frieden und Sicherheit im Rahmen der Vereinten Nationen engagiert. Deutschland sei seit 2006 mit rund 26 Millionen US-Dollar der siebtgrößte Einzahler in den ,,Peacebuilding Fund" und beteilige sich mit Soldaten und Polizisten an derzeit acht VN-geführten Friedensmissionen. Mit rund 1,6 Milliarden Euro Pflichtbeiträgen zwischen 2010 und 2013 habe die Bundesrepublik zudem einen erheblichen Beitrag zum ,,Peacekeeping" der Vereinten Nationen geleistet und ist hier viertgrößter Beitragszahler gewesen, heißt es in der Unterrichtung.

Regionaler Schwerpunkt des multilateralen Engagements sei Afrika gewesen, wohin rund drei Viertel der Mittel aus dem Haushaltstitel des Auswärtigen Amts zur Unterstützung von internationalen Maßnahmen in den Bereichen Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung geflossen seien. ,,Insgesamt standen aus diesem Haushaltstitel von 2010 bis 2013 rund 435 Millionen Euro zur Verfügung. Zusammen mit den Haushaltsmitteln für die Transformationspartnerschaften in Nordafrika und Nahost (2012 bis 2013: rund 100 Millionen Euro) und für den Stabilitätspakt Afghanistan (2010 bis 2014: rund 710 Millionen Euro) beliefen sich die Ausgaben aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts in diesem Bereich damit auf über 1,2 Milliarden Euro", schreibt die Bundesregierung. Im Haushalt des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seien zudem im Kontext der Verhinderung von Konflikt, Fragilität und Gewalt im Berichtszeitraum Zusagen der finanziellen und technischen Zusammenarbeit in Höhe von jährlich durchschnittlich rund 480 Millionen Euro erfolgt. Dies entspreche rund 16 Prozent der Zusagen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. ,,Deutschland war im Berichtszeitraum nach wie vor einer der führenden Akteure der zivilen Krisenprävention."

Als positive Entwicklung verbucht die Bundesregierung zudem den ,,vernetzte Ansatz", also die Abstimmung und Bündelung diplomatischer, entwicklungspolitischer, militärischer und polizeilicher Maßnahmen. Deutschland setze sich für die Verankerung und Weiterentwicklung auf europäischer Ebene als ,,umfassenden Ansatz der EU" (,,Com-prehensive Approach") ein. Im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union mache sich Deutschland ,,nachhaltig für den Ausbau ziviler Fähigkeiten" stark. ,,Auch die sogenannte Ertüchtigungsinitiative (Enable & Enhance Initiative/ E2I) gehört hierzu", heißt es weiter. Sie solle dazu beitragen, Strukturen in Regionalorganisationen und Partnerländern so zu stärken, dass einer krisenhaften Entwicklung vorgebeugt werden kann und die Partner durch Ausbildung, Beratung und Ausstattung im zivilen und militärischen Bereich in die Lage versetzt werden, wirksamer auf Krisen zu reagieren und diese zu bewältigen.

Grundsätzlich, so unterstreicht die Bundesregierung in ihrem Bericht, messe man der Stärkung der Kapazitäten von Regionalorganisationen zur Krisenprävention und zum Konfliktmanagement, etwa der OSZE oder Afrikanischen Union, hohe Priorität bei.

Quelle


Rüstung: Kontrollen über den Endverbleib

Finanzen/Antwort - 26.11.2014

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Prüfung, wie die Endverbleibskontrolle von exportierten deutschen Rüstungsgütern besser gestaltet werden kann, noch nicht abschlossen. Daher könne noch kein Datum für die Einführung neuer Verfahren der Endverbleibskontrolle genannt werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/3217) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3003). Die Bundesregierung teilt mit, auch Informationen über die Endverbleibskontrollen anderer Staaten eingeholt zu haben. So heißt es zum Programm ,,Blue Lantern" der USA, dieses basiere auf der weltweiten, extraterritorialen Anwendung von US-Exportkontrollrecht und lasse sich nicht auf deutsches Recht übertragen: ,,Die extraterritoriale Anwendung deutschen Außenwirtschaftsrechts würde die Souveränität anderer Länder beeinträchtigen", heißt es der Antwort.

Quelle