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Autor Elvis22
 - 02. Dezember 2014, 22:46:31
Keine Sorge das hast du. In der Regel liegt hier das nicht verstehen am nicht verstehen wollen.
Autor marcel06371
 - 02. Dezember 2014, 22:43:05
Les doch meine lange Antwort um 17;35

Da hab ich doch gesagt jede x glaube 8 Stelle wenn der soldat die Voraussetzungen erfüllt ,
Natürlich hat die Gemeinde das Recht in einem Jahrgang keinen Soldaten zu nehmen wenn die alle total Panne sind ,
Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben ;)

Ich hab selbst ein Praktikum bei einer vormerkstelle gemacht und es wurde deutlich das sich fast alle Gemeinden an die Gesetze sofort halten und wenige mal für ein jAhr keinen Soldaten in die Ausbildung nehmen aber dannach dann ..,,

Die Ansprüche aind schon echt gut , und klar eine Garantie hat man nicht das man eine Ausbildung bekommt aber dann liegt es meistens an einem selber , hab 3 Bewerbungen geschrieben und konnte mir dann aussuchen wo ich anfange , und bin bestimmt kein Genie ... Wenn man aber auf stelle ist und die ausbildung packt müssen sie einen übernehmen .

Sorry für die Schreibweise lieg im Bett und schreibe mit Handy will aber auf jedenfall Licht ins dunkle bringen .
Autor Elvis22
 - 02. Dezember 2014, 22:37:32
Es hat doch nie jemand von einem individuellen Anspruch geredet. Dami hat wolverine angefangen.
Davor hieß es doch lediglich, dass es eine gewisse Quote für Soldaten gibt die zu erfüllen ist (was auch anhand von Gesetzestextenbelegt wurde) und dass dadurch die Chancen von Soldaten erheblich gesteigert werden im Vergleich zum zivilen Bewerber...
Autor Andi
 - 02. Dezember 2014, 22:26:11
Zitat von: marcel06371 am 02. Dezember 2014, 22:12:29
Dort steht das die Gemeinden soldaten einstellen müssen in die ausbildung ,

Nein, dort steht, dass Vorbehaltsstellen gemäß Schlüssel auszuschreiben sind - und es besteht eben kein individueller Anspruch auf EInstellung.
Ich kenne zig Fälle in denen die Inhaber von E-/Z-Scheinen, die sich beworben haben in den Bewerbertests so schlecht waren, dass die Gemeinden die Stellen dann einfach unbesetzt gelassen haben. Abgesehen davon übersteigt alleine die Anzahl der E-/Z-Schein-Berechtigten jedes Jahr die Anzahl von vorhandenen Vorbehaltsstellen deutlich.

Gruß Andi
Autor marcel06371
 - 02. Dezember 2014, 22:18:10
Was überzeugt dich nicht ? Les doch das gesetz ,
Ich bin doch mitten drin .
Das ist ein Bundesgesetz !
SGB Gesetze sind auch Bundesgesetze und wer zahlt ?:)

Also ich bitte dich , steht schwarz auf weiß das die Gemeinden jede X Stelle vorbehalteb müssen ,
Und tun sie auch werden nämlich von den vormerkstellen kontrolliert .

Autor wolverine
 - 02. Dezember 2014, 22:14:01
Das mag schön geschrieben sein. Aber daraus einen individuellen Anspruch herzuleiten, überzeugt mich nicht wirklich.
Grundsatz im Bund-Länderverhältnis ist, dass immer dann, wenn der Bund den Ländern Aufgaben zuweist, der Bund die Kosten trägt.
Dann müsste der Bund hier die Vorbehaltsbeamten der Länder bezahlen.

Zitat von: marcel06371 am 02. Dezember 2014, 22:12:29
Denke der Admin kannte das Gesetz nicht
::)
Autor marcel06371
 - 02. Dezember 2014, 22:12:29
Nein du hast es richtig verstanden .

Denke der Admin kannte das Gesetz nicht .

Der Paragrafen von dir war genau richtig .

Dort steht das die Gemeinden soldaten einstellen müssen in die ausbildung ,

Und im Paragraph 9 Absatz 4 steht drin das sie uns übernehmen müssen :)
Autor Lidius
 - 02. Dezember 2014, 22:09:46
Oder verstehe ich komplett falsch worum es hier gerade geht?
Autor Lidius
 - 02. Dezember 2014, 22:06:09
Zitat von: wolverine am 02. Dezember 2014, 21:58:54
Und wie soll der Bund - meinethalben mit dem Soldatenversorgungsgesetz - die Länder zu irgendetwas verpflichten? Lernt man Staatsorganisation in der Beamtenausbildung nicht?

Aber genau dazu verpflichtet der Bund sich, die Länder und die Gemeinden doch.

http://www.gesetze-im-internet.de/svg/__10.html

Autor wolverine
 - 02. Dezember 2014, 21:58:54
Und wie soll der Bund - meinethalben mit dem Soldatenversorgungsgesetz - die Länder zu irgendetwas verpflichten? Lernt man Staatsorganisation in der Beamtenausbildung nicht?
Autor marcel06371
 - 02. Dezember 2014, 21:55:47
Das sind Bundes Gesetze !
Landesgesetze !!!

Soldatenversorgungsgesetz hilft weiter!;)
Autor BulleMölders
 - 02. Dezember 2014, 19:34:47
Schon mal überlegt, dass Beamtenrechtlich Vorschriften in jedem Bundesland un auch in jeder Gemeinde/Kreis unterschiedlich sind.
Soll heißen, was bei Ihnen im Kreis gilt, muss im Nachbarkreis oder einem anderem Bundesland nicht auch so sein.
Autor marcel06371
 - 02. Dezember 2014, 17:35:28
hallo,

ich bin gerade in der ausbildung in der kreisverwaltung , mit z schein reingerutscht.

ich kann dir den z schein nur empfehlen.

1. jeder 8? der eingestellt wird im öffentlichen dienst muss soldat sein wenn er die voraussetzung erfüllt.

stell dir vor eine stadt stellt 14 "normale" ein und 2 soldaten.

und es berwerben sich  1000 leute auf die 14 stellen und  5 soldaten auf die 2 stellen.

da hast du viel viel bessere chancen !

wenn du dann erstmal drin bist, wenn du die prüfungen bestehst MÜSSEN sie dich als beamten übernehmen !!!

ich weiss einige werden wieder ssagen nein stimmt nicht aber dann redet mal mit der vormerkstelle !

bin wie gesagt ja nun drin und auch der kreis sagt das ich sicher eine beamten stelle nach der ausbildung habe.
andere wiederum bangen ob sie überhaupt übernommen werden und dann als beamter oder angestellter !

mein rat, nimm den z schein und  hau rein
Autor nowayout
 - 01. Dezember 2014, 10:51:04
Jemand Erfahrung mit der "Z-SCHEIN GESCHICHTE" ???  ::) ::)

Autor turbotyp
 - 30. November 2014, 22:16:11
Einfach den Förderungsantrag stellen, dieser muss ja schließlich begründet abgelehnt werden. Dann evtl. Beschwerde einlegen.