Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 03. Dezember 2014, 11:52:15
Ach ja, nur der Vollständigkeit halber: FWDL sind zu diesem Lehrgang "Spezialgrundausbildung Kraftfahrer A" (Lehrgangsnummer 122317) durchaus zugelassen, wenn sie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung (aka "Führerscheinprüfung"!) noch eine Mindestnutzungszeit (= Restdienstzeit!) von 10 Monaten haben. Quelle hierfür: Lehrgangskatalog der Bundeswehr!

Der Lehrgang wird bundesweit nur am KfAusbZ in Veitshöchheim (bei Würzburg) angeboten, insgesamt sieben mal im Jahre 2015, hat eine Ausbildungsdauer von 21 Ausbildungstagen, also über 4 Wochen, und verfügt bei jedem Termin über exakt 4 Plätze, die jetzt bereits für die Hälfte der Lehrgänge in 2015 ausgebucht sind!
Autor Tommie
 - 03. Dezember 2014, 11:45:01
@ denniisc:

Eine kurze "technische" Frage ;): Wie alt sind Sie?

Der Hintergrund dieser Frage ist der, dass es für die Teilnahme an der "Spezialgrundausbildung Kraftfahrer A" neben der medizinischen Tauglichkeit (Kraftfahrverwendungsfähigkeit), ein Mindestalter von 24 Jahren gibt! Sollten Sie zu Beginn der FWD also noch keine 24 Jahre alt sein, dann hat man Sie ganz schön verarscht ;D !

Fazit: (sehr frei nach Otto ;) !) "Da wusste Susi, dass ihr Fön gelogen hatte!"
Autor KlausP
 - 03. Dezember 2014, 11:08:13
Und wo steht genau, dass Sie Kradmelder werden?
Autor denniisc
 - 03. Dezember 2014, 11:06:47
Hmm ok komisch, aber danke  :)
Ist nur verwirrend das ich das gesagt bekomme und es sogar noch schriftlich bekomme.. :D
Autor Jens79
 - 03. Dezember 2014, 10:48:39
Denniisc

Das der A Führerschein dir nicht zusteht wurde ja bereits erklärt und das ist auch richtig.
Allerdings, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, sind in jedem Durchgang ca. 40% unberechtigte Teilnehmer.

Also. Vielleicht klappts. Die Chance ist klein.

Autor Tommie
 - 03. Dezember 2014, 08:43:10
Zitat von: denniisc am 02. Dezember 2014, 20:42:373. Laut dem Einstellungsgespräch kann ich dort auch den Führerschein A machen, ...

Erstens besteht keinerlei dienstliche Veranlassung, dass ein MatBewSdt SK eine Fahrerlaubnis der Klasse A erwirbt und zweitens hat das KSK in der VersKp überhaupt nur drei Dienstposten, die eine Fahrerlaubnis der Klasse A benötigen (Quelle: Intranet Bw, Informationssystem Organisationsgrundlagen (IS OrgGrdlg))!

Und ganz ehrlich, warum sollte man einen FWDLer zum Kradmelder ausbilden? Das kam schon zu Zeiten des verpflichtenden Grundwehrdienstes nicht allzu häufig vor!
Autor Roadrunner76
 - 03. Dezember 2014, 01:01:07
Solltest du einen A-Führerschein machen, kannst du ihn umschreiben lassen und privat nutzen.
Autor denniisc
 - 03. Dezember 2014, 00:51:14
Danke   ;D

Aber warum wird das mir so gesagt und auch in meiner Mitteilung zum Dienstantritt erwähnt? (Also das mit dem Klasse A Führerschein)
Autor Pericranium
 - 02. Dezember 2014, 21:48:14
Zitat von: denniisc am 02. Dezember 2014, 20:42:37

3. Laut dem Einstellungsgespräch kann ich dort auch den Führerschein A machen, kann ich den dann auch für die Freizeit verwenden? Habe auch schon gehört das man diesen dann umschreiben kann, aber keine Ahnung ob das wirklich so klappt. ;D


Also bevor du als FWD den Führerschein Klasse A dienstlich bekommst, friert eher die Hölle zu ;)
Die Truppenküche macht gutes Essen, das Mannschaftsheim ist auch in Ordnung.
Die Calwer fahren wie die Bekloppten Auto und beim Subway, falls es den noch gibt, gibt es 10 % Rabatt, wenn man Soldat ist.
Autor denniisc
 - 02. Dezember 2014, 20:42:37
Hallo :)

ich fange meinen frewilligen Wehrdienst am 05.01.15 mit der AGA in Zweibrücken bei der 6./FschJgBtl 263 an und die vorgesehene Anschlussverwendung ist dann bei VersKp KSK in Calw als MatBewSdt SK.

Ich hätte da einige Fragen..  ;D

1. Gibt es vielleicht jemanden der schon Erfahrungen zu der Richtung hätte und mir was erzählen könnte wie die Einheit und alles so ist?

2. Ist hier vielleicht jemand der auch dort am 05.01 anfängt?

3. Laut dem Einstellungsgespräch kann ich dort auch den Führerschein A machen, kann ich den dann auch für die Freizeit verwenden? Habe auch schon gehört das man diesen dann umschreiben kann, aber keine Ahnung ob das wirklich so klappt. ;D

Freue mich auf jede Antwort und Danke im Vorraus!  :)