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Autor KlausP
 - 04. Dezember 2014, 20:50:54
ZitatDu hast da ja irgendwas mit "Goole, Zeitaufwand 5 Sek" geschrieben.

Noch mal: ICH nicht!

ZitatDachte schon ich bin n bisschen doof.

No comment!  ::)

;D
Autor Kiepenkerl
 - 04. Dezember 2014, 20:47:37
Dann Tätigkeitsbeschreibung.... ah ok. Dachte schon ich bin n bisschen doof. Du hast da ja irgendwas mit "Goole, Zeitaufwand 5 Sek" geschrieben. Gibts also nicht im Internet deines Wissens nach?
Autor Lidius
 - 04. Dezember 2014, 20:22:31
FrankP, KlausP, klingt doch alles gleich. ;D
Autor KlausP
 - 04. Dezember 2014, 20:14:11
Zitat von: HG_NRW92 am 04. Dezember 2014, 20:08:02
Moin Klaus!

Wärst du so freundlich die Quelle für die Verwendungsbeschreibung zu posten? Habe das nicht gefunden.... :D

Welche Verwendungsbeschreibung habe ich gepostet? Tätigkeitsbeschreibungen findet man ansonsten im IntraNet der Bundeswehr.
Autor ibo.kaiser
 - 04. Dezember 2014, 20:08:07
ok danke
Autor Kiepenkerl
 - 04. Dezember 2014, 20:08:02
Moin Klaus!

Wärst du so freundlich die Quelle für die Verwendungsbeschreibung zu posten? Habe das nicht gefunden.... :D

Autor KlausP
 - 04. Dezember 2014, 19:58:20
Ja.
Autor ibo.kaiser
 - 04. Dezember 2014, 19:57:00
@KlausP
Wie ist das als Saz ?? Ist man dann auch der Gemeinschaftunterkunft verpflichtet unter 25also nach Aga ??
Autor KlausP
 - 04. Dezember 2014, 19:19:43
Als unter 25jähriger FWDL sind sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet und während der GA wird da auch kaum ein Weg dran vorbeiführen, weil Sie dem Zapfenstreich unterliegen werden und um 23.00 Uhr in der Kaserne in Ihrem Bett zu liegen haben. Nach der GA haben Sie nach Dienstschluss "freien Ausgang bis zum Frühstück" und können sich aufhalten wo Sie wollen.
Autor MalaysKing
 - 04. Dezember 2014, 19:14:23
Ja habs auch vor durchzuziehen, aber hätte noch ne Frage da steht:

Heimschläfer: N (also Nein denk ich )

Ich ging aber schon irgendwie davon aus das ich zu Hause schlafe ich wohne ja nur 30km von da entfernt. Also vond er Diensstelle Eins Fü Ber 2 in Erndtebrüc k
Autor markxxx6
 - 04. Dezember 2014, 18:56:49
Du wirst es abwarten müssen,aber ich würde es aufjedenfall durchziehen.Den Monat Urlaub den du hast abgezoge,musst du nach der AGA nur noch 3 Monate Dienst schieben und das steht man auch auf nem nervigen Dienstposten durch.Das erhöht deine Chancen für eine erneute Bewerbung z.B. als SAZ.Wie die den Urlaub allerdings nehmen kannst,wirst du erst in deiner Stammeinheit erfahren.
Autor bayern bazi
 - 04. Dezember 2014, 12:39:30
Küche und Wache oder UvD   lol  ;D ;D ;D


dafür hat die Küche auch an Wochenende / Feiertagen geöffnet - als muss der ein oder andere auch am WE im Dienst sein - da wird aber durchgewechselt
Autor miguhamburg1
 - 04. Dezember 2014, 09:20:12
Lieber Bulle, wie bei der Marine die Stützpunkte auch, werden die Luftwaffenkasernen bis auf wenige Ausnahmenvon zivilen Wachunternehmen bewacht. Da ist also mit "Wache gehen" nicht große Wahrscheinlichkeit ... Außerdem werden die Köche sicher eher nicht auf Wache ziehen. Das habe ich auch bei militärischen Wachen nur im Ausnahmefall erlebt.
Autor BulleMölders
 - 04. Dezember 2014, 06:58:22
Und ich weiß ja nicht wie das Heute ist aber zu meiner Zeit waren beim Urlaub nehmen über solche Brückentage immer erst die "älteren" (in dem Fall sind nicht die Lebensälteren sondern die länger in der Einheit sind gemeint) Kameraden mit Urlaub dran.
Die "jüngeren" hatten dann die Ehre an solchen Tagen Wache zu gehen.
Aber erstens ist das natürlich auch wieder von der Einheit anhängig und zweitens ist es sicher Heute so, dass die "jüngeren" Kameraden bevorzugt werden, da sie es besser drauf haben rum zu heulen.
Autor KlausP
 - 04. Dezember 2014, 05:06:10
ZitatMeint ihr echt das wird nicht gehen?

Lesen Sie eigentlich mit? Und verstehen Sie auch was wir schreiben? Was wir meinen ist vollkommen egal! Niemand hier weiss, was in Ihrer Stammeinheit zu diesem Zeitpunkt anliegt.