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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: elec am 04. Dezember 2014, 11:33:51
- Ein SaZ unter 25 Jahren muss die Stubenbenutzung (zu der er normal verpflichtet ist) bezahlen. Der Beitrag richtet sich nach den anteiligen Quadratmetern (wieviel Mann auf Stube).
- Ein SaZ über 25 (kein Trennungsgeldempfänger) muss entweder das selbe bezahlen oder muss tgl. nach Hause fahren oder eine Unterkunft in der Nähe selbst bezahlen.
- Ein SaZ über 25 (Trennungsgeldempfänger) bekommt entweder eine Stubenunterkunft gestellt oder eine Wohnung in der Nähe zum Mietdurchschnittspreis bezahlt. Zudem erhält dieser bei beiden Möglichkeiten das Trennungsgeld ausgezahlt.
Ist das so korrekt?
Zitat von: Botman am 04. Dezember 2014, 11:44:45Zitat von: KlausP am 20. November 2014, 09:00:14
Ich verstehe die ständige Fragerei nach der Pflegeversicherung sowieso nicht. Jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, hat doch bei der jeweiligen KV sowieso auch eine Pflegepflichtversicherung und zahlt seine Beiträge dafür. Es gilt ja immer noch der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung".
Weil wenn ich zB die Eignungsübung antrete, dann gilt ja nichtmehr die gesetzliche Versicherung, bzw mein alter Arbeitgeber hat ja die Pflegepflichtversicherung bisher immer von meinem bisherigen Lohn direkt abgeführt.
Da dass ja nun zum Dienstantritt wegfällt, muss man sich schon selbt drum kümmern.
Zitat§ 8a Pflegeversicherung
(1) Die Teilnahme an einer Eignungsübung berührt eine bestehende Pflegeversicherung nicht.
(2) Für die Zeit der Teilnahme an einer Eignungsübung trägt der Bund die Hälfte des Beitrages zur sozialen Pflegeversicherung oder zahlt einen Beitragszuschuß für Privatversicherte entsprechend § 61 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
Zitat von: KlausP am 20. November 2014, 09:00:14
Ich verstehe die ständige Fragerei nach der Pflegeversicherung sowieso nicht. Jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, hat doch bei der jeweiligen KV sowieso auch eine Pflegepflichtversicherung und zahlt seine Beiträge dafür. Es gilt ja immer noch der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung".
Zitat von: KlausP am 19. November 2014, 10:25:04ZitatUnd das geld für die Unterkunft wird doch direkt vom sold abgezogen?
Ja.
Zitat von: ulli76 am 20. November 2014, 11:29:04
Evtl sollten mal in der Schule die Inhalte des Sozialkundeunterrichts angepasst werden.
ZitatIch verstehe die ständige Fragerei nach der Pflegeversicherung sowieso nicht.
Zitat von: Lubidu am 20. November 2014, 04:04:24Sie haben es noch nicht verstanden oder?
Klar habe ich es schriftlich das ich SAZ bin
Zitat von: Lubidu am 20. November 2014, 04:04:24Irgendwie scheinen Sie ein erhebliches Verständnis Problem mit Ihrem Dienstantritt und mit der Bedeutung der Grundausbildung (GA) in dem Zusammenhang zu haben.
Zum Thema Pflegepflichtversicherung ...
Muss man eine zum Dienstantritt in der AGA oder wenns in die stammeinheit geht...
Zitat von: Lubidu am 20. November 2014, 04:04:24Da hat entweder Ihre Freundin etwas missverstanden oder Sie haben Ihre Freundin missverstanden. Der Bund/Die Bundeswehr selber bietet keine Versicherungen an.
Eine Freundin die jetzt auch ihre AGA macht meinte ich brauch keine da wird jemand auf uns zukommen wärend der AGA und uns auch direkt vom Bund eine Versicherung anbieten, ist das richtig?
Zitat von: BulleMölders am 19. November 2014, 20:33:22
Also ich würde das ganze nicht als Lügen ansehen.
Da gibt es wohl eher erhebliche Probleme mit dem Verständnis der Begriffe und dessen richtiger Einordnung, siehe auch Dienstantritt.