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Autor Basti230488
 - 07. Dezember 2014, 13:49:10
Joop, danke. Habs jetzt in den Unterlagen gefunden und ein entsprechendes Schreiben an meine KK gerichtet. Keine Kündigung ;) Augen auf, dann beantwortet sich vieles von selbst.
Autor KlausP
 - 07. Dezember 2014, 13:18:14
Nein, Sie kündigen nicht. Sie teilen der KK mit, dass Sie eine 4monatige Eignungsübung leisten und dass Ihre Krankenversicherung für diese Zeit ruht. Ihre Pflegepflichtversicherung müssen Sie sowieso weiter laufen lassen.
Autor Basti230488
 - 07. Dezember 2014, 13:13:51
Um jetzt das Thema nicht erneut zu öffnen und nachzufragen, wenn ich das alles richtig verstanden habe, informiere ich meine gesetzliche Krankenkasse schriftlich, dass ich ab dem Tag X der Bundeswehr beitrete. Wie in meinem Fall, ab 5.01. Eignungsübender der Feldwebellaufbahn. Somit kündige ich ab 5.01. meine Mitgliedschaft der gesetzlichen, weil im Grunde die Bundeswehr für mich aufkommt. 
Autor itchit
 - 08. September 2014, 22:11:58
Entschuldige Ulli.

Danke. Hat mir geholfen  :)
Autor wolverine
 - 08. September 2014, 19:33:59
Und der Tarif ist gesetzlich festgelegt (SGB V) und Zuschläge oder Ausschlüsse gibt es da nicht.
Autor Thufir
 - 08. September 2014, 07:50:13
Ich sehe da kein Problem damit, die Krankenkasse erst zu kündigen wenn du bei der Bundeswehr bist. Mehr noch, ich halte das sogar für richtige Variante, stell dir vor der Eintritt in die Bundeswehr kommt aus irgendwelchen Gründen doch nicht zustande.

Bei "normalen"Krankenkassenwechseln" muss im übrigen auch die Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse vorliegen.

Eine Anwartschaft gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse von Ausnahme(n) abgesehen, nicht mehr. Solltest du eine normale Arbeit aufnehmen hinterher, bist du so oder so wieder gesetzlich versichert.

Autor ulli76
 - 08. September 2014, 06:18:42
Hä? Gibt's die Frage auch in verständlich? Und was du mit deiner Krankenkasse vereinbarst, musst du mit der ausmachen.
Bist du gesetzlich oder privat versichert?
Autor itchit
 - 08. September 2014, 00:14:58
Ich hätte dazu noch eine Frage: Die Krankenkasse wollte eine Kuendigung. Kann ich diese auch ausstehen lassen, bis diese Belehrung in den ersten Tagen nach Dienstantritt statt fand?

(Ich nehme an, dass es ja auf eine Art Anwartschaft hinauslaufen wird, um den Wiedereinstieg bei gleichen Tarifrn zu gewährleisten. )

Die Krankenkasse wollte dies so handhaben, als ich mit dem Schreiben zum Wehrdienbeginn kam.
Muss ich also jetzt schon kündigen?
Oder wie wird das sonst gehandhabt?
Autor ulli76
 - 28. August 2014, 23:10:49
Das mit den 60-70% ist die Beihilfe- für ehemalige BS und mitversicherte Angehörige von Soldaten.

Wenn du selber Soldat bist genießt du unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (freie Heilfürsorge haben z.B. Polizisten, aber das ist was anderes).
Die Bundeswehr übernimmt alle erforderlichen Gesundheitskosten, die während deiner Dienstzeit anfallen.
Realisiert wird das über bundeswehreigene Einrichtungen (Truppenarzt, FachSanZ, BWKs). Nur wenn bundeswehreigene Einrichtungen dich nicht versorgen können, wirst du in´s zivile Gesundheitswesen überwiesen.
Medikamente bekommst du viele direkt vom Truppenarzt, nur wenn ein Medikament nicht verfügbar ist und die Bestellung über die Bw-Apotheke zu lange dauert, bekommst du ein Rezept für eine zivile Apotheke.
Darüber wie das alles genau funktioniert, wirst du am Anfang deiner Dienstzeit genau belehrt.

So grob kann man sagen, dass die medizinische Versorgung bei der Bundeswehr umfangreicher ist als bei zivilen Krankenkassen.

Das Bundesland hat mit den Gesundheitskosten von Soldaten nichts zu tun. Letztendlich ist die Bundeswehr die "Krankenkasse".
Autor itchit
 - 28. August 2014, 22:07:47
Ich werde ab Oktober einen FWDL 23 antreten.
Dafür gab es ein Schreiben welches ich der Krankenkasse ausgehändigt habe.
Diese meinte die Mitgliedschaft soll für die Zeit gekündigt werden und Sie nehmen mich danach (wenn ich wieder arbeite, oder studiere) wieder aufnehmen.

Soweit so gut. Dafür gibt es ja auch wieder ein Formular.

Jetzt wurde mir heute von einem Bekannten gesagt, dass die freie Heilfürsorge im Falle einer Behandlung nicht die vollen Kosten übernimmt, sondern nur 60-70%.
Ist dies wahr?

Für mich stellte sich diese Frage bisher nicht. Ich ging davon aus, dass wie bei SaZ die Behandlungen und Medikamente (wie bisher von der gesetzlichen Krankenkasse) bezahlt werden?

Und zählt als zuständiger Versicherer eigentlich das Land Deutschland / also der Bund, oder das jeweilige Bundesland?

Ich danke schonmal für die Antworten und hoffe etwas weniger verwirrt zu sein danach  ::)