ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Whiskey am 12. Dezember 2014, 00:37:19
Wobei während des OAL teilweise auch OAs noch keinen Gymnasialabschluss hatten, da die Prüfungen teilweise erst nach dem 01.07 geschrieben wurden, ergo hätten diese Personen ja auch nicht dort seien dürfen, oder?
@TE: Einfach mal in Köln anrufen und fragen, die beißen nicht
Zitat von: Ralf am 12. Dezember 2014, 03:56:19Zitat von: Whiskey am 12. Dezember 2014, 00:37:19Abi-Pruefung nach dem 01.07.? Dann wohl eher eine muendl. Nachpruefung, weil er zwischen 2 Noten steht.
Wobei während des OAL teilweise auch OAs noch keinen Gymnasialabschluss hatten, da die Prüfungen teilweise erst nach dem 01.07 geschrieben wurden, ergo hätten diese Personen ja auch nicht dort seien dürfen, oder?
@TE: Einfach mal in Köln anrufen und fragen, die beißen nicht
Oder die Schule hat beschnigt, dass ein Scheitern im Abi nicht mehr moeglich ist.
Fakt ist, dass jemand nicht als OA eingestellt werden kann und darf (siehe SLV), wenn er die Voraussetzungen nicht mitbringt. Und das ist mind. Realschulabschluss mit Beruf.
Zitat von: EAP am 12. Dezember 2014, 13:06:03
Rufe deinen Einplaner an und frage ob du deinen DA am 1.10 haben kannst, je nach TSK ist dies auch für OAs möglich.
Eine andere Lösung wäre, dass du bei deiner Uni nachhakst und deine Situation schilderst. Je nach Uni kannst du auch ganz lieb den Prof fragen, ob er dir einen verfrühten Termin für eine Mündliche Prüfung gibt, ist oft laut Prüfungsordnungen in Ausnahmefällen gestattet.
Zitat von: Whiskey am 12. Dezember 2014, 00:37:19Abi-Pruefung nach dem 01.07.? Dann wohl eher eine muendl. Nachpruefung, weil er zwischen 2 Noten steht.
Wobei während des OAL teilweise auch OAs noch keinen Gymnasialabschluss hatten, da die Prüfungen teilweise erst nach dem 01.07 geschrieben wurden, ergo hätten diese Personen ja auch nicht dort seien dürfen, oder?
@TE: Einfach mal in Köln anrufen und fragen, die beißen nicht
Zitat von: Botman am 11. Dezember 2014, 16:18:02
Bestimmt is aus der 7 ne 2 geworden.
Er meinte sicherlich den 14.07.2015
Zitat von: Horti am 11. Dezember 2014, 14:30:23
[...] der dafür angesetzte Prüfungszeitraum ist noch nicht bekannt, liegt jedoch zwischen dem 27.06. und dem 14.02.15.