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Autor Roadrunner76
 - 15. Dezember 2014, 22:17:12
Zitatwar ja mündlich alles abgeklärt.

Soll ja Vorgesetzte geben, die ein ganz schlechtes Gedächtnis haben, wenn es wichtig wird. Kenne da auch welche von, da nimmt man sich dann lieber für wichtige Dinge einen Kollegen mit oder hält doch eher was schriftlich fest.
Autor Aris42
 - 15. Dezember 2014, 21:55:21
Die Aufforderung zum Dienstantritt habe ich kurz vor dem ersten Gespräch mit meinem Vorgesetzten bekommen.
Streng genommen habe ich die Aufforderung zum Dienstantritt noch nicht vorgelegt. Da schien sich auch niemand für zu interessieren...war ja mündlich alles abgeklärt.
Da bin ich wohl die Sache ein wenig zu locker angegangen. Hätte auch nicht gedacht, dass sie mir versuchen ans Bein zu pinkeln  ;D

Ich werde denen gleich morgen eine Kopie geben. Mal schauen was passiert...

Danke soweit.
Autor StOPfr
 - 15. Dezember 2014, 19:22:37
Zitat von: Aris42 am 15. Dezember 2014, 18:23:56
...kurz nach meiner Eignungsfeststellung habe ich meinen direkten Vorgesetzten darüber informiert.
Er sagt, ich solle nochmal ein paar Nächte drüber schlafen (ist ja eine weitreichende Entscheidung)
Dann wurde er krank und hatte Urlaub. Danach erzählte ich ihm, dass ich mir 100% sicher bin.
Anschließend machten wir einen Termin bei dem Abteilungsleiter. Dem erzählte ich das ganze auch nochmal
- der wiederrum hat es mit Verzögerung an die Personalabteilung gemeldet.

Wenn das so abgelaufen ist, hast du unverzüglich informiert (wenn auch nicht vorgelegt) und weitere Verzögerungen nicht zu verantworten. Gespräche sind allerdings kaum zu belegen... (weitere Anmerkungen wurden von wolverines Beitrag überholt  ;)).
Autor wolverine
 - 15. Dezember 2014, 19:15:32
Bisher kommt in der Beschreibung kein Einberufungsbescheid (Aufforderung zum Dienstantritt) vor. Also: kam das, wann kam das, wann wurde es wem gegeben?

Und ganz allgemein: Verzögerungen beim Arbeitgeber gehen zu dessen Lasten.
Autor F_K
 - 15. Dezember 2014, 19:09:41
Allgemein: Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, daher im Allgemeinen innerhalb weniger Tage.
Autor Aris42
 - 15. Dezember 2014, 18:54:53
Eher eine Tendenz oder Erfahrungsbericht. Vielleicht hatte ja schon mal jemand das Problem oder kennt sich damit aus.
Autor Ralf
 - 15. Dezember 2014, 18:33:32
Du willst eine rechtliche Wertung haben, ich denke nicht, dass du das hier in einem privaten Bundeswehrforum bekommen kannst und darfst.
Autor Aris42
 - 15. Dezember 2014, 18:23:56
Ich reaktiviere das ganze mal, mit einer weiteren Frage:

kurz nach meiner Eignungsfeststellung habe ich meinen direkten Vorgesetzten darüber informiert.
Er sagt, ich solle nochmal ein paar Nächte drüber schlafen (ist ja eine weitreichende Entscheidung)
Dann wurde er krank und hatte Urlaub. Danach erzählte ich ihm, dass ich mir 100% sicher bin.
Anschließend machten wir einen Termin bei dem Abteilungsleiter. Dem erzählte ich das ganze auch nochmal
- der wiederrum hat es mit Verzögerung an die Personalabteilung gemeldet.
Bei dem ganzen Prozess ist ein wenig Zeit ins Land gegangen. (fast 5 Wochen)

Ich habe mir das mal durchgelesen:

(3) Der Arbeitnehmer hat den Einberufungsbescheid unverzüglich seinem Arbeitgeber vorzulegen.

Habe ich das so erfüllt? Ich denke eher nicht oder?

Hintergrund meiner Frage ist, die Personalabteilung hat sich bei mir gemeldet und gesagt, sie lassen das ganze durch ihren Anwalt prüfen.
("Wenn die Stelle befristet auf 6 Monate ausgeschrieben wird, bewirbt sich eh keiner")

Ich glaube die suchen gerade einen Kündigungsgrund...haben die ihn damit? Welche Folgen kann mein spätes Melden haben?
Autor mailman
 - 13. November 2014, 21:37:11
Zitatfür einen Monat, ohne AG Zuschuss, kann diese auch ggf. teuer werden.

Sollten eigentlich ca 160 Euro im Monat sein.
Autor F_K
 - 13. November 2014, 09:53:42
Kein Nachteil bedeutet wohl eine "ähnliche" Stelle mit gleichem Gehalt und Qualifikationsstufe.

Auf die identisch gleiche Stelle hast Du keinen Anspruch - schon jetzt nicht.
Autor Aris42
 - 13. November 2014, 09:18:22
ok überzeugt. Das wäre wohl zu kurzfristig gedacht.

An sowas wie die Krankenversicherung habe ich noch gar nicht gedacht.
Schade so lange frei am Stück hatte ich zuletzt in meiner Schulzeit.  ;D

Zitat von: Ralf am 13. November 2014, 04:49:39
ZitatZudem sagt das ArbPlSchG §6, dass dir durch deine Abwesenheit, in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen darf.
Ich wage zu bezweifeln, dass ein anderer gleichwertiger Arbeitsplatz ein Nachteil darstellt. Das subjektive Empfinden von Unbeliebtheit zählt nicht dazu.

Ist das nicht ein wenig schwammig formuliert? Kein Nachteil kann ja alles ein.
Zurzeit arbeite ich in der Technik eines großen Unternehmens, da müssen die Stellen immer besetzt sein, um den täglichen Arbeitsfluss sicherzustellen.
Wenn mein Arbeitgeber nun diese Stelle neubesetzt und ich wiederkomme, könnte er mich z.b den ganzen Tag Müll sortieren lassen? Da ich ja "über" wäre? Lohn und Urlaub usw. blieben ja also kein Nachteil?

Wahrscheinlich besetzten sie die Stelle einfach mit einem befristetem Mitarbeiter...
Autor bayern bazi
 - 13. November 2014, 08:51:55
bedenke auch - du mußt erst die Einstellungsuntersuchung  überstehen und  das gerade während der AGA diverse Unfälle passieren könnten die ein weiterverbleib bei der BW verhindern ;)

die Anfragen  - WAS TUN - haben wir ja auch hier des öfteren
Autor F_K
 - 13. November 2014, 08:37:39
ZitatLebenslauf und auf die Krankenversicherung würde ich, auch wenns nur für einen Monat ist, auch nicht verzichten wollen.

Es gibt eine gesetzliche PFLICHT, eine Krankenversicherung zu haben - für einen Monat, ohne AG Zuschuss, kann diese auch ggf. teuer werden.
Autor dogfish
 - 13. November 2014, 08:35:35
Kündigung ohne Meldung beim Arbeitsamt ergibt eine dicke Lücke im Lebenslauf und auf die Krankenversicherung würde ich, auch wenns nur für einen Monat ist, auch nicht verzichten wollen. Weiterhin solltest du bedenken, dass die Probezeit für beide Seiten gilt. Sollte die Bundeswehr dir, aus welchen Gründen auch immer, innerhalb der ersten sechs Monate selbst kündigen, stündest du tatsächlich ohne Arbeitsplatz da. Es wäre meiner Meinung nach mehr als dämlich, diese rechtliche Absicherung über Bord zu werfen, um noch einen Monat rumzupimmeln.
Autor Ralf
 - 13. November 2014, 04:49:39
ZitatZudem sagt das ArbPlSchG §6, dass dir durch deine Abwesenheit, in beruflicher und betrieblicher Hinsicht kein Nachteil entstehen darf.
Ich wage zu bezweifeln, dass ein anderer gleichwertiger Arbeitsplatz ein Nachteil darstellt. Das subjektive Empfinden von Unbeliebtheit zählt nicht dazu.