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Autor Info
 - 16. Dezember 2014, 19:32:07
Danke

Habe mich nur verschrieben bin erst 34 Jahre  ;)
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2014, 18:51:40
Wenn der Berufsabschluss für die gewünschten Verwendungen verwertbar ist, ist eine Einstellung möglich. Es wird nicht einfach, weil unter Umständen auch das Bundesministerium der Finanzen seine Zustimmung geben muss (kann ja sein, dass die Einstellung erst nach Vollendung des 40. Lebensjahres erfolgen kann). Und man muss sich im Einstellungsverfahren gegen weitaus jüngere Bewerber mit förderlichem Berufsabschluss durchsetzen!
Autor Info
 - 16. Dezember 2014, 18:42:28
Ist eine Erstverpflichtung als Uffz  oder Fw mit 39 Jahren mit dem Ausbildungsberuf Groß und Außenhandelskaufmann im S1 oder S4 Bereich möglich ?


MFg