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Zitat von: F_K am 18. Dezember 2014, 08:35:53Dann müsste aber gerade eine Laufzeit vereinbart sein. Wenn diese unbestimmt ist, kann man innerhalb angemessener Frist immer kündigen.
innerhalb der Laufzeit ist eine Kündigung eines Kredits nämlich nur aus wichtigem Grund zulässig - nicht "einfach so".
Zitat von: justice005 am 17. Dezember 2014, 18:17:16Dann hat er meinethalben seine Dienstpflichten verletzt und bekommt ein Disziplinarverfahren; aber der Gläubiger bekommt dadurch sein Geld nicht. Im Gegenteil riskiert er, dass der Schuldner evtl. erst seine Disziplinarbuße zahlt oder sogar entlassen werden kann. Damit wird die Rückzahlung eher unsicherer.
Nunja, Schulden machen bei einem Kameraden in dem Wissen, es nicht zurückzahlen zu können oder zu wollen, ist unkameradschaftlich und damit durchaus dienstlich relevant, jedenfalls nach der ständigen Rechtsprechung der Truppendienstgerichte und des Wehrdienstsenats.
ZitatEin Schuldschein ohne Rückzahldatum und Zinsen ist halt so eine Sache ...
ZitatDas hat überhaupt nichts im Dienst zu suchen und militärische Vorgesetzte sind hier allesamt die falschen Ansprechpartner.