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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 19. Dezember 2014, 18:05:33
Vom Grundsatz her gilt für KOMMANDIERUNGEN bis zu 3 Monaten:

Es erfolgt keine Zusage der UKV.

Damit in der Regel Trennungsgeldanspruch.

Es gibt natürlich Ausnahmen! Die sollte aber jeder Refü erklären können!
Autor Cally
 - 19. Dezember 2014, 12:53:00
Nachtrag: Nicht der Fw Anw, der ging länger als 4 Wochen :D
Autor Cally
 - 19. Dezember 2014, 12:51:38
Wir sind nach der GA auf den Fw Anw Lehrgang bekommen und haben danach ALLE (außer die, dessen Stammeinheit in der selben Garnision lag) Trennungsgeld bekommen. Sollte das falsch gewesen sein, haben fast 30 Leute zu unrecht TG bekommen.
Autor elec
 - 19. Dezember 2014, 12:35:34
Soso... Was stimmt denn nun?

Tapatalk @ NEXU5 L

Autor Cally
 - 19. Dezember 2014, 12:26:57
Ises auch
Autor Refü und so
 - 19. Dezember 2014, 08:01:23
Also, wenn meine Prüfer und ich seit Jahren keine falschen Berechnungen und Auszahlungen machen dann ist

Zitat von: man_kra am 17. Dezember 2014, 21:13:12
Lehrgang unter 4 Wochen: Trennungsgels [Nein]

eindeutig falsch.

Autor Bjarka
 - 18. Dezember 2014, 23:21:48
Zitat von: man_kra am 17. Dezember 2014, 21:13:12
Lehrgang unter 4 Wochen: Trennungsgels [Nein]

:o
Autor L o c o
 - 17. Dezember 2014, 21:13:12
Hallo Melvin,
es stimmt, du bist Trennungsgeld berechtigt nach Paragraph [3]!
Das gilt aber nicht für jede Komandierung.

Merk dir bitte:
Lehrgang über 4 Wochen: Trennungsgeld [Ja]
Lehrgang unter 4 Wochen: Trennungsgels [Nein]

Mit kameradschaftlichen Gruß,
Man_Kra
Autor Botman
 - 16. Dezember 2014, 15:56:17
Zitat von: KlausP am 16. Dezember 2014, 15:42:26
Zitat von: Andi am 16. Dezember 2014, 15:31:42
UKV bei Kommandierung unter 6 Monaten?

Bei Lehrgängen unter 6 Monaten wird bei entsprechender Abwesenheit vom Standort der Stammeinheit Trennungsgeld bezahlt.

Stimmt auch wieder. Denkfehler von mir.
Dass ich das noch erleben darf.  :P
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2014, 15:42:26
Zitat von: Andi am 16. Dezember 2014, 15:31:42
UKV bei Kommandierung unter 6 Monaten?

Bei Lehrgängen unter 6 Monaten wird bei entsprechender Abwesenheit vom Standort der Stammeinheit Trennungsgeld bezahlt.

Stimmt auch wieder. Denkfehler von mir.
Autor TransDEL
 - 16. Dezember 2014, 15:38:45
Servus,

als OA des Heeres bekommt man, wenn man zu Beginn der Ausbild an die OSH, an die Sprachenschule und in das Truppenpraktikum kommandiert ist immer Trennungsgeld, mit der Begründung, dass einem

bei Kommandierungen unter 3 Monaten Trennungsgeld zusteht.

Also müsste es in deinem Fall das selbe sein.

Kameradschaftliche Grüße
Autor Andi
 - 16. Dezember 2014, 15:31:42
UKV bei Kommandierung unter 6 Monaten?

Bei Lehrgängen unter 6 Monaten wird bei entsprechender Abwesenheit vom Standort der Stammeinheit Trennungsgeld bezahlt.
Autor KlausP
 - 16. Dezember 2014, 12:01:18
Das ist dabei belanglos. Wurde ihnen mit der Kommandierungsverfügung die UKV zugesagt? Wenn nein, was steht in der Begründung?
Autor Melvin
 - 16. Dezember 2014, 11:49:13
Zitat von: wolverine am 16. Dezember 2014, 11:47:21
Und warum sollte dann die "neue" Stube nicht auch die "neue Wohnung" werden?
weil es nur eine kommandierung und keine versetzung ist
Autor wolverine
 - 16. Dezember 2014, 11:47:21
Und warum sollte dann die "neue" Stube nicht auch die "neue Wohnung" werden?