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ZitatEs steht zwar noch in der 20/7 die Altersbegrenzung drinnen doch hierzu gibt es auch diese Änderungen.Diese kryptische Pauschalaussage verstehe ich nicht. Es gibt keine Änderung, dass man über 30 ohne Beruf/Studium in die Uffz/Fw oder Offz eingestellt werden kann.
ZitatUnd ist dieses nicht schon wieder Altersdiskriminierung ?
ZitatWiedereinscheiderWas ist denn das???
ZitatDie Frau vom Karrierecenter Mainz meinte daraufin(also nachdem ich es hier so erklärt habe)"wie sollen sich dann 38 jährige verpflichten können (also als Wiedereinsteller) um als Fach Uffz mit verwertbarem Beruf einzusteigen!" und dass ich da wohl etwas falsch verstanden habe.Und da hat sie vollkommen Recht.
ZitatDer erste meinte grundsätzlich keine Beschränkung bei Fachpersonal(also nix mit TrpD) wenn,jetzt kommts,man beim Ausscheiden nicht äler als 40 is.Das war fruher mal so, ist aber schon ne ganze Zeit lang (einige Jahre) aufgehoben.