ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Flexscan am 20. Dezember 2014, 21:20:18Dürfte für die meisten Mannschafter zutreffen. Ich meine mich zu erinnern, dass man 6 Monate Fachausbildung nicht überschreiten darf, aber das sollte man nachlesen um sicher zu sein.
Gilt dann wohl auch für SAZ4 Mannschafter ohne Ausbildung.
Zitat von: Flexscan am 20. Dezember 2014, 21:06:07
Dienstbezüge ruhen soweit ich weis während der Schwangerschaft.
Zitat von: Flexscan am 20. Dezember 2014, 21:06:07Nicht in jedem Fall. Hat man eine Fachausbildung oder ein Studium bei der Bundeswehr absolviert, dann hat man nachzudienen. Im Fall von LeandraPodujev, als FWDL, ist das nicht der Fall.
Elternzeit muss nachgedient werden.