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Autor ulli76
 - 24. Dezember 2014, 19:40:14
Einfach mal beim Sozialdienst oder auch der Gleichstellungsbeauftragten nachfragen.
Autor FoxtrotUniform
 - 24. Dezember 2014, 13:10:41
Hier gibt es das wesentliche zum nachlesen: http://www.bundeswehr-kinderbetreuung.de
Außerdem ist im Intranet noch die ZDv A-2640/22 recht aussagekräftig.

Eine Krankenversicherung für einen so langen Zeitraum in den USA wird extrem teuer und schwer zu finden. Auch das Visum muss du erstmal erhalten, da du einen so langen Aufenthalt planst. Das Kind kann in den Staaten über den Varer versichert werden, später in Deutschland dann freiwillig gesetzlich oder über Beihilfe + PKV.

Die Elternzeit wird nicht über die Dauer der festgesetzten Dienstzeit gewährt.
Autor Beobachter
 - 20. Dezember 2014, 21:31:07
Zitat von: Flexscan am 20. Dezember 2014, 21:20:18
Gilt dann wohl auch für SAZ4 Mannschafter ohne Ausbildung.
Dürfte für die meisten Mannschafter zutreffen. Ich meine mich zu erinnern, dass man 6 Monate Fachausbildung nicht überschreiten darf, aber das sollte man nachlesen um sicher zu sein.
Autor Flexscan
 - 20. Dezember 2014, 21:25:36
Ja mein ich doch!   ;D
Autor FregattenFan
 - 20. Dezember 2014, 21:24:30

Zitat von: Flexscan am 20. Dezember 2014, 21:06:07
Dienstbezüge ruhen soweit ich weis während der Schwangerschaft.

Dienstbezüge ruhen während der Elternzeit, aber nicht während Schwangerschaft und Mutterschutz.
Autor Flexscan
 - 20. Dezember 2014, 21:20:18
danke für die Korrektur.
Gilt dann wohl auch für SAZ4 Mannschafter ohne Ausbildung.
Autor Beobachter
 - 20. Dezember 2014, 21:17:15
Zitat von: Flexscan am 20. Dezember 2014, 21:06:07
Elternzeit muss nachgedient werden.
Nicht in jedem Fall. Hat man eine Fachausbildung oder ein Studium bei der Bundeswehr absolviert, dann hat man nachzudienen. Im Fall von LeandraPodujev, als FWDL, ist das nicht der Fall.
Autor F_K
 - 20. Dezember 2014, 21:13:14
Auslandsaufenthalte sollte man privat absichern, da die UTV nur die Kosten erstattet, die in DEU angefallen wären.

Gerade in den USA können die Kosten erheblich höher sein - und es geht dann ja um zwei.

Eine Reisekrankenversicherung funktioniert nicht, da es ja kein Urlaub ist - und bitte an Visafragen denken.
Autor Flexscan
 - 20. Dezember 2014, 21:06:07
Elternzeit muss nachgedient werden.
Auslandsaufenthalt bin ich mir nicht sicher wegen der kostenfreien truppenärztlichen Versorgung, dürfte in den USA schwierig werden.
Dienstbezüge ruhen soweit ich weis während der Schwangerschaft.

Das der Spies nicht grad begeistert ist dürfte denke ich klar sein.
So kurz danach kommt nunmal der Verdacht, das man absichtlich geschwiegen hat, um in den Genuss des Mutterschutzes zu kommen.

Angaben ohne Gewähr, da unsere Experten grad nich online sind.
Samstag abend in der Keipe ...  :D

Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Autor funker07
 - 20. Dezember 2014, 21:02:05
Meines Wissens musst du die Dienstzeit nachdienen, irgendwelche Ansprüche über das Reguläre hinaus sehe ich nicht.
Wo du wärend deiner Elternzeit bist, ist meines Wissens nach egal.
Autor LeandraPodujev
 - 20. Dezember 2014, 20:29:43
Hallo liebe Kameradinnen und Kameraden,

ich bin HG und werde zum 1.1.15 zum SaZ 4 ernannt (war vorher FwDL 23).
Jetzt habe ich ein riesen Problem, ich bin seit 2 Jahren mit einem Amerikaner, der in den USA lebt zusammen und jetzt schwanger.
Sollte dies durch den Truppenarzt bestätigt werden, möchte ich dieses Kind natürlich auch bekommen. Der Vater ist in der Us Army verpflichtet und hat somit nicht die Möglichkeit nach Deutschland zu kommen.
Jetzt zu meiner Frage:
Habe ich die Möglichkeit, nach Anspruch des Mutterschutzes in die USA zu reisen und dort meine Elternezeit zu verbringen?
Muss ich meine "verpasste" Dienstzeit nachdienen und stünde mir finanzielle Unterstützung zu?
Ausserdem habe ich etwas Angst vor der Reaktion meines Spießes, da dieses kurz nach meiner Verlängerung passierte.. :-\
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

kameradschaftliche Grüße,
Leandra