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Zusammenfassung

Autor InstUffzSEAKlima
 - 25. Dezember 2014, 12:45:13
Wenn es einen triftigen Grund für den abweichenden Ort gibt, der rechtzeitig angezeigt wird, könnte sich bestimmt eine Lösung vorab finden lassen.
Autor Tommie
 - 25. Dezember 2014, 10:23:17
Wenn der Abfahrtsbahnhof auf der Strecke zwischen Heimat und Dienstort liegt, sollte das kein Problem darstellen! Ärger könnte es geben, wenn jemand, der in München wohnt, plötzlich aus Hamburg nach Dresden zum Dienstantritt anreist! Der Gutschein soll für die Dienstantrittsreise sein, nicht für eine Juckuhu-Tour ;D !
Autor F_K
 - 25. Dezember 2014, 10:19:55
Die Dienstantrittreise wird zwischen Wohnort und Dienstort bezahlt - gleiches gilt für den Gutschein.

Andere Strecken werden nicht erstattet.
Autor F L O
 - 25. Dezember 2014, 02:09:26
Kannst du.
Autor whitelatino
 - 25. Dezember 2014, 00:02:35
Mahlzeit!
Wie der Threadtitel schon sagt wollte ich fragen ob einen anderen Abfahrtsbahnhof als den meines Heimatorts, d.h. der Stadt, die im Einberufungsbescheid steht, wählen kann.