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ZitatWas ist denn, wenn der Rückflug erst für Mitte Januar gebucht ist ?
Zitat von: ulli76 am 26. Dezember 2014, 07:10:02
1. Was die Kostenübernahme im Ausland angeht: Die Bundeswehr trägt die Kosten in der Höhe, wie sie in Deutschland entstanden wären. Dazu braucht es eine möglichst detailierte Rechnung des Arztes, den man aufgesucht hat.
Für Kosten die darüber hinaus gehen, empfehlen wir immer eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen (weiss nicht wie teuer Arztbesuche in Sibirien sind, in den USA z.B. sind die Kosten regelmäßig höher als die in Deutschland)
2. Mit einer schweren Grippe gehört man zum Arzt.
3. Einfach so irgendwelche Antibiotika einzuwerfen, ohne dass man genau weiss, ob sie überhaupt indiziert sind (bei einer echten Virusgrippe helfen Antibiotika z.B. gar nicht) bzw. ob die, die man hat überhaupt für das Krankheitsbild indiziert sind, führt nur zu Nebenwirkungen und Resistenzen.
4. Was die Gutschreibung des Urlaubs angeht: Vom Arzt vor Ort möglichst leserlich aufschreiben lassen, wie lange man nicht arbeitsfähig ist. Nach Möglichkeit mit dem zuständigen SanBereich Verbindung aufnehmen (wird aber über die Feiertage schwer, da die meisten im Weihnachtsurlaub sind). Spätestens nach der Rückkehr und wenn der SanBereich wieder auf hat, dort vorstellen und beim Chef die Gutschreibung der Urlaubstage beantragen,
Zitat von: Tommie am 26. Dezember 2014, 09:53:48
Auch als deutscher Soldat hat er Reisefreiheit und kann reisen, wohin er will!
Zitat von: Verteidiger am 26. Dezember 2014, 08:59:49Denken Sie drann nicht zu sagen, dass Sie deutscher Soldat sind. Russland ist feindliches Ausland und der FSB würd sich bestimmt für Sie interessieren.