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Zusammenfassung

Autor AT
 - 04. Januar 2015, 13:56:07
Es gab ne zeitlang ein schwarz gedrucktes A in der Bekleidung.
Stiefel waren gelocht, stimmt.
Beides hat aber nicht immer dazu geführt, dass nicht mehr getauscht wurde. Auch die Software schützt davor nicht, weil da nur die BAN geführt und die Ausgabe mittels Barcode gesteuert wird.
Kauft man sich jetzt über eBay ne Feldhose oder Bluse weil man seine verloren hat, wird die in der Regel allerdings auch getauscht. Halte ich aber eher für unbedenklich, weil eine Schadbearbeitung auch nur den Restwert ansetzen würde und den bringt man durch den Eigenkauf auch wieder in die LH ein.
Allerdings einen Pulli zu tauschen, den man nicht auf BAN hat, ist was anderes, denn der Gegenwert fehlt hier.
Genauso wie als Selbsteinkleider Soldaten zum Tausch von zB Diensthemden zu überreden. Das rechtfertigt für mich schon ein truppendienstgerichtliches Verfahren.


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Autor InstUffzSEAKlima
 - 04. Januar 2015, 13:32:55
Aus dem ersten Beitrag/Frage entnehme ich, dass er die Pullover bei einem kommerziellen Anbieter erworben hat. Dieser hat offenbar auf dem üblichem Wege (VEBEG,...) größere Posten ausgesonderte Bekleidung/Ausrüstung erworben und verkauft die "guten" Stücke dann einzeln. Solche Anbieter/Händler gibt es ja "tausendfach".
Werden aber die dort abgebotenen Artikel nicht vor der Abgabe an den Verwerter entsprechend gekennzeichnet/"entwertet", um ein erneutes Einbringen in den Warenkreislauf der LHBw bzw. früher der Tausch-/Bekleidungskammern zu verhindern? Bei Schuhen war es ja das allseits bekannte Lochen.
Autor AT
 - 04. Januar 2015, 11:36:19
Seit die LH auch softwarebasiert arbeitet, gestaltet sich ein Tausch von Bekleidung, die nicht auf der digitalen BAN ist, allein technisch schon sehr schwierig.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor ulli76
 - 03. Januar 2015, 17:32:18
Achso- auch wenn es auf BAN steht, darfst du die zusätzlich gekauften gleichen Sachen auch nicht tauschen.
Die Bundeswehrsachen haben normalerweise eine Markierung (bis auf etwas exotischeres Zeugs), an denen man erkennt, dass sie dienstlich sind.

Bei der Revision Schutzbrille steht z.B. "BUND" auf den dienstlichen drauf und die zugehörige Tasche ist größer.
Autor König_Köstlich
 - 03. Januar 2015, 17:12:43
Alles klar, danke für die schnelle Antwort ;)
Autor Tommie
 - 03. Januar 2015, 16:40:02
Bei der LHBw warten die nur auf solche Schlaumeier, die Dinge tauschen möchten, die nicht auf dem BAN stehen ... ;) !
Autor Ralf
 - 03. Januar 2015, 15:27:45
Du darfst nur das tauschen, was du auch dienstl. geliefert bekommen hast. Alles andere wäre Betrug.
Autor König_Köstlich
 - 03. Januar 2015, 15:25:24
Hallo zusammen,

ich habe mir zwei gebrauchte Bundeswehr-Pullover bestellt. Diese sind auch in einem anzunehmenden Zustand, bis auf einige Nähte und den fehlenden Klettverschluss für das Namensschild also eigentlich in Ordnung.
Kann ich diese trotzdem bei der LHBw tauschen, oder kann nur das getauscht werden, was ich auch tatsächlich von der LHBw erhalten habe, sprich nur Ausrüsung, welche auch auf der BAN aufgelistet ist.

Grüße