ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 12. September 2017, 11:59:29
Das damalige Verfahren hat heute keine Gültigkeit mehr. Mit GEWET 2017 wurde das Verfahren analog zu den OATrD umgestellt.
Zitat von: benblume13 am 12. September 2017, 11:37:07
zweite frage...
Als Sie sich im Januar 2015 über Verwendungsmöglichkeiten mit Ihren Qualifikationen erkundigten, haben Sie da direkt nach 1 Woche Bescheid bekommen? (Dies ist so aus dem Chat zu entnehmen -> 8.1.15 ´beworben´ 15.1.15 Rückmeldung über Verwendungsmöglichkeiten), ich frage, da dies mir sehr kurz vorkommt.
Danke vorab
manni
Zitat von: Böhm am 12. September 2017, 11:26:00
Bitte seien Sie so gut und updaten Sie uns in dieser Sache.
Haben Sie sich neben ABCAbwKdo und GeoInfDst auch für andere Verwendungmöglichkeiten beworben? -also z.B. allgemein in der SKB?
Danke vorab
manni
Zitat von: F_K am 19. Januar 2015, 15:52:17
OK, mein letzter Post hier, weil es schon lange sinnlos ist.
Damit ein Studium "verwertbar" für eine Einstellung ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Eine Stelle, für die ein Studium zwingend erforderlich und so "codiert" ist
- Diese Stelle muss unbesetzt, d.h. für externe Besetzung "frei" sein.
Regelmäßig findet das nur für Ärzte statt, und die gibt es in der Bundeswehr "zu Hauf".
Beispiel Stabsoffizier mit Richteramt (fiktive Zahlen) - da gibt es vielleicht 30 Stellen - die Kameraden werden mit 25 eingestellt und mit 60 Jahren zu Ruhe gesetzt - also Nachbesetzungsbedarf weniger als eine (1!) Stelle im Jahr.
Mikrobiologen wird es noch weniger als StOffz (R) geben, der Nachbesetzungsbedarf wird vermutlich in der Größenordnung von Eins alle paar Jahre liegen ...
Zitat von: DadOA am 19. Januar 2015, 15:45:36
Und die Offz-Prüfung der 43 (3)er erfolgt im Nachhinein, nach Absolvierung der ROA-Lehrgänge (2 x 2 Wochen + 1 Woche) mit einer Abschlussprüfung.
Zitat von: TheScientist am 19. Januar 2015, 12:54:38Denke, die ROA-Ausbildung ist immer im Wehrdienst oder a.d.W.. Eine andere Möglichkeit gibt es meines Wissens nicht.
Die 43.3er, deren Hochschulstudium nicht verwertbar ist, trotzdem zum ResOffz ausgebildet werden, ist recht neu, werden eine OffzPrüfung ablegen müssen (Ich meine hier nicht die ROA i. W. oder a. d. W. Schiene).
Somit gilt es bei den 43.3er zu unterscheiden, falls Wiedereinsteller, richtig? Bitte um Korrektur, falls nicht.
Zitat von: Ralf am 19. Januar 2015, 15:21:03
Warum alles totdiskutieren?
Zitat2. Offizier im Truppendienst werden (Offizier nach § 26 (4) SLV und somit nicht als Geologe etc. dienen)?