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Autor FmUffz
 - 04. Januar 2015, 11:18:21
Super ja, denke ich habe es kappiert.
Ich hatte meinen Lehrgang FAL1 in Füssen, war dann in der Stammeinheit im Dezember und nun kommt der FAL3 wieder in Füssen, da ich aber nicht lückenlos dort war, wieder Erstantrag und alles in der Stammeinheit bleibt nun bei Forderungsnachweise.

Danke
Autor AT
 - 04. Januar 2015, 11:06:23
Der Erstantrag ist notwendig da für Trennungsgeldberechtigte in den ersten 14 Tagen nach Abordnung/Kommandierung, etc. die Höhe nach den Beträgen für Dienstreisen berechnet wird (man spricht von den "fetten Tagen").  Das TG ist in dieser Zeit höher.
Da man von einem Lehrgang nicht zurück kommandiert wird (anders gesagt es sich nicht um eine Dienstantrittsreise handelt) hat man in der Stammeinheit auch keinen zweiten Anspruch auf die fetten Tage (gleiches würde gelten, wenn man innerhalb der Kaserne versetzt wird).
Wird man jetzt erneut auf Lehrgang kommandiert (auch in eine Dienststelle in der man bereits war), ist ein neuer Erstantrag notwendig. Wird jetzt zB ein Lehrgang verlängert, oder ein weiterer Lehrgang direkt im Anschluss in der gleichen Liegenschaft fällig (sprich Anschlusskommandierung) wird auch kein neuer Erstantrag, sondern lediglich die Fortsetzung des Forderungsnachweises fällig.

Verständlich?


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Autor FmUffz
 - 04. Januar 2015, 10:34:39
Gesundes neues Jahr an alle!

Ich wurde in der Kaserne meiner Stammeinheit einberufen und habe dort bereits Erstantrag und für die weiteren Monate ein Forderungsnachweis abgegeben um Trenungsgeld zu erhalten.
Dann ging ich auf Lehrgang in eine andere Kaserne wo ich dann natürlich das gleiche gemacht habe. Danach war ich wieder in meiner Stameinheit im Dezember.
Kann ich da wieder ein Kreuz bei Forderungsnachweis machen oder wieder Erstantrag?

Die Gleiche Frage stellt sich für mich für den nun folgenden Lehrgang der in der gleichen Kaserne ist, wie der letzte Lehrgang.