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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 06. Januar 2015, 19:39:24
TG nach § 6 ist auf der ETIN-Bescheinigung, die das versteuerte Einkommen nachweist, bereits als versteuert gekennzeichnet. Somit kann man trotzdem die Entfernungspauschale für die Strecke zwischen Wohnort und Dienstort ansetzen, sollte natürlich beachten, dass die Werbungskosten, zu denen die Entfernungspauschale gehört, den Pauschbetrag übersteigen!
Zitat von: wolverine am 06. Januar 2015, 20:44:33
Risiko ist halt, dass die e. G. insolvent geht aber das sollte bei einer Immobiliengesellschaft recht überschaubar sein.
Zitat von: chefderang am 06. Januar 2015, 20:16:23muss bis vor der ga fertig sein und beim karrierecenter vorliegen richtig.....?
Zitat von: Ralf am 06. Januar 2015, 20:12:17Und wieso mit dem BwDLZ? Und wieso mit dem KB?
ZitatUnbedingt mit dem BwDLZ für den Standort der GA telefonieren und danach mit dem Karriereberater.Und wieso mit dem BwDLZ? Und wieso mit dem KB?