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Autor Pofi
 - 06. Januar 2015, 21:56:37
Das war eigentlich ironisch gemeint. Es wurde alles gesagt, einiges mehrfach, aber eine zufriedenstellende Antwort war für den TE wohl nicht dabei...
Autor F_K
 - 06. Januar 2015, 09:44:22
@ Pofi:

Die allermeisten Antworten waren hier vernünftig.

However: Die Anforderungen an FWDLer sind gering - Eine Bewerbung bringt die Entscheidung.

Viel Erfolg.
Autor Pofi
 - 06. Januar 2015, 09:06:03
Rufen sie an, hier im Forum kann wohl keiner eine vernünftige Antwort geben...... ::)
Autor Turanovic
 - 05. Januar 2015, 22:47:10
Hatte erstmal sehr wahrscheinlich vor freiwilligen wehrdienst fuer 12 mon oder mehr, sollte es mir gefallen, dann wuerde ich mich verpflichten ..

Ich habe in diesem Forum was ueber das Erziehungsregister gefunden,
http://www.123recht.net/Bundeswehr-Einsicht-__f65941.html
wurde dort gepostet.

Stimmt das den nun, oder ich rufe am besten mal morgen bei der bundeswehr an und frage
Autor Roadrunner76
 - 05. Januar 2015, 15:17:30
Deine Strafe:
ZitatMusste dann vor Gericht, wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, Strafe war einen Kurs zu belegen, wieso man nicht klauen soll (Dauer 3Stunden)

Erfahrung von MaxD.:
ZitatIn meiner Jugend habe ich ebenfalls einen Fehler begangen, wodurch ich wegen Sachbeschädigung Sozialstunden ableisten musste.
Als ich in Köln dem Hauptmann das gebeichtet hab hat dieser nur lässig mit der Hand das Thema abgewunken und kein weiteres Wort darüber verloren.

Möglicherweise wird nicht die Mannschaftslaufbahn angestrebt (es sei denn, ich hab was überlesen)
ZitatZur Zeit Student, Uni leben ist doch nicht so meins, daher interessiere ich mich für SaZ ...

Es anzugeben, wird meiner Meinung nach, wesentlich unproblematischer sein, als es nicht anzugeben, weil es wird rauskommen und dann ist wohl EDEKA.



Autor wolverine
 - 05. Januar 2015, 13:44:02
Es ist doch bei jeder Bewerbung so: Man wird genommen oder eben nicht. Und durch möglichst viele "schillernde" Wendungen im Lebenslauf neigt sich die Waage zu "oder eben nicht".
Autor Turanovic
 - 05. Januar 2015, 13:35:55
Jetzt bin ich ein wenig durcheinander :D
Ich habe auch hier gelesen, dass welche die Strafen ueber 1 Jahr usw. auf keinen Fall genommen werden, sprich gravierende Vorstrafen.
Also steht meine Chance wegen diesem scheiß Ladendiebstahl 50/50?

Lg
Autor mailman
 - 05. Januar 2015, 12:26:12
Und was lernen wir daraus?

Am besten gar keine Straftaten begehen. Ich muß ehrlich sagen das ich entsetzt bin, wieviel Bewerber hier schon mit Anzeigen usw. hier ankommen. Ich hab mich auch in meinen wilden Zeiten immer zurückgehalten, auch weil ich eben immer Polizist oder Soldat werden wollte.


Aber heutzutage gehört es wohl schon zum guten Ton mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Aber das ist ein anders Thema.

Der TE hat nun folgende Möglichkeiten:

1. Er hört auf die "richtigen" Meinungen von wolverine und F.K hier und gibt es an wenn es anzugeben ist und "lebt" dann ggf. eben mit einer Ablehnung oder er wird eingestellt.

2. Auf "oldschoolpapa" hören und es nicht angeben damit einen Einstellungsbetrug begehen und entweder entlassen werden und/oder eine Einstellung unmöglich machen. Aber "papa" hat ja gesagt es geht klar..


Autor F_K
 - 05. Januar 2015, 10:37:04
ZitatUnd wenn man Einträge im BZR hat diese aber nicht im Führungszeugniss stehen muss man das auch nicht sagen weil eben nur dieses Kontrolliert wird und wenn nichts drin steht muss man auch nichts sagen.

Wirklicher "Schwachfug".

Einfach mal den Bewerbungsbogen durchlesen, da steht eben aktuell drin, dass alle Inhalte des BZR anzugeben sind (nicht nur die im Führungszeugnis).

Zitatund hat sogar das Recht sich als nicht vorbestraft zu bezeichnen

Auf dieses Recht verzichtet man im Bewerbungsverfahren bei einer Behörde - und bestätigt dies ausdrücklich durch Unterschrift.
Autor wolverine
 - 05. Januar 2015, 10:02:12
Noch schlechter als Ihre Ratschläge wird nur noch Ihr Schriftbild!  ::) Da gibt es doch gar nichts zu diskutieren: Man liest genau durch, was man anzugeben hat und das gibt man auch an! Alles andere ist eine schriftliche Lüge und dies führt zu einer Täuschung des Einstellenden, der evtl. bei einer wahren Angabe die Einstellung nicht vorgenommen hätte. Das entspricht ziemlich eindeutig dem Betrugstatbestand. >:(
Autor oldschoolpapa
 - 05. Januar 2015, 09:33:11
Den Bewerbungsbogen mein ich nicht wenn man beim Einplaner fertig ist kriegt man nochmal ne Belehrung wo drin steht ob man einen sicherheitsrelevanten Dienstposten kriegt oder nicht und ob man einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wird oder nicht. Also jeder stink normaler Mannschafter saz falli panzergreni wird bestimmt keine bekommen. Naja ist ja auch egal jetzt
Autor Ralf
 - 05. Januar 2015, 06:01:35
ZitatWenn in meinem schreiben Steht das ich nicht sicherheitsüberprüft werde und mein Führungszeugnis
Sauber ist brauch man garnix angeben
Einfach mal dem Rat folgen und die genaue Formulierung im Bewerbungsbogen nachlesen.
Autor Pofi
 - 05. Januar 2015, 00:22:47
... und was machen Sie, wenn der Psychologe Sie fragt, ob Sie jemals etwas mit der Polizei zu tun hatten?? Lügen??

Pflicht zur Wahrheit, ist das so schwer zu verstehen??

Selbst wenn Sie in ihrem Leben den ein oder anderen Bock geschossen haben, es ist sinnvoller dazu zu stehen.

Warum muss das ausdiskutiert werden?? Wenn Sie sich irgendwie durchmogeln wollen ist das ihre Entscheidung. Sinnvollere Wege wurden hier mehrfach angesprochen...

Denke, langsam ist mal gut...
Autor markxxx6
 - 04. Januar 2015, 23:41:38
Zitat von: oldschoolpapa am 04. Januar 2015, 23:26:41
Wo Diskutiere ich denn noch?

Jeder hat seinen eigenen Rat.
Sie z.b sagen die Wahrheit ist besser weil sie ein unbeschriebenes Blatt sind nehme ich an. Dann hat man leicht reden.

Wenn in meinem schreiben Steht das ich nicht sicherheitsüberprüft werde und mein Führungszeugnis
Sauber ist brauch man garnix angeben und hat sogar das Recht sich als nicht vorbestraft zu bezeichnen was der Psychologe ja fragt "sind sie vorbestraft "oder Angst haben später nach 55.5 entlassen zu werden brauch man auch nicht wenn man keine scheisse baut oder negativ auffällt als Soldat. Ein Freund von mir hatte mehrere Körper Verletzungs Fälle als Jugendlicher mit Raub  vor seiner Dienstzeit diese standen nicht im Fü er hat seine 4jahre jetzt rum und hätte er das angegeben in seiner Bewerbung hätten die ihn bestimmt nicht genommen. Naja muss jeder selber wissen was er offenbart oder nicht

Bei den anderen Laufbahnen ist das wieder ne andere Geschichte
Und was wär gewesen,wenn er auf eine Stelle versetzt worden wär,auf der man überprüft wird?Das macht sich sicher super in der Lebensplanung.
Autor Jens79
 - 04. Januar 2015, 23:35:00
ZitatEin Freund von mir hatte mehrere Körper Verletzungs Fälle als Jugendlicher mit Raub  vor seiner Dienstzeit diese standen nicht im Fü er hat seine 4jahre jetzt rum und hätte er das angegeben in seiner Bewerbung hätten die ihn bestimmt nicht genommen.

Und zwar mit Recht. Die Bundeswehr ist ja nun wirklich nicht auf jeden angewiesen....