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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 07. Januar 2015, 18:31:45
Dann füllt man das Formular entsprechend aus. Der Mitnehmende erhält dann eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung gemäß Bundesreisekostengesetz. Der Mitgenommene muss in seinen Antrag reinschreiben, wer ihn mitgenommen hat, der Mitnehmende, wen er mitgenommen hat.

Gruß Andi
Autor FrauZuhause
 - 07. Januar 2015, 17:43:03
Zitat von: Tommie am 06. Januar 2015, 19:39:24
TG nach § 6 ist auf der ETIN-Bescheinigung, die das versteuerte Einkommen nachweist, bereits als versteuert gekennzeichnet. Somit kann man trotzdem die Entfernungspauschale für die Strecke zwischen Wohnort und Dienstort ansetzen, sollte natürlich beachten, dass die Werbungskosten, zu denen die Entfernungspauschale gehört, den Pauschbetrag übersteigen!

Super, vielen Dank! Ist ja super wenn die Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, umso mehr gibts beim Jahresausgleich zurück :)
Wie sieht das mit TG §6 aus wenn man ne Fahrgemeinschaft hat, also zwr täglich mit dem Auto hin und zurück fährt, aber halt nur den halben Monat mit dem eigenen und den Rest mit dem Kollegen? Beantragt man das TG dann nur für den halben Monat?
Autor wolverine
 - 06. Januar 2015, 22:45:29
Manch einer ist nicht nur lästig wie Scheiße am Schuh sondern auch schlicht peinlich! ::)
Autor chefderang
 - 06. Januar 2015, 22:39:11
 :P
Autor AT
 - 06. Januar 2015, 22:30:47

Zitat von: wolverine am 06. Januar 2015, 20:44:33
Risiko ist halt, dass die e. G. insolvent geht aber das sollte bei einer Immobiliengesellschaft recht überschaubar sein.

Risiko ist bei Insolvenz nicht gegeben, da die Gesellschaftsanteile gesichert sind.
Könnte man evtl. in den Klugscheisserduden des Forums mit aufnehmen.


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Autor chefderang
 - 06. Januar 2015, 21:04:04
Ich habe ja auch kein Problem damit diese zu bezahlen.Wollte ja nur wissen wie sich das auswirkt aufs Trennungsgeld....und dies wurde ja hier ausführlich dargestellt.Das man dann noch 2 fliegen mit einer klappe schlägt ist ja umso erfreulicher..... 8)
Autor wolverine
 - 06. Januar 2015, 20:44:33
Genossenschaftsanteile sind doch eine Beteiligung und damit Vermögen mit Ertrag?! Da geht doch gar nichts verloren; mit Ausscheiden kann man seine Anteile liquidieren. Dazu kommt noch der Ertrag, der wahrscheinlich höher ist als die aktuellen Zinsen.
Risiko ist halt, dass die e. G. insolvent geht aber das sollte bei einer Immobiliengesellschaft recht überschaubar sein.
Also unabhängig von TG spricht wenig gegen die Anlage der 700 Mücken. Sie werden so noch Kapitalist!
Autor Tommie
 - 06. Januar 2015, 20:26:50
Das war ja auch mehr als Antwort auf diese Frage gedacht ;) :

Zitat von: chefderang am 06. Januar 2015, 20:16:23muss bis vor der ga fertig sein und beim karrierecenter vorliegen richtig.....?

Dass Du das weißt, ist mir irgendwie klar ... ;D !
Autor Ralf
 - 06. Januar 2015, 20:25:09
Ich weiß das  ;)
Autor Tommie
 - 06. Januar 2015, 20:20:29
Zitat von: Ralf am 06. Januar 2015, 20:12:17Und wieso mit dem BwDLZ? Und wieso mit dem KB?

Wenn er das mit dem Mietvertrag noch im Januar auf die Reihe bekommt, ist sein Ansprechpartner das Dezernat 1 des zuständigen KarrCBw! Der Karriereberater hat damit nichts mehr, das BwDLZ noch nicht zu tun ;) !
Autor Tommie
 - 06. Januar 2015, 20:18:14
Für die drei Monate GA stehen Ihnen dann jeweils eine Familienheimfahrt zu, die sonst im Extremfalle € 142,-- pro Strecke (ohne BahnCard) kostet. Heißt im Klartext, dass sich mit der zweiten Fahrt eine BahnCard 50 amortisieren würde, deren Kaufpreis Ihnen dann auch ausbezahlt wird. Dann rechne ich wie folgt:

1 x BahnCard 50 = € 255,--
3 x Familienheimfahrt a € 142,-- (Hin und Rückfahrt mit BahnCard 50!) =  € 426,--

Macht zusammen: € 681,-- alleine an Fahrtkosten! Plus für jeden Tag, an dem Sie anwesend am Dienstort waren, also im Regelfalle von Sonntag (in der GA ist da ein Zapfenstreich!) bis Freitag, € 7,47 täglich, wobei hier in den ersten 20 Tagen andere Regeln und andere Sätze gelten.

Und auch "danach", wenn Sie nicht mehr so weit zum Dienst haben, legen Sie nicht drauf, wie ich Ihnen oben bereits vorgerechnet habe ;) !
Autor chefderang
 - 06. Januar 2015, 20:16:23
oh vielen dank für die ausführliche beantwortung der fragen.dann werd ich mal mich eintragen lassen und das geld bezahlen.muss bis vor der ga fertig sein und beim karrierecenter vorliegen richtig.....?
Autor Ralf
 - 06. Januar 2015, 20:12:17
ZitatUnbedingt mit dem BwDLZ für den Standort der GA telefonieren und danach mit dem Karriereberater.
Und wieso mit dem BwDLZ? Und wieso mit dem KB?
Autor AT
 - 06. Januar 2015, 20:06:54
@chefderrang
Unbedingt sofort Hauptmieter werden. Die 700€ tun vllt kurz weh, kommen ja aber verzinst zurück. Und eine Anerkennung ist nicht an die 6 Monatsfrist gebunden, auch wenn das viele noch behaupten.
Unbedingt mit dem BwDLZ für den Standort der GA telefonieren und danach mit dem Karriereberater. Die Zusage der Umzugskostenvergütung wird dann geändert. Natürlich kann man die Wohnung auch nach Dienstantritt anerkennen lassen. Dann fallen aber 3 Monate TG + Reisebeihilfe weg.
Allein in den den drei Monaten sind die 700€ fast wieder raus.


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Autor Tommie
 - 06. Januar 2015, 19:58:55
Das kommt drauf an ;) ! Ich hatte 48 km einfach, bin mit der Bahn gefahren und hatte deswegen TG nach § 6 TGV in Höhe von ca. 250,-- €, wovon alleine ca. € 200,-- auf die Monatskarte entfielen! Fahren Sie mit dem Auto schaut es wieder anders aus. Ach ja, für TG von € 250,-- habe ich ca. € 80,-- Steuern gezahlt und ich habe nicht Steuerklasse I ;) ! Aber unter dem Strich bin ich mit effektiven Kosten von unter 50,-- € im Monat jeden tag mit der Bahn zum Dienst gefahren: € 250,-- Trennungsgeld komplett erhalten, minus € 80-- Versteuerung, macht € 170,-- netto und ich habe etwas € 200 für die Monatskarte mit der Bahn bezahlt, blieben also € 30,-- "an mir hängen"!


Fest steht, dass man für Tage, an denen man länger als 11 Stunden von zu Hause weg war, was bei 9 Stunden schon mal vorkommen soll ;) , einen Verpflegungszuschuss in Höhe von € 2,05 am Tag erhält! Bei mir war das im Normalfall vier Mal pro Woche der Fall!