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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Jens79 am 12. Januar 2015, 18:53:47
Loppe, alles Gut.
Der ein oder andere User hier vergisst gerne mal das es auch ein Leben außerhalb der Bundeswehr gibt, ohne Zugriff auf Vorschriften/Regelungen online.
Und das Sie nur unnütze Antworten bekommen haben bezweifel ich mal stark.
Also, nicht alles und jeden über einen Kamm scheren. Dieses Forum lebt von seinen sehr verschiedenen Usern und deren Diskussionen.
Zitat von: Jens79 am 12. Januar 2015, 18:53:47
Also, nicht alles und jeden über einen Kamm scheren. Dieses Forum lebt von seinen sehr verschiedenen Usern und deren Diskussionen.
Zitat von: KlausP am 12. Januar 2015, 18:05:10ZitatDeswegen dürfen Mütter dann wohl hier fragen, denke ich.
Sicher dürfen sie das. Mal 'ne Frage: Ist Ihr Sohn 18? Ich hätte mir verbeten, wenn meine Mutter, als ich so alt war, alles hinter meinem Rücken hinterfragt hätte - und mein Sohn meiner Frau oder mir gegenüber ebenfalls. Aber so ist eben jeder anders ...
ZitatEr müsste, laut der Aussage, dann also die Buskosten selbst tragen.
ZitatDeswegen dürfen Mütter dann wohl hier fragen, denke ich.
Zitat von: StOPfr am 12. Januar 2015, 14:05:52Deswegen dürfen Mütter dann wohl hier fragen, denke ich.
Diese und viele andere Fragen werden im Dienst und bei den Belehrungen beantwortet. Es wird wirklich umfassend informiert. Mütter erfahren das üblicherweise aus zweiter Hand, - von Sohn oder Tochter.
Zitat von: KlausP am 12. Januar 2015, 08:58:06
Ergänzung: Wenn die Busverbindungen in einem Verkehrsverbund mit der Bahn sind, gilt der Berechtigungsausweis auch dort, wenn ich das noch richtig im Kopf habe. Das müsste aber auf der Rückseite des Berechtigungsausweises stehen.
Zitat von: Loppe am 12. Januar 2015, 07:24:43
- Ist der Berechtigungsschein an bestimmte Fahrzeiten/Verbindungen gebunden?
Natürlich ist klar, dass es möglichst die direkten Verbindungen sein sollen. Jedoch sid die Verbindungen zwischen Kaserne und Heimatort sehr unterschiedlich. Je nachdem, wann man fährt, verschiedene Strecken, Fahrzeiten zwischen 3,5 und 5,5 Stunden, Umsteigen ebenfalls zwischen 2-5x.
Es kann also sein, dass beispielsweise sonntags längere Verbindungswege genutz werden müssten und da ist natürlich die Frage, ob egal ist, welche Verbindung man nutzt, solange sie eben eine möglichst direkte zwischen Heimatort und Kaserne ist.
Zitat- Muss vor jeder Fahrt ein zusätzliches Ticket gelöst werden
Zitatoder reicht in der Bahn das Vorzeigen des Berechtigungsscheins?
Zitat- Beinhaltet der Berechtigungsschein ausschließlich die Bahnfahrt oder auch Busverbindungen zwischen den Bahnhöfen und jeweil Kaserne/Heimatort?