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Autor Bregenz12
 - 13. Januar 2015, 22:28:15
Ich habe aus den bisherigen Schilderungen verstanden, dass ein Antrag auf berufliche Reha läuft und die Rentenversicherung zuständig ist (hängt mit der Anzahl der bisherigen Versicherungsjahre zusammen). Und die RV bewilligt als erste Maßnahme eine Berufsfindung von einer dreimonatigen Dauer. - Während dieser Zeit müsste die RV Übergangsgeld zahlen, das höher ist als AlgI oder Alg2 - ohne Anrechnung irgendeines Einkommens von Eltern oder Partner. - Nach drei Monate wird das Ergebnis ausgewertet, ergibt sich eine Empfehlung zur Umschulung, fördert dann wieder die RV mit Übergangsgeld, auch 2 oder 3 Jahre lang. Zu klären wäre noch, ob nach Abschluss der Berufsfindung die RV noch für 3 Monate weiter Übergangsgeld zahlen kann, wenn kein Anspruch auf Alg1 besteht (was man sich bei der Agentur für Arbeit auf einem RV-Vordruck bescheinigen lassen muss). Das müsste aber die RV sagen können.
Autor mailman
 - 12. Januar 2015, 17:33:19
ZitatWeil? Nach Möglichkeit trifft man sich in der Mitte. Das Amt, die RV oder die BG schreiben nicht vor, welche Umschulung man zu machen hat

Natürlich, schließlich bezahlen Sie dafür. Es ist Aufgabe nach einer Umschulung wieder in den Beruf zu kommen bzw. in Arbeit. Das ist kein Wunschkonzert, wo man sich wie aus einem Katalog das aussucht was man gerne machen möchte.
So wird es in den meisten Fällen nicht laufen.
In der Regel wird man untersucht und getestet und hat dann ein paar Sachen zur Wahl.
Autor Nachtmensch
 - 12. Januar 2015, 14:44:52
Zitat von: Cally am 09. Januar 2015, 08:22:50
Das Amt schickt sie ab März in eine dreimonatige Maßnahme zur Berufsfindung und hat ihr gestern mündlich bestätigt, dass sie sie nicht mehr in ihren Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin vermitteln werden und sie dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung steht, da eine Reha (Umschulung) angepeilt wird.
Da liegt das Problem. Verlasse dich bitte niemals nicht auf mündliche Aussagen vom JC. Die SB leiden bei mündlichen Aussagen nachfolgend meistens immer an Amnesie. Tue dir und deiner Freundin den Gefallen ab sofort nur noch schriftlich und ausnahmslos schriftlich zu kommunizieren. Sonst seit ihr leider gnadenlos verloren. Nehme dir Zeit und lese dich in die von mir oben verlinkten Foren ein und insbesondere in die eigenen Erfahrungen der User mit dem JC.
Ohne Antrag keine Ablehnung. Wenn sie gerne die Ausbildung machen möchte, soll sie dafür natürliche einen schriftlichen Antrag stellen, der auch schriftlich beschieden werden muss.
Nehme das Problem nicht auf die leichte Schulter, sondern lese dich in die Materie ein um den SB Paroli zu bieten.
Autor F_K
 - 12. Januar 2015, 12:37:08
ZitatNach Möglichkeit trifft man sich in der Mitte.

.. bei zwei gleichberechtigten Partnern, mit gleich starken Verhandlungspositionen .. manchmal.

Hier ist es eher so, dass ggf. gar kein Rechtsanspruch vorliegt, sondern eine Förderung eine Ermessensentscheidung ist - und maßgeblich sind dann z. B. Ausbildungskosten und spätere Berufschancen.
Autor Cally
 - 12. Januar 2015, 12:30:57
Weil? Nach Möglichkeit trifft man sich in der Mitte. Das Amt, die RV oder die BG schreiben nicht vor, welche Umschulung man zu machen hat.
Autor mailman
 - 09. Januar 2015, 16:32:05
ZitatSie würde gerne eine Umschulung zur Pharmazeutisch technischen Assistentin machen,

Würde und gerne gibt es da sowieso nicht.
Autor Cally
 - 09. Januar 2015, 08:22:50
Danke schon mal für die Antworten. Gestern hatte sie noch einen Termin beim Amt und momentan gilt folgender Stand:

Sie hat kein Schreiben auf dem steht, dass sie berufsunfähig ist. Sie hat von der RV die Anweisung, dass sie nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten darf und die Ablehnung einer Reha (was ich seit gestern weis, eine Reha über die RV ist u. A. auch eine Umschulung).
Das Amt schickt sie ab März in eine dreimonatige Maßnahme zur Berufsfindung und hat ihr gestern mündlich bestätigt, dass sie sie nicht mehr in ihren Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin vermitteln werden und sie dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung steht, da eine Reha (Umschulung) angepeilt wird.
Zu finanziellen Dingen hat sie von ihrer Sachbearbeiterin keine wirkliche Auskunft bekommen, da diese auf Rehabilitationen generell spezialisiert ist. Die Sachbearbeiterin sagte nur, dass mein Einkommen mit an berechnet wird wenn wir zusammenziehen.

Sie würde gerne eine Umschulung zur Pharmazeutisch technischen Assistentin machen, was das Amt ihr aber direkt ausgeschlagen hat mit der Begründung, dass schulische Ausbildungen nicht gefördert werden. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit steht etwas anderes... Ich werde mich da nochmal etwas genauer informieren.
Autor Nachtmensch
 - 08. Januar 2015, 20:43:18
Ich kann dir nur dringend empfehlen dich hier schlau zu machen:

http://hartz.info/index.php

https://www.elo-forum.org/

Da wird euch mit Sicherheit geholfen werden. Da findest du Informationen über ALG1, ALG2, Unterhaltspflichten, Bedarfsgemeinschaften usw.
Leider sind die SGBs ein ziemlich unübersichtlicher zusammengeflickschusteter Haufen...
Autor mailman
 - 08. Januar 2015, 18:13:19
Für eine Umschulung wird man eh noch extra "getestet" und untersucht. Einfach einen Beruf raussuchen geht nicht.

Wenn man es schlau machen will, macht man die Umschulung bei einem normalen Ausbildungsbetrieb statt bei einem Bildungsträger.
Autor Cally
 - 08. Januar 2015, 14:47:10
Ne, da sehe ich auch so... Die Therapie wurde aber auch vor ein, zwei Wochen abgelehnt und im Moment ist noch die Frage eines Widerspruch im Raum. Ansonsten sollte es für eine weitere Krankschreibung keinen Grund geben und es steht die Frage im Raum, ob eine Umschulung angegangen wird oder eben eine zivile Ausbildung nachgeholt wird. Bei der Umschulung muss ich mich auch nochmal schlau machen, welche finanziellen Vor- oder Nachteile das zur zivilen dualen Ausbildung hat.
Autor F_K
 - 08. Januar 2015, 14:33:28
Die Eltern zahlen natürlich nur, sofern leistungsfähig.
Dabei ist die gesamte Vermögenssituation im Einzelfall zu betrachten.

Auskünfte dazu erteilt das Amt, das ALGII bewilligt.

BU Leistungen sind, glaube ich, bei Jüngeren nicht mehr in der RV enthalten, da hätte man sich privat absichern müssen.

Die Agentur für Arbeit ist Euer Ansprechpartner - weiter immer krank schreiben ist wohl keine Lösung.
Autor Cally
 - 08. Januar 2015, 14:29:24
Okay... Wird dabei die berufliche Lager der Eltern berücksichtigt? Ihr Vater leidet an MS und ist Frührentner, die Mutter arbeitet in Teilzeit und pflegt teils ihren Mann.

Welche Versicherung sollte denn Zahlen? Wenn sie ALG II bekommen sollte, zahlt ja das Amt.
Autor F_K
 - 08. Januar 2015, 14:26:19
Die Frage "BU" entscheidet die Versicherung, die dann Leistungen zahlen soll. Klar.

Ja, die Eltern sind in der Pflicht - auch über 25 Jahre, ALGII wird nur gezahlt, wenn die Eltern nicht leistungsfähig sind.

(Anmerkung am Rande "Burnout" gibt es nur in Deutschland - International ist es "einfach" eine Depression).
Autor Cally
 - 08. Januar 2015, 14:19:36
Das kann ich leider nicht beantworten, ich weis nicht ob sie berufsunfähig in ihrem erlernten Beruf ist. Ich weis nur, dass sie nach dem ersten Burnout an einer Wiedereingliederung teilgenommen hat und danach wieder rückfällig geworden ist und seitdem krankgeschrieben ist, bis heute. Persönlich fühlt sie sich nicht in der Lage, den Beruf weiterzuführen. Eine BU entscheidet aber die Rentenversicherung oder? Die Krankschreibung wird alle zwei Wochen durch ihren Hausarzt verlängert. Sie darf aktuell nur 15 Stunden in der Woche arbeiten.

BAB hab ich ganz vergessen, das gibt es ja auch noch. Sind die Eltern mit 25 Jahren aber denn immer noch in der Pflicht, die Ausbildung des Kindes zu bezahlen?
Autor F_K
 - 08. Januar 2015, 14:10:59
Wer krank ist, kann keine Ausbildung machen.

Dann ist die Frage von Wolverine zu beantworten.

Wenn tatsächlich BU vorliegt, sind die Eltern in der Unterhaltspflicht / Ausbildungspflicht.

Ansonsten gibt es einen klar definierten Ansprechpartner für Arbeit und Ausbildung, der z. B. Berufsausbildungsbeihilfe zahlt.