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Zitat von: F_K am 12. Januar 2015, 22:17:31Ich habe an der OSH gelernt, das in Privatvermögen nicht eingegriffen werden darf.Das habe ich auf meinem ROL a.d.W. vor wenigen Wochen auch so gelernt. Die Rechtslehrerin hatte (glaube ich) auch einen Paragraphen genannt, aber gemerkt hab ich mir den natürlich nicht...
Zitat von: Pericranium am 13. Januar 2015, 19:15:16
Das Schloss, welches ich in meiner GA damals ausgehändigt bekommen habe, war aber kein grünes, sondern ein ganz normales ABUS-Schloss.
Und eine Versorungsnummer war auch nicht drauf.
Zitat von: Pericranium am 13. Januar 2015, 19:15:16Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. Januar 2015, 19:12:11Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 08:36:21
Die Frage soll ein Versorger beantworten - ich vermute mal, dass es sich um Massenverbrauchsgut ohne Einzelnachweis handelt,...
Ein Mengenverbrauchsgüter MVG sind nur Kraft-/BetrStoffe, Verpflegung und Mun. Das grüne Schloss 5340-12-120-1893 ist ein EVG und der EK wird EW/EV sein, zur Sicherheit mal in der MatGrundInfo nachschauen.
Das Schloss, welches ich in meiner GA damals ausgehändigt bekommen habe, war aber kein grünes, sondern ein ganz normales ABUS-Schloss.
Und eine Versorungsnummer war auch nicht drauf.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 13. Januar 2015, 19:12:11Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 08:36:21
Die Frage soll ein Versorger beantworten - ich vermute mal, dass es sich um Massenverbrauchsgut ohne Einzelnachweis handelt,...
Ein Mengenverbrauchsgüter MVG sind nur Kraft-/BetrStoffe, Verpflegung und Mun. Das grüne Schloss 5340-12-120-1893 ist ein EVG und der EK wird EW/EV sein, zur Sicherheit mal in der MatGrundInfo nachschauen.
Zitat von: F_K am 13. Januar 2015, 08:36:21
Die Frage soll ein Versorger beantworten - ich vermute mal, dass es sich um Massenverbrauchsgut ohne Einzelnachweis handelt,...
Zitat von: wolverine am 12. Januar 2015, 22:44:49
Wir halten also fest, dass bei der Marine die dienstlich gelieferten Schlösser knapp sind.
Zitat von: wolverine am 12. Januar 2015, 22:44:49
Wir halten also fest, dass bei der Marine die dienstlich gelieferten Schlösser knapp sind.
Zitat von: wolverine am 12. Januar 2015, 22:02:24
Das ist aber nicht die Frage. Die Frage ist die Rechtsgrundlage in das Eigentum des Soldaten einzugreifen. Und die suchen wir noch.....