ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: qranny am 20. Januar 2015, 17:36:00
Ja den Feldwebel geben sie echt nicht leicht raus.
Bei mir dasselbe obwohl ich abgeschlossene Berufsausbildung habe etc.
Ich soll erstmal mich Beweisen und dann aus der Truppe bewerben .
ZitatFahrlässige Körperverletzung steht nicht im FZ deswegen nicht angegeben!
Bei éiner Sicherheitsüberprüfung würde ich das natürlich angeben!
Und wie sieht es aus mit Eintragungen im Erziehungsregister muss ich die auch angeben da habe ich mehrere Körperverletzungen aber keine schwere oder gefährliche ?
Achja und nehmen wir mal an sie entlassen mich nicht und finden diese vergehen bekomme ich dann nur den vorgesehenen Dienstposten nicht der die Sicherheitsüberprüfung benötigt und alles bleibt beim alten oder was passiert dann ?
Was hält der MAD von Körperverletzungsdelikten innerhalb eines Dienstposten der eben diese Sicherheitsüberprüfung benötigt ? Ich mein zugang zu Vertraulichen Daten usw. kann man ja nicht verneinen wegen einer Körperverletzung ?