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Zusammenfassung

Autor Jens79
 - 21. Januar 2015, 14:33:11
Also ich weiß ja nicht ob die Information darüber, das ein Termin verlegbar ist oder nicht, ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht darstellt.

Vielleicht kann Ulli da was zu sagen. Ich tippe aber mal auf Nein.
Autor wolverine
 - 21. Januar 2015, 14:29:43
Für mich hat die Geschichte aus der Entfernung zu große Lücken: Wenn ich Schmerzen habe und nicht dienstfähig bin, lasse ich mich krank schreiben. Hier hat die behandelnde Zahnärztin wohl gesagt: "Ist dienstfähig und der Termin kann verschoben werden". Daraus wurde: "Termin kann nicht verschoben werden!" Die Dienstunfähigkeit wurde dann gar nicht mehr festgestellt.
Damit sind wir meines Erachtens schon sehr nahe am Ungehorsam und der unwahren dienstlichen Meldung. Das wird der Vorgesetzte ermitteln und seine Entscheidung treffen.

Ob dann anschließend auch gegen weitere ermittelt wird (den ZgFhr oder die Ärztin wegen Datenschutzverstößen) steht aktuell nicht zur Diskussion.
Autor Paulchen040588
 - 21. Januar 2015, 11:42:56
Das Geschehnis war vor diesem bfd Termin, bzw bfd Praktikum
Autor SGBunny
 - 21. Januar 2015, 10:58:24
Könnte mit dieser Diskussion zusammenhängen.

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=50482

Wenn ich das richtig verstehe war der ZA Termin während dieser "BFD"-Zeit, der komplette Verlauf ist für mich aber nicht wirklich ersichtlich.
Autor ulli76
 - 21. Januar 2015, 10:14:32
Da muss doch mehr hinter stecken.
Kein DV macht sich die Mühe, gegen einen Soldaten zu ermitteln, der sich aufgrund von Schmerzen kurzfristig hat beim Zahnarzt behandeln lassen.
Autor Jens79
 - 21. Januar 2015, 09:48:54
Die Antwort aller Fragen liegt im ersten Telefonat. Und da hier nur eine Seite beleuchtet wird, wird, wie Andi bereits schrieb, der DV sicherlich alles machen um diesen "Vorfall" vollumfänglich aufzuklären.  :D


Es bleibt spannend.
Autor Andi
 - 21. Januar 2015, 09:29:09
Als Soldat, dem befohlen wurde den ZA-Termin zu verschieben während akute Schmerzen vorliegen würde ich durchaus darauf herumdenken, ob die Ausführung des Befehls mir eigentlich zumutbar ist oder gar gegen meine Menschenwürde verstößt. Und bei etwaigen Ermittlungen gegen mich würde ich zu diesen Überlegungen und meinen Schlüssen natürlich etwas zu sagen haben. ;)
Zudem stellt sich die Frage, was hier am Anfang der exakte Auftrag (im Wortlaut) war und wie dieser verstanden wurde. Dass ein Termin aus technischer Sicht verlegbar ist heißt ja noch lange nicht, dass er auch aus der subjektiven Sicht eines Schmerzpatienten verlegbar ist. Da muss man sich bei der Bewertung also durchaus fragen, was genau vom Vorgesetzten gesagt wurde und wie der Untergebene es verstanden hat bevor man überhaupt in die rechtliche Betrachtung des Befehls einsteigen kann.

Aber das wird der zuständige DV sicherlich alles machen... ;D

Gruß Andi
Autor wolverine
 - 21. Januar 2015, 08:10:23
Welche aber dem Verwaltungsrecht zugeordnet werden.

Also bei der Schilderung liegt ein Ungehorsam und eine unwahre dienstliche Meldung ziemlich nahe. Ob evtl. aus anderen Gründen gegen den ZgFhr vorgegangen werden müsste, ist gar nicht gefragt.
Autor Jens79
 - 20. Januar 2015, 21:19:32
Dann ist ja Ihre jetzige Version eine andere wie die im ersten Post. Naja, egal.

Da Sie sich aber relativ viel mit zivilem Recht beschäftigen, dürfte es auch ein leichtes für Sie sein, sich mit dem SG und dem WStG auseinanderzusetzen und eine ordentliche Beschwerde einzureichen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und halten Sie uns auf dem laufenden.
Autor Paulchen040588
 - 20. Januar 2015, 21:10:05
Ich sagte am Telefon, der Termin ist wohl nicht verschiebbar aber ich prüfe, ich habe aber Schmerzen. Naja ich meine das ist vielleicht das falsche Wort zu sagen Nötigung aber ich habe ebenso die Pflicht zur gesunderhaltung.... Oder?

Das wird wohl der Knackpunkt sein, der genaue Wortlaut das es eben nicht verschiebbar ist....er prüft und befindet es so. Da wird er wohl den "Braten riechen" und mir den Vorwurf des Ungehorsam usw machen
Autor Jens79
 - 20. Januar 2015, 20:48:42
Also ich hab ja Bauchschmerzen mit der ganzen Geschichte.

ZitatKurz vor der 2. Op rief man zgfhr mich an und meinte ich solle doch mal prüfen ob es möglich wäre den Termin zu verschieben. Geprüft ja, ist möglich meine Aussage war aber nein eher schlecht habe Schmerzen! Termin wahrgenommen.

Ich wiederhole mal kurz zum Verständnis.

Sie haben beim Zahnarzt geprüft und der Termin wäre verschiebbar gewesen. Ihrem ZgFhr haben Sie aber gemeldet, das der Termin nicht verschiebbar wäre.

Verstehe ich das richtig?
Autor Jens79
 - 20. Januar 2015, 20:42:07
Du bist aber auch hartnäckig mit deiner Fürsorgepflicht....  ;D Recht haste....

Autor bayern bazi
 - 20. Januar 2015, 20:39:11
das Zauberwort heißt FÜRSORGEPFLICHT ;)
Autor Jens79
 - 20. Januar 2015, 20:33:38
Nötigung?

ZitatWer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Trifft das bei Ihnen zu?
Autor Paulchen040588
 - 20. Januar 2015, 20:24:46
Ich beschäftige mich relativ viel mit zivilen Recht und habe 2 Anwälte in näheren Kreis, ich werde diese natürlich konsultieren und mal fragen wie sich die ZivZA Verhalten sollte, ob das korrekt war und 2. ob ich dem ZgFhr nicht Nötigung oder so vorwerfen kann.... Weil ich hatte Schmerzen und mal ehrlich wer es hinter sich hat, so nen Zahn aus Spaß ziehen? Ganz ehrlich wenn ich nicht mit zur ausb wollen würde gebe es ganz gewiss andere Möglichkeiten :/