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Autor target2804
 - 23. Januar 2015, 07:49:48
Naja,
ich hatte mich ausgiebig beraten lassen und man kam zu dem Entschluss, dass ich damals etwas stumpf behandelt wurde. Demnach hätte man sich mit mir zusammensetzen sollen umzu sehen, ob es denn, alternativ zum fliegerischen Dienst, noch andere Verwendung für mich gibt.
Ich war im Uniklinikum Homburg, habe da separat noch einen Hörtest gemacht, bei dem vorher eine Tinnitusbestimmung stattfand. Dieser Hörtest ist dann für mich auch, da kein Störfaktor mehr vorhanden, positiv verlaufen.
Autor Tommie
 - 22. Januar 2015, 18:21:17
Zitat von: target2804 am 21. Januar 2015, 12:18:03..., dann aber in FFB im flugmedizinischen Institut aufgrund eines Tinnitus T5 nachgemustert wurde.

Und was hat sich an Ihrem Gehör in der Zwischenzeit geändert, das den Musterungsarzt davonüberzeugen könnte, Sie bei einer erneuten Musterung tauglich schreiben zu können?
Autor target2804
 - 22. Januar 2015, 17:01:53
Zitat von: Traveltheworld am 22. Januar 2015, 15:55:48
Wieso sollst du mit der Offiziersbewerbung zu spät dran gewesen sein?
Dachte die Bewerbungsphase geht jetzt sogar noch 5 Wochen...

für das jahr davor. wenn ich jetzt nicht zeit überbrücke, mache ich gar nichts. da dachte ich, schaue ich mir das alles nochmal in Ruhe an, und kann, sofern mir das doch nicht gefallen sollte, mich gleichzeitig noch für einen Studiengang bewerben!
Autor Traveltheworld
 - 22. Januar 2015, 15:55:48
Wieso sollst du mit der Offiziersbewerbung zu spät dran gewesen sein?
Dachte die Bewerbungsphase geht jetzt sogar noch 5 Wochen...
Autor Ralf
 - 21. Januar 2015, 12:47:25
ZitatSind chancen für mich da?
Kennen wir denn das Ergebnis deines Einstellungstests?
Kennen wir denn die Ergebnisse deiner Mitbewerber?
Autor target2804
 - 21. Januar 2015, 12:18:03
Danke erst einmal für die Infos,

es ist so, dass ich vor 5 Jahren schon einmal eine Offizierlaufbahn anstrebte, in der OPZ Köln eine Sofortzusage hatte, dann aber in FFB im flugmedizinischen Institut aufgrund eines Tinnitus T5 nachgemustert wurde. Habe mich damals mit einer FHR mit 3,5 beworben (bin nach der 12. vom Gymnasium abgegangen).

Anschliessend habe ich einen Beruf gelernt und quasi eine neue FHR erlangt, die aber mit 1,9. Ich mache jetzt ab 1.4. ein FWD und werde mich daraus noch einmal für die Offizierlaufbahn bewerben. (Für die Bewerbung als Offizier war ich zu spät dran, deshalb FWDL --> bin nämlich mit meinem aktuellen Studiengang nicht zufrieden und wollte mich nochmals umorientieren).

Sind chancen für mich da?
Autor Andi
 - 21. Januar 2015, 09:33:08
Zitat von: Verteidiger am 21. Januar 2015, 07:57:31
Warum sollte die BW einen Bewerber nehmen wo es Probleme geben wenn die Zulässigkeit für die FH gefährdet ist?

Weil das Grundgesetz unmissverständlich die Kriterien für den Zugang zu einem öffentlichen Amt abschließend regelt.
Autor Verteidiger
 - 21. Januar 2015, 07:57:31
Ich lehne mich mal weit aus dem fenster. Warum sollte die BW einen Bewerber nehmen wo es Probleme geben wenn die Zulässigkeit für die FH gefährdet ist?
Sie hat ja genung bewerber
Autor Ralf
 - 21. Januar 2015, 05:52:15
ZitatDemnach müsste meine FHR ja vom Freistaat Bayern anerkannt werden, oder liege ich da falsch?
ja
ZitatBzw. muss ich in diesem Falle die Anerkennung selbst beantragen,
ja, das solltest du vorher schon erledigen, damit du auch Gewissheit hast, ob das klappt oder nicht. Denn ohne eine Zusage Studium wird's ja noch schwieriger, eine Einstellungszusage zu bekommen. Letztendlich prüft das aber das Prüfungsamt der UniBwM vor Studienantritt.
Autor target2804
 - 20. Januar 2015, 23:08:07
Hallo da draußen,

meine Frage lautet, wie der Betreff schon vermuten lässt, ob es möglich ist, mit einer Fachhochschulreife, die man durch das Erlernen eines Berufes erlangt hat (in meinem Falle Krankenpfleger, abgeschlossen mit 1,9), bei der Bundeswehr zu studieren. Problem der ganzen Geschichte ist, dass meine FHR nur in Rheinland-Pfalz gültig ist, der von mir gewünschte Bundeswehr-Studiengang wäre aber an der Fachhochschule in München. Demnach müsste meine FHR ja vom Freistaat Bayern anerkannt werden, oder liege ich da falsch? Bzw. muss ich in diesem Falle die Anerkennung selbst beantragen, oder kümmert sich da die Bundeswehr?

Des Weitern würde mich interessieren, wenn das mit der Anerkennung denn so stimmt, ob es denn wahrscheinlich ist, dass so etwas anerkannt wird, bzw. mit welchen "Test" o.ä. ich denn noch so rechnen müsste?#


Vielen Dank für alle Antworten ;)