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Autor mailman
 - 25. Januar 2015, 15:17:16
Eben,das die Gewissensgründe (oder gewisse Gründe) von damals nicht mehr bestehen.

Warum sich das geändert hat und was sich da geändert hat, weiß nur der am besten der das damals verfasst hat.
Autor KlausP
 - 25. Januar 2015, 15:09:52
Wer hat Ihnen denn, als Sie zum Grundwehrdienst einberufen werden sollten, Ihren KDV-Antrag geschrieben? Außerdem wurde die Frage hier schun zig mal gestellt und beantwortet.
Autor Ralf
 - 25. Januar 2015, 15:07:36
Du hast doch auch deinen Antrag schreiben können "damals". Dann schaffst du das auch, nunmehr den Antrag zurückzunehmen, man man man.  ::)
Autor maddin123
 - 25. Januar 2015, 15:05:47
Einen schönen guten Tag,

ich habe vor zur Bundeswehr zu gehen und hatte auch schon mein Gespräch beim Wehrdienstberater. Ich bin aktuell dabei meine ganzen Bewerbungsunterlagen zu vervollständigen aber was fehlt, ist das Schreiben an das Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaft.
Dort soll ich einen 2-Zeiler hinschreiben um mich dort als Kriegsdienstverweigerer aufheben zu lassen, quasi da ich damals Zivildienst geleistet habe aber nun doch hinmöchte. Was genau schreibe ich nun hinein? Kann mir jemand etwas helfen?

Vielen Dank im Voraus!